Rede Hans-Albert Lennartz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gefahrenabwergesetzes

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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Polizeigesetz wird verbrannte Erde für die bürgerlichen Freiheiten hinterlassen!
Im Wahlprogramm der FDP zur Landtagswahl 2003 hieß es noch "Aufgabe eines liberalen Staates ist es, die größtmögliche Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten, ohne dabei ihre demokratischen Freiheitsräume unverhältnismäßig einzuschränken."
Genau dies wird aber passieren. Durch die vorgesehenen Eingriffsbefugnisse für die Polizei werden die demokratischen Freiheitsräume der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt.
Besonders kritische Passagen sind die Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams auf maximal zehn Tage (Paragraph 21), die präventive Telekommunikationsüberwachung (Paragraph 33 a), die Observation (Paragraph 34) ohne richterliche Anordnung und die Verlängerung der Aufbewahrung (Speicherfristen, Paragraph 47) auf zehn Jahre.
Herr Rösler hat sich kürzlich gerühmt, die FDP habe "das Schlimmste verhindert".
Begründet hat er das unter anderem damit, dass nun die Erweiterung der vorgesehenen Polizeibefugnisse auf fünf Jahre begrenzt werde. Dies, so hat er auf Nachfrage gesagt, gelte auch für die Erweiterung des Unterbindungsgewahrsams auf maximal zehn Tage. Schauen wir nun in den Gesetzentwurf so sehen wir in Artikel 4 des Gesetzentwurfes, dass nur die Regelung des Paragraphen 33 a (präventive Telekommunikationsüberwachung) auf fünf Jahre befristet werden soll, während alle weiteren Neuregelungen lediglich durch das zuständige Ministerium "evaluiert" werden sollen. Wir wissen schon jetzt, was das Ergebnis einer entsprechenden Evaluation sein wird: es hat sich alles bewährt.
Die FDP-Fraktion hat nicht das Schlimmste verhindert, nein sie sind in der Innenpolitik die gehorsamen Untertanen des großen Koalitionspartners.
Aber, meine Damen und Herren von der FDP, nicht genug mit Ihrem Einknicken beim Polizeigesetz und dem Verfassungsschutzgesetz. Ihre Hoffnung, dieses für Liberale verminte Feld der Innenpolitik damit für diese Legislaturperiode verlassen zu können, hat der Innenminister unverzüglich konterkariert: "In der Inneren Sicherheit darf man nie nie sagen".
Damit ist der Anfang, nicht das Ende der Einschränkung von Bürgerrechten in Niedersachsen gemeint.
Mit diesem Gesetzentwurf befreien Sie die Polizei von den rechtsstaatlichen "Fesseln" des niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes von 1994. Dazu passt Ihre geplante Organisationsreform. Mit der Umgliederung der Polizei aus den Verwaltungsbehörden der Bezirksregierungen in Polizeidirektionen schaffen Sie homogene Personalkörper, homogene Mentalitäten und reduzierte Sichtweisen.
Sie entscheiden sich für ein sogenanntes Grundrecht auf Sicherheit und gegen die Grundrechte der Bürger. Und warum? Angeblich versetzen die Befugniserweiterungen, die Sie planen, die Polizei in die Lage, "auf die veränderten Erscheinungsformen und neuen Strukturen gerade auch im Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus wirksam reagieren zu können." (Begründung zum Gesetzentwurf, A. I. S.8) Warum brauchen Sie für diese von Ihnen angegebene Notwendigkeit die Ausdehnung des Unterbindungsgewahrsams auf maximal zehn Tage? In Wahrheit geht es Ihnen um die Castortransporte, obwohl Sie wissen könnten, dass es beim letzten Transport exakt eine Ingewahrsamnahme gab, die sich im Nachhinein als unrechtmäßig herausstellte.
"Die Vorstellung etwa, dass während der alljährlichen Anti-Atom-Demonstrationen einige als gefährlich erscheinende Protestler zehn Tage in Polizeiarrest genommen werden könnten, erinnert dann doch entfernt an Zustände jenseits der früheren deutschen Grenze - so lästig diese Demonstrationen auch der Staatsgewalt erscheinen mögen" (Michael B. Berger, Übers Ziel hinaus, in HAZ vom 05.06.2003)
Schon bei der Novellierung des Polizeigesetzes in 1996 wurde an der Ausweitung des Unterbindungsgewahrsams auf vier Tage erhebliche Kritik geübt. Das gleiche sagt die Gewerkschaft der Polizei. Die Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams sei eine "rein politische Absichtserklärung, die die Realität nicht wiederspiegelt". So habe es in den Bundesländern die eine ähnliche Regelung hätten, "keinen einzigen Fall" gegeben, in dem die zehn Tage ausgeschöpft worden wären. In Niedersachsen sei selbst von der schon bestehenden Möglichkeit, für vier Tage in Gewahrsam zu nehmen, kein Gebrauch gemacht worden. (Vorsitzender der GDP Bernhard Witthaut, Neue Osnabrücker Zeitung, vom 06.06.2003)
Die gravierendste Verschärfung neben der Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams dürfte die Ausdehnung der präventiven Telekommunikationsüberwachung sein.
Diese Vorschrift ist rechtstaatswidrig. Eine vergleichbare Regelung ist vor kurzem in Bayern nach heftigem Protest nicht in die dortige Gesetzesnovelle aufgenommen worden. Auch für Niedersachsen, so der Landesdatenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme, scheint die Aufnahme des präventiven Lauschangriffs angesichts der Ergebnisse der Kriminalstatistik nicht angesagt. "Tatsachen, die einen präventiven Lauschangriff" zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich machen, sind nicht ersichtlich. Die Erstreckung auf jeden Störer, insbesondere auch bei Gefahren nur für bedeutende Sach- oder Vermögenswerte, erscheint im Hinblick auf den Stellenwert des Telekommunikationsgeheimnisses als Freiheits- und Bürgerrecht höchst problematisch.
Es bedarf nicht einmal einer Gefahr. Es reicht bereits, wenn "Tatsachen vorliegen, die die Annahme möglicher späterer strafrechtlicher Aktivitäten rechtfertigen". Die Überwachungsmaßnahmen werden auch gänzlich unbeteiligte Dritte treffen können.
Ein letztes Beispiel für eine gravierende Einschränkung der Bürgerrechte stellt Paragraph 34 Absatz 2 dar. Paragraph 34 regelt die Observation, das heißt eine planmäßig angelegte verdeckte Personenbeobachtung. Bislang bedarf eine entsprechende Maßnahme, die schwerwiegende Auswirkungen insbesondere auch auf Dritte haben kann, einer Anordnung durch das Amtsgericht. Nach Vorstellungen Ihres Gesetzentwurfs wird auf die richterliche Anordnung verzichtet. Die Anordnung soll durch die polizeiliche Behördenleitung erfolgen können. Erst wenn die Observation einen Zeitraum von einem Monat überschreitet, soll eine richterliche Anordnung für die Verlängerung erforderlich sein.
Im Verhältnis zu diesen zuvor skizzierten Grundrechtseingriffen erscheint die Wiedereinführung des Ordnungsbegriffes fast banal, da sie mehr eine symbolische Maßnahme (zurück in die guten alten Zeiten) beschreibt. Wenn man zusätzliche Polizisten einstellt, dann soll auch entsprechend viel Arbeit vorfindbar sein, damit das Personal ausgelastet wird. Es scheint fast so, als sei es das größte sicherheitspolitische Problem der CDU, dass die Polizei derzeit nicht einschreiten kann, wenn jemand einen Kaugummi ausspuckt.
Schließlich noch zum Stichwort finaler Rettungsschuss. Schon jetzt ist in den Ausführungsvorschriften zum niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz eine entsprechende Regelung zur Verdeutlichung enthalten. Die muss im Hinblick auf die Rechtssicherheit für die Beamten nicht im Gesetz stehen.
Zusammengefasst komme ich zu dem Ergebnis:" ............ nach den Terroranschlägen vom September 2001 war "eine Flut von Gesetzesverschärfungen (...) die deutsche Antwort auf die Gefahr. ... Nur: Die beiden Gesetzespakete der Bundesregierung haben zwar viel verändert ... doch den erhofften Durchbruch haben sie nicht gebracht." (Mit der Schrotflinte, Der Spiegel Nr. 22/2003, 44/45) In dieser Logik der Gesetzesverschärfungen bewegen Sie sich. Von einem rechtstheoretischen Standpunkt aus erfährt Rechtssetzung eine systematische Grenze in der reinen Symbolgesetzgebung. Das heißt für das Recht der inneren Sicherheit: dort wo aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung kein Mehrwert an Sicherheit geschaffen wird, sondern lediglich eine Befriedung der öffentlichen Meinung, ist ihre Erforderlichkeit in Frage zu stellen. Mit verdachtsunabhängigen Überwachungsmaßnahmen wird jeder zum potentiellen Täter. Mit den Planungen zum Unterbindungsgewahrsam reagieren Sie rechtsstaatswidrig auf vermeintliche Gefahren im Kontext von Castortransporten. Gleichzeitig passt diese polizeiliche Strategie zu Ihrer Endlagerpolitik, die zu einer Verschärfung des Widerstands in Gorleben beitragen könnte.
Sie schaffen nicht "das modernste und effektivste Polizeigesetz in Deutschland", nein Sie schaffen Regelungen, die die Bürgerrechte massiv beschränken, die damit die Polizei als ausführendes Organ der Gesetzesanwendung diskreditieren und damit leisten Sie diesem Land und auch der Polizei einen Bärendienst.

Es gilt das gesprochene Wort!

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