Rede Hans-Albert Lennartz: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Schaffung zukunftssicherer Kommunen in Niedersachsen“

Anrede,

gegen interkommunale Zusammenarbeit ist prinzipiell nichts einzuwenden. Wohl aber gegen Ihren Antrag, denn er ist nicht auf der Höhe der Zeit.

Sie sagen der Landtag solle feststellen, dass die interkommunale Zusammenarbeit den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung sichert.

Das ist keine Begründung, sondern eine unbegründete Behauptung!

Beispiele, so sagen Sie, geben die seit Jahrzehnten erfolgreich praktizierten Projekte der Zusammenarbeit.

Damit fallen Sie Ihrem Innenminister in den Rücken. Denn warum macht die Landesregierung interkommunale Zusammenarbeit zum neuen Schwerpunkt, wenn es doch, wie Sie es darstellen, ein alter Hut ist.

Tatsächlich gibt es auf diesem Feld eine neue Qualität. Auch das Gutachten von Hesse und Götz "Kooperation statt Fusion" formuliert die vermeintliche Alternative: Gebietsreform/Funktionalreform versus Ausschöpfung immanenter Einsparpotenziale.

Anrede,

Sie fordern die Landesregierung auf, fachgesetzliche Regelungen des Landes rechtsgängig zu machen.

Sie fordern darüber hinaus, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass interkommunale Zusammenarbeit nicht dem Vergaberecht unterliegt.

Das eigentliche Problem sind die EU-Vorgaben zur Wettbewerbsneutralität, nach denen es keine steuerliche Bevorzugung öffentlicher gegenüber privater Unternehmen geben dürfe (ähnlich auch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs).

Wenn diese EU-Probleme nicht gelöst werden, dann werden die kalkulierten wirtschaftlichen Effekte (nach Auffassung des MI Einsparungen von 15%, nach Auffassung von Hesse/Götz 5-15% (Seite 105 des Gutachtens) komplett aufgehoben werden.

Anrede,

unser Antrag zielt auf Vorarbeiten für eine Neuordnung der Aufgaben und der Zahl der Landkreise als zweite Stufe der Verwaltungsreform nach Abschaffung der Bezirksregierungen.

Im November hat Hubert Meyer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des NLT in der Zeitschrift "Die öffentliche Verwaltung" einen Artikel zur Regionalkreisbildung publiziert (929ff).

Er setzt sich kritisch mit der Kreisneugliederung in Mecklenburg-Vorpommern auseinander.

Juristisch entscheidend für die Frage der Zulässigkeit von Regionalkreisen sei, so Meyer, ob in diesen noch kommunale Selbstverwaltung identitätsstiftender Art stattfinden könne.

Meyer weist selbst darauf hin, dass bspw. die Region Hannover nicht mehr, sondern weniger Aufgaben wahrnehme als ein herkömmlicher Landkreis in Niedersachsen. Warum? Weil in der Region Hannover die regionsangehörigen Gemeinden zusätzliche Aufgaben vom früheren Kreis übertragen bekommen haben.

Mein Fazit ist: Es kann kein Zweifel bestehen, dass in Regionalkreisen kommunale Selbstverwaltung stattfindet.

Insofern geht es nur um die Frage, ob eine Kreis- und Funktionalreform in Niedersachsen sinnvoll und politisch gewollt ist.

Für uns ist das klar. Und für den Weg dorthin empfehlen wir gemeinsam mit dem Gutachter der Landesregierung, Prof. Hesse, "finanzielles Anreizsystem um die Perspektive von Zusammenschlüssen ganzer Gebietskörperschaften zu ergänzen". Hierfür sprechen die im Vergleich größtmöglichen Synergieeffekte, da, so sagt Prof. Hesse "dauerhafte Kooperationskosten entfallen, ”¦ sich maximale Einsparpotenziale zeitnah und nicht in Abhängigkeit von jeweils einzeln zu vollziehenden Kooperationsgesprächen und –vereinbarungen realisieren lassen ”¦ (Seite 136 des Gutachtens)

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