Rede Hans-Albert Lennartz: Keine elektronischen Fußfesseln! Auch nicht für potenzielle islamistische Gewalttäter
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Anrede,
so zusagen als Geschenk zum Fest des Friedens, nämlich zu Weihnachten, kam die Ankündigung von Innenminister Schünemann, in der Innenministerkonferenz im Mai 2006 eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes mit der Einführung elektronischer Fußfesseln für so genannte islamistische Gewalttäter durchsetzen zu wollen.
Offensichtlich wollte sich Herr Schünemann im CDU-internen Wettkampf des symbolischen Aktionismus nicht von Bundesinnenminister Schäuble abhängen lassen, der für den gleichen Personenkreis eine ebenfalls verfassungsrechtswidrige Vorbeugehaft fordert.
Markenzeichen der Konservativen im Bereich der inneren Sicherheit ist inzwischen die Rhetorik der Militanz.
Ein neues "Bekämpfungsrecht" wird geschaffen. Es wird nicht mehr am konkreten Tun der Personen angeknüpft, sondern an der so genannten "Gefährlichkeit" einer Person.
Gegen diese bewusste Demontage des Rechtsstaats muss an zwei elementare Grundsätze der Rechtstaatlichkeit erinnert werden.
Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung gilt, dass der Staat die Freiheit eines Menschen nur nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren wegen eines konkreten Gesetzesverstoßes oder vorübergehend zur Abwendung einer nachweislich unmittelbaren Gefahr durch einen Tatverdächtigen nach richterlicher Anordnung einschränken darf.
Mit dem Kriterium der Gefährlichkeit einer Person werden die Prinzipien des Ausnahmezustands in den Rechtstaat implantiert.
Das alles, von der Verfassungswidrigkeit einmal abstrahiert, hat in Niedersachsen auch schon deswegen keine Berechtigung, weil es die islamistische Bedrohung gar nicht gibt.
Schon auf meine Anfrage zur Bekämpfung "islamistischen Terrorismus" in Niedersachsen (Drs. 15/760) hatte die Landesregierung vor zwei Jahren einräumen müssen, dass es außer einem Ermittlungsverfahren ohne eine konkrete Zuordnung zum Islamismus seit dem 11. September 2001 keine weiteren Verfahren gegeben habe. Auch in den Folgejahren 2004 und 2005 hat sich der Befund nicht geändert, so dass schon die umfangreichen seit 2003 stattgefundenen über 15.000 Personenkontrollen im Umfeld von Moscheen in Niedersachsen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig waren.
Dem symbolischen Aktionismus des Innenministers entspricht auf der anderen Seite auch seine Weigerung, zeitnah die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2005 durch Überarbeitung des niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes umzusetzen.
Weder unser Antrag zur Korrektur des so genannten großen Lauschangriffs vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Sommer 2004, noch der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Polizeigesetzes im Gefolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von Juli 2005, mit der die vorbeugende Telefonüberwachung in Niedersachsen für Nichtig erklärt wurde, sind bislang überhaupt auch nur inhaltlich beraten.
Ich wundere mich schon, Herr Minister Schünemann, dass Sie innerhalb des Kabinetts offensichtlich juristische Narrenfreiheit genießen. Auch Ihr Ministerpräsident, der als Jurist einschätzen können müsste, wie Ihr Agieren zu bewerten ist, nimmt die Richtlinienkompetenz aus Artikel 37 der niedersächsischen Verfassung nicht wahr.
Wenn Sie, Herr Innenminister, nicht kurzfristig endlich einen Gesetzentwurf zur rechtstaatlichen Korrektur des Polizeirechts in Niedersachsen vorlegen, muss meines Erachtens die Opposition die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 40 der niedersächsischen Verfassung – die Anklage eines Mitglieds der Landesregierung wegen vorsätzlicher Verfassungsverletzung vor dem Staatsgerichtshof – prüfen.