Rede Hans-Albert Lennartz: Kostenfalle Verwaltungsreform? Wirtschaftlichkeits- und Effizienzprüfung vor Entscheidungsfindung setzen
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Anrede,
die Landesregierung hat mit ihrem Kabinettsbeschluss vom 23. 3. 2004 die Auflösung der Bezirksregierungen zum 1. Jan. 2005 sowie andere weitreichende Umorganisationen beschlossen ohne konkrete Aussagen über Wirtschaftlichkeit und Effizienz treffen zu können.
Gemeinsam mit dem niedersächsischen Landesrechnungshof kritisieren wir, dass Sie eine erste Marge von Artikelgesetzen in die Verbändeanhörung gegeben haben, obwohl Sie Kostenfolgeabschätzungen nicht vorlegen können. Darüber hinaus sind Sie nicht in der Lage die personalwirtschaftlichen Folgen der Umorganisation darzustellen. Dieses Vorgehen widerspricht allen haushaltsrechtlichen Gepflogenheiten und Vereinbarungen.
Nun werden "gleichsam im Affentempo" Gesetzesfolgenabschätzungen erstellt.
Wir glauben, dass Sie auch zum Juniplenum, zu dem die Artikelgesetze in den Landtag eingebracht werden sollen, nicht in der Lage sein werden, eine seriöse Gesetzesfolgenabschätzung, insbesondere eine seriöse Finanzfolgenabschätzung vorzulegen. Im "rundblick" vom 25.5.04 heißt es zutreffend, dass die Gesetzesfolgenabschätzung "notgedrungen zu einem gefährlichen Ritt über den Bodensee" werden wird. Schon das Einsparvolumen der im Zuge der Abschaffung der Bezirksregierungen von Ihnen definierten 1.350 entbehrlichen Stellen sind zwar abstrakt bezifferbar, nicht aber im Hinblick auf das jeweilige konkrete Wirksam werden des Einsparbetrages. Darüber hinaus: Wie sollen beispielsweise Umzugskosten und Trennungsgelder veranschlagt werden, wenn nicht annähernd bekannt ist welche Umzüge stattfinden werden müssen? Wie wollen Sie die Investitionskosten berechnen können, die sich mit Behörden- und Stellenverlagerungen verbinden?
Auf einen Nenner gebracht: Sie können nicht begründen, was die Reform tatsächlich an Kosten einsparen wird. Sie können auch nicht begründen, ob die von Ihnen beabsichtigte Reform kostengünstiger als die Modernisierung im bisherigen System sein wird. Damit sind die Voraussetzungen für die Einbringung der Gesetzentwürfe in den Landtag, jedenfalls für das Juniplenum, nicht gegeben. Denn sowohl nach den vorläufigen Grundsätzen für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen (Nds. Ministerialblatt vom 3.6.1998, 759 ff) wie auch nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt vom 7. April 2004, 107 ff) ist eine entsprechende Kostenfolgenabschätzung zwingende Voraussetzung. Der Maßstab ist letztlich der Artikel 68 der Nds. Verfassung, wonach mit der Einbringung des Gesetzentwurfs die zu erwartenden Kosten und Mindereinnahmen darzulegen sind.
Anrede,
neben diesen gerade skizzierten rechtlichen Problemen haben Sie aber auch weitere Probleme zu gegenwärtigen: Neben den konzeptionellen Problemen sind das vor allem solche der personalwirtschaftlichen Art:
Zum einen bezweifeln wir, dass Sie angesichts des Tempos, mit dem Sie die Abschaffung der Bezirksregierungen und die Architektur der Verwaltungsorganisation erreichen wollen, die personalwirtschaftlich notwendigen Maßnahmen korrekt und seriös werden umsetzen können. Darüber hinaus haben Sie aber nicht nur die Beschäftigten der Bezirksregierungen sondern auch etliche der Landesverwaltung insgesamt inzwischen erheblich gegen sich aufgebracht. Ihre Zumutungen an die Beschäftigten seien nur stichwortartig und nicht abschließend genannt: Zum einen die Aufhebung der bisherigen Zumutbarkeitsobergrenze von 2,5 Std. pro Tag zwischen Wohnort und Dienstort, zum anderen die vorgesehene Reduzierung der Dauer des Trennungsgeldbezuges, zum dritten die offensichtlichen Planungen, Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand nicht als ultima ratio zu handhaben, sondern bereits bei Beschäftigten ab 50 Jahre durchzuführen und ggf. auch gegen ihren Willen. Schließlich kann auch nicht unerwähnt bleiben, dass es offensichtlich innerhalb der Landesregierung schon jetzt Überlegungen gibt, im Rahmen des Haushaltsplans 2005 das Weihnachtsgeld erneut zu reduzieren.
Im bemerkenswerten Kontrast zu diesen Zumutungen steht der Beschluss der CDU-Fraktion, zwar eine Parlamentsverkleinerung zu akzeptieren, aber erst im Jahr 2013. Nach dem Motto, "alle müssen sparen, nur das Landesparlament erst in späteren Jahren" und mit der Begründung, man müsse auf die Befindlichkeit der vielen direkt gewählten CDU-Abgeordneten Rücksicht nehmen, erleiden Sie einen Glaubwürdigkeitsverlust, der es noch schwerer machen wird, notwendige Einsparungen zur Deckung des Haushalts 2005 plausibel und akzeptabel zu machen. Statt dessen schlägt Herr Ministerpräsident Wulff vor "Ich persönlich bin ein Anhänger eines Oberhauses, in das man verdiente Politiker des Unterhauses delegieren kann".
Mein Rat an Sie: Wenn Sie tatsächlich einer Parlamentsverkleinerung erst zum Jahr 2013 ihre Stimme geben, dann führen sie doch das Oberhaus bereits zum Jahr 2008 ein und sehen Sie vor, dass nicht nur verdiente Politiker des Unterhauses, sondern auch ehemalige Politiker des Unterhauses delegiert werden können. Denn dann haben Sie die Möglichkeit in einem gewissen Umfang nach der Wahl 2008 ehemalige Abgeordnete des niedersächsischen Landtages in dieses Oberhaus sozusagen als Schadensausgleich zu nominieren.