Rede Hans-Albert Lennartz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen

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Anrede,
In 80 Minuten sollen heute 8 Gesetzentwürfe der Landesregierung, die insgesamt 60 Gesetze ändern, durchgepaukt werden. Das ist ein schlechter Witz!
Die heute in der zweiten Beratung vorliegenden Artikelgesetze sind noch nicht im Landtag beraten worden, sie wurden ohne erste Beratung direkt in die Ausschüsse überwiesen.
Heute bleiben für die Aussprache pro Gesetzentwurf insgesamt 8 Minuten. Dieses Zeitbudget steht in keinem Verhältnis zur Bedeutung des Vorhabens.
Damit bleiben Sie sich treu: Ihr Vorhaben Verwaltungsreform, insbesondere auch die Auflösung der Bezirksregierungen haben Sie im Gewaltmarsch durchgepaukt. Jetzt soll es im parlamentarischen Schnellverfahren abgehakt werden.
Weitere Blößen, wie die der falschen Kostenfolgenabschätzung vom Sommer diesen Jahres, wollen Sie sich offensichtlich nun nicht mehr geben.
Das alles zeugt weder von Souveränität noch von Selbstsicherheit!
Anrede,
wir werden den Beschlussempfehlungen des Innenausschusses nicht zustimmen.
Denn Ihre Reform bleibt auf halbem Weg stehen. Ich werde kurz auf die Themen Kreisreform, Abschaffung der Widerspruchsverfahren und Regierungsvertretungen eingehen.
Zur Kreisreform.
Systematisch sind zwei Wege der Verwaltungsmodernisierung möglich: entweder die Stärkung der Mittelbehörden zu Lasten der Landesämter. Diesen Weg geht bekanntlich Baden-Württemberg. Der zweite Weg ist die Abschaffung der Mittelbehörden. Diesen Weg gehen Sie.
Allerdings gehen Sie ihn halbherzig. Neben der Reduzierung von Aufgaben verlangt dieser Weg nach einer weitgehenden Kommunalisierung weiterhin wahrzunehmender Aufgaben mit der notwendigen Folge einer Kreisreform. Das attestiert Ihnen Prof. Hesse aus Berlin, das ist die Linie des Begründers der deutschen Verwaltungswissenschaft Thomas Ellwein. Das ist auch unsere Linie.
Unser Ausgangspunkt im Frühjahr des Jahres 2003 war: wenn die Bezirksregierungen abgeschafft werden sollen, dann prozesshaft in einer schrittweisen Auflösung bei vorübergehendem Erhalt des Kernbereichs bündelungsrelevanter Aufgaben. Gleichzeitig hätte bis 2008 eine Gebietsreform vorbereitet werden müssen. Mit der Auflösung der Bezirksregierungen hätte die Gebietsreform beginnen müssen. Diese notwendige Folge der Abschaffung der Bezirksregierungen - nämlich eine Kreisreform - packen Sie nicht an. Das ist ein Tabuthema der Regierung Wulff. Inzwischen kommt aber Bewegung in das Thema: der Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat kürzlich die Umwandlung des Landkreises in eine kreisfreie Stadt vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird wohl keinen Erfolg haben, denn zum einen widersetzen sich offensichtlich die durch die Pläne zur Disposition gestellten Gemeinden des Landkreises, zum anderen würde ein entsprechender Beschluss bzw. eine entsprechende Umsetzung der Vorschläge des Landrates die finanzielle Misere des Landkreises nicht lösen.
Grundlage der Überlegungen und auch der Vorschläge des Landrates ist ein Gutachten des niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung, in dem es auf Seite 149 heißt: "Verwaltungsreform in Niedersachsen verlangt erneutes Nachdenken über eine Kreisreform. Übergeordnete Aufgaben lassen sich in kleinräumiger Abgrenzung nicht mehr bewältigen".
In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 30.9.04 war ein aufschlussreicher Artikel mit der Überschrift zu lesen "Landräte rufen nach Kreisreform".
Goslars Landrat Peter Kopischke: "Eine Gebietsreform ist überfällig. Die Politiker wissen das, sie trauen sich nur nicht". Ähnlich äußerten sich der Landrat des Landkreises Holzminden und die Kämmerer der Landkreise Wesermarsch und Lüneburg.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung: trauen Sie sich, machen Sie den notwendigen nächsten Schritt.
Anrede,
Zur Abschaffung der Widerspruchsverfahren haben wir einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht, der dort keine Mehrheit fand.
Man kann die Zahl der Widerspruchsverfahren, die in Niedersachsen nach geltendem Recht durchgeführt werden, probeweise reduzieren, aber man sollte das nicht so drastisch tun, wie sie es wollen und auch nicht für so einen langen Experimentierzeitraum von 5 Jahren, wie Sie es vorhaben. Unser Vorschlag war eine Verkürzung des Experimentierzeitraums auf 2 Jahre, gleichzeitig wollten wir einige Widerspruchsverfahren erhalten - zusätzlich zu denen, die Sie erhalten wollen.
Bisher gibt es in 119 Rechtsgebieten die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens. Sie möchten das auf 14 Rechtsgebiete reduzieren, unser Vorschlag umfasste 12 weitere Rechtsgebiete, so dass von den bisher 119 Rechtsgebieten 26 übrig geblieben wären. Ihre Auswahl zum Erhalt von Widerspruchsverfahren ist klientelbezogen, nicht in erster Linie nach dem Kriterium des Erfolgs gestaffelt. Ich nenne nur das Beispiel Bodenschutzgesetz. In 2003 gab es dort 7 Widersprüche, wobei einem dabei abgeholfen wurde. Die internen Kosten für die Bearbeitung bezifferten sich auf 27.500 Euro, die eingenommenen Gebühren betragen 1.200 Euro.
Wenn die Unternehmerverbände Laut geben, parieren Sie!
Anrede,
die Vorschläge der Sachverständigen in der Anhörung des Innenausschusses zu den Regierungsvertretungen, insbesondere auch des von Ihnen gern zitierten Prof. Hesse, haben Sie nicht berücksichtigt. Er schlug vor, die Regierungsvertretungen um weitere Vollzugskompetenzen anzureichen. Andere Sachverständige wiesen darauf hin, dass Regierungsvertretungen auch Bündelungsfunktionen wahrnehmen müssten. Auch dem sind Sie nicht gefolgt. Nach Ihren Vorstellungen sollen Regierungsvertretungen Aufgaben nicht bündeln, sie sind lediglich eine Bürogemeinschaft der Landesregierung an dem jeweiligen Standort.
Schließlich blieb der Vorschlag aus der Anhörung, die Leiter der Regierungsvertretungen nicht in die Hierarchie des Ministeriums einzubinden, unberücksichtigt.
In der Quintessenz bleibt es bei den "Grüß-August-Behörden".
Im Übrigen bedarf meines Erachtens die Errichtung von Regierungsvertretungen einer gesetzlichen Regelung. Sie nehmen zumindest teilweise Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung wahr. Damit greift Artikel 56 Abs. 2 der niedersächsischen Landesverfassung.
Anrede,
noch einige Anmerkungen zu einzelnen Artikelgesetzen.
Im Gesetzentwurf zur Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst sollen nach §7 Abs. 4 des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes in Zukunft Erhaltungsmaßnahmen von Kommunen nur noch im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erbracht werden müssen. Diese Abschwächung des Denkmalschutzes für die kommunalen Träger lehnen wir ab.
Wir bezweifeln schließlich die Vernunft der organisatorischen Zuständigkeitsregelungen. Der Denkmalschutz wird durch die Übertragung auf die kommunale Ebene jedenfalls dort, wo entsprechendes Fachpersonal nicht verfügbar ist, geschwächt werden.
Im Gesetzentwurf zur Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt schert Niedersachsen mit der Auflösung des niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (des niedersächsischen Landesumweltamtes) aus dem organisatorischen Konzept der Bundesländer aus. In Zukunft soll es kein Landesumweltamt mehr geben. Satt dessen soll es einen Landesbetrieb für Wasser- und Küstenschutz mit dem Anhängsel Naturschutz geben. Der Landesrechnungshof hat vor Monaten bereits die Planungen des Umweltministers kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Rechtsform des Landesbetriebs für die vorgesehenen Aufgaben hoheitlicher Art auch im Naturschutz ungeeignet sei. Das interessiert die Landesregierung nicht.
Herr Minister Sander: Man muss nicht überall kompetent sein, aber bei wichtigen Fragen der Umweltpolitik wäre es doch schon wünschenswert!
Anrede,
es gäbe noch viel zu sagen, beispielsweise zur Notwendigkeit, die Kostenabschätzung zu aktualisieren und zu korrigieren, oder auch zu den Standortentscheidungen. Hier kann nur eines noch erwähnt werden. Die Standortentscheidungen wirken sich für die Landeshauptstadt Hannover mit einem Verlust von geschätzten 1500 Arbeitsplätzen gravierend aus. Es passt nicht zusammen, wenn die Landesregierung und der Ministerpräsident bei Festveranstaltungen die Metropolregion Hannover, Braunschweig, Göttingen abfeiern und im politischen Alltagsgeschäft der Landesregierung durch solche Standortverlagerungsentscheidungen eines der Fundamente der Metropolregion in Frage stellen. Aber für diese Politik wird die CDU bei den Kommunalwahlen 2006 in Hannover die Quittung bekommen.
Zum Schluss die Frage: Was tut die Landesregierung für die negativ von der Reform betroffenen Beschäftigten? Haben alle inzwischen eine Perspektive für die Zeit nach dem 31.12.2004 in Aussicht? Oder sind das Kollateralschäden einer Reform, die politisch schon vor der Wahl entschieden wurde und jetzt um jeden Preis durchgezogen werden muss.

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