Rede Hans-Albert Lennartz: Bunte Leitstellen in Niedersachsen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Der Ist-Zustand zurzeit ist schon einmal genannt worden:
Es gibt 49 kommunale und 28 polizeiliche Leitstellen im Land. Die Planung des Innenministeriums sieht zehn "bunte Leitstellen" für das Land vor. Derzeit ist von der Rechtslage her Folgendes festzuhalten: Katastrophenschutz und Feuerwehrrettungsdienst sind kommunale Aufgaben, und die Polizei ist Aufgabe des Landes.
Unsere vorläufige Position zu diesem Thema – ich sage ausdrücklich "vorläufig", weil wir die parlamentarische Debatte darüber ja gerade erst beginnen - ist Folgende: Leitstellen werden als integrierte Leitstellen für Brandschutzhilfeleistungen, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz eingerichtet. Mehrere vorhandene Nachbarleitstellen werden zu einer integrierten Leitstelle zusammengefasst.
Integrierte Leitstellen sind die zentralen Alarmierungs- und Koordinierungseinrichtungen für alle Einsätze der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr.
Die derzeit in der Diskussion befindliche Integration mit Polizeileitstellen ist aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstruktur und wegen möglicher Eingriffe des Landes in die kommunale Selbstverwaltung nicht zweckmäßig. - Das sind die drei zentralen Positionen, die wir als vorläufige Positionen für unseren Start in die Debatte formulieren.

Wir können uns durchaus vorstellen, dass es dann tatsächlich integrierte Leitstellen der Art, wie ich sie gerade skizziert habe, in einer Größenordnung von nur noch zehn bis zwölf im Lande gibt. Da das aber eine Frage der kommunalen Zuständigkeit ist, geht es nach der derzeitigen Rechtslage nur in der Form, dass das Land für dieses Modell wirbt und dass man die Kommunen animiert, sich sozusagen für diese Zuständigkeit zusammenzuschließen. Anderenfalls müssten die Gesetze geändert und das in Aufgaben des Landes umdefiniert werden.
Der Nebeneffekt bei dieser Größenordnung von landesweit zehn bis zwölf integrierten Leitstellen wäre, dass die Landesregierung im Vorgriff auf die demnächst kommende Kreis- und Gebietsreform gleichzeitig die Gelegenheit nutzt, die Regionen des Landes zu definieren, in denen dann, sozusagen als erster Schritt, Leitstellen integrierter, regionaler Art definiert und platziert werden.

Im Zuge der Reform muss es eine Korrektur des Rettungsdienstgesetzes geben. Das hat Herr Bachmann kurz angerissen. Es muss dazu kommen, dass die Krankenkassen als Kostenträger in Zukunft nicht mehr nur angehört werden, sondern dass sie über die Kosten- und Lastenverteilung mitbestimmen können. Jetzt entscheiden sozusagen die Kommunen, und die Krankenkassen zahlen.

Als letzten Punkt möchte ich Folgendes ansprechen: Für meine Begriffe führt die Landesregierung bisher den Prozess nicht dialogorientiert genug. Vielleicht wird sie das aber noch ändern und insofern ihre Vorgehensweise verbessern.
Einen Beleg habe ich auf der Internetseite einer Firma namens Drägert consult aus Hagen unter "Laufende Projekte" Folgendes gesehen. Es gibt dort das Projekt: "Fachberatung Bunte Leitstelle Niedersachsen - Fachberatung in Form eines Workshops für die technische und räumliche Konzeption einer so genannten ”šBunten Leitstelle‚ ... in einem Direktionsbereich in Niedersachsen." Daneben steht das niedersächsische Logo, das Pferd in dem Wappen. Das Wappen wird von Drägert consult wohl nur deswegen benutzt worden sein können, weil entweder bereits ein Auftrag von der Landesregierung erteilt worden ist oder weil die Gespräche zur Vorbereitung des Auftrages schon relativ weit fortgeschritten sind. -
Schönen Dank.

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