Rede Hans-Albert Lennartz: Entwurf eines Gesetzes zur modellhaften Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume (Modellkommunengesetz ? ModKG)

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir finden es auch richtig, dass Bürokratie abgebaut wird.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Insofern ist der Ansatz, der mit diesem Modellkommunengesetz gegangen wird, ein richtiger Ansatz.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Allerdings muss ich sagen, Herr McAllister, dass Sie unseren Änderungsantrag offensichtlich nicht präzise wahrgenommen haben; sonst hätten Sie sich zu dieser Äußerung, mit der Sie pauschal - - -
(David McAllister [CDU]: Heute vorgelegt!)
Nein, wir haben ihn nach meiner Kenntnis am Montag vorgelegt.
(David McAllister [CDU]: Er ist heute verteilt worden!)
Jedenfalls haben Sie behauptet, wir würden hier sozusagen gegen einen Ansatz zur Deregulierung antreten.
(David McAllister [CDU]: Dann stimmen Sie doch zu!)
Das zeigt, dass Sie diesen Antrag nicht zur Kenntnis genommen haben.
(David McAllister [CDU]: Dann stimmen Sie doch zu!)
- Nun warten Sie doch einmal! Ich erkläre Ihnen, was wir tun werden. Wir haben in der Einbringungsrede im Juni dieses Jahres Bedenken gegen verschiedene von Ihnen vorgesehene Positionen oder Themen betreffend Deregulierungsmaßnahmen formuliert: erstens das Thema Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz, zweitens Schulentwicklungsplanung, drittens Spielplätzegesetz, viertens Reduzierung der Verbandsbeteiligung im Bereich des Naturschutzrechts.
Das waren die vier zentralen Positionen, die ich damals genannt habe. Nach intensiver Diskussion in unserer Fraktion haben wir jetzt erneut beraten. Der Änderungsantrag spiegelt sozusagen den Dissens wider. Wir sind ein erhebliches Stück von der ursprünglichen Linie der vier Punkte abgegangen. Jetzt trennen uns noch drei Punkte. Der eine Punkt ist die Frage Evaluation. Das wäre für Sie ohne weiteres übernehmbar. Da geht es nämlich schlicht um eine Ergänzung eines Satzes, in dem wir die Kriterien, wie die Evaluation durchgeführt werden soll, definieren. Das ist eine Präzisierung, nichts anderes.
Der zweite Punkt ist die Regelung in § 3 Nr. 8 des Gesetzentwurfs. Dabei geht es um § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes, nämlich darum, dass in Zukunft in den betroffenen Kommunen davon abgesehen werden soll, dass für Bauten im Wasser oder am Wasser, wenn innerhalb von drei Wochen kein Bescheid auf einen Antrag vorliegt, sozusagen eine Genehmigungsfiktion eintritt. Im Hinblick auf unsere Erfahrungen - auch aufgrund Ihrer Erfahrungen; so unterstelle ich einmal – beispielsweise mit dem Elbehochwasser halte ich das für völligen Unfug, was Sie hier machen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Genau bei dem Gegenstandsbereich macht es Sinn, diese Genehmigungsfiktion nicht nach drei Wochen eintreten zu lassen. Wenn Sie die bisherige Regelung beibehalten werden, würde auch eine
Verbandsbeteiligung von Umwelt- und Naturschutzverbänden möglich sein. Die ist in einem Bereich, wo Bauen im hochwassergefährdeten Bereich stattfindet, absolut sinnvoll.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Dann kann man anschließend nicht herumjammern und beklagen, was an Schäden entstanden ist. Das wird hier in der Sache unnötigerweise falsch korrigiert.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Der letzte Punkt: Meine Kollegin Frau Rübke von der SPD-Fraktion hat zum Thema Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz bereits die inhaltlichen Punkte genannt; deswegen wiederhole ich die hier nicht. Das war der Punkt, bei dem wir auch im bilateralen Gespräch gesagt haben: Wenn Sie sich von dieser Aufhebung der Durchführungsverordnung zurückziehen, dann würden wir dem Gesetzentwurf insgesamt sogar zustimmen können. Sie tun das nicht. Es bleibt Ihr Geheimnis, warum Sie an dieser Stelle offensichtlich dem Drängen einiger kommunaler Akteure folgen. Es ist für unsere Begriffe nach wie vor pädagogisch sinnvoll. Selbst Ihre Landesregierung, vertreten durch Kultusminister Busemann, hat sich im Januar dieses Jahres, als der Orientierungsplan mit den kommunalen Spitzenverbänden für die Veränderung und Verbesserung der Kindertagesstättenausbildung und der Kindertagesstättenarbeit beschlossen wurde, ausdrücklich verpflichtet, diese Regelungen des bislang geltenden Rechts und damit auch der Durchführungsverordnung anzuerkennen und einzuhalten. Von daher macht es überhaupt keinen Sinn, wenn Sie wenige Monate später plötzlich mit der entsprechenden Streichung in Erscheinung treten. - Schönen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)

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