Rede Hans-Albert Lennartz: Abgabe einer Regierungserklärung „Islamistischer Terrorismus“
Anrede,
Ihre Rede beinhaltet, wenn man sie auf einen kurzen Nenner zusammenfasst, einige wenige zentrale Botschaften:
Erste Botschaft: Die Bedrohung Deutschlands durch den islamistischen Terrorismus ist unmittelbar und gegenwärtig.
Zweite Botschaft: Wir haben es der vorbildlichen Zusammenarbeit ”¦ deutscher Sicherheitsbehörden zu verdanken, dass diese verblendeten Fanatiker, gemeint sind die Planungen, für die drei Tatverdächtige in der vergangenen Woche festgenommen wurden, ihr verbrecherisches Werk nicht vollenden konnten.
Ihre dritte Botschaft: Wir haben die operative Schlagkraft unserer Sicherheitsbehörden durch Strukturreformen im Bereich Polizei und Verfassungsschutz erhöht.
Ihre vierte und zentrale Botschaft ist: Wir brauchen effektive Aufklärungsinstrumente ”¦ dies sind die Online-Durchsuchungen von Computern und die präventive Telekommunikationsüberwachung von Terrorverdächtigen. Die schnelle Bereitstellung der rechtlichen Befugnisse ist alternativlos.
Es gibt gar keinen Zweifel: Die Festnahme der Tatverdächtigen in der vergangenen Woche war eine Erfolg der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.
Er ist mutmaßlich zustande gekommen ohne Online-Durchsuchungen und wahrscheinlich auch ohne präventive Telefonüberwachungsmaßnahmen.
Es bleibt Ihr Geheimnis, Herr Innenminister, warum Sie dann die Einführung dieser beiden technischen Instrumente als alternativlos bezeichnen.
Es bleibt dabei: wir lehnen die Online-Durchsuchung von Computern weiterhin ab. Wir haben in Juni-Plenum eine Debatte zu diesem Thema anlässlich eines Antrags der SPD-Fraktion geführt.
Eine heimliche Online-Durchsuchung greift tief in die Privatsphäre ein. Die auf einem Computer gespeicherten Daten können aufgrund ihrer Vielzahl und besonderen Sensibilität Einblick in die Persönlichkeit der Betroffenen geben. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung wird damit gefährdet, wenn der Staat heimlich personenbezogene Daten auf diese Art und Weise ausspäht. Dies gilt umso mehr, wenn Nachrichtendienste oder Verfassungsschutz die Möglichkeit heimlichen Zugriffs auf diese Informationen erhalten, obwohl ihnen noch nicht einmal die offene Erlangung durch eine Beschlagnahmung gestattet ist.
Nun könnte man sagen, wie Sie es und andere Befürworter dieses Instruments ja oft tun, eine solche Maßnahme werde ohnehin nur in sehr seltenen Fällen eingesetzt werden. Der technische Aufwand sei beachtlich schon von daher ergebe sich eine notwendige Selbstbeschränkung. Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht, dass im Bereich der Sicherheitspolitik Instrumente die eingeführt wurden, Stück um Stück in der Folgezeit, wenn sie erstmal etabliert waren, ausgedehnt wurden. Und das ist das Risiko, das wir sehen.
Anrede,
es gehört schon ein gewisses Maß an Kaltschnäuzigkeit dazu, wenn Sie, Herr Innenminister, die präventive Telefonüberwachung erneut für unabdingbar erklären, nachdem das Bundesverfassungsgericht gerade das Niedersächsische Polizeigesetz insoweit für verfassungsrechtswidrig erklärt hat. Weiter sagen Sie, dass Sie bezüglich dieses Instruments sofort einen verfassungskonformen Vorschlag auf den Tisch legen könnten. Wahrscheinlich meinen Sie die Formulierung, die Sie in der, im Augenblick in der parlamentarischen Beratung befindlichen, Novelle zum Polizeigesetz gewählt haben. Nach Ihrer Formulierung würden präventive Überwachungsmaßnahmen in Zukunft nur dann unzulässig sein, wenn der Gegenstand des Telefongesprächs ausschließlich privater Natur ist, nicht aber, wenn er unter anderem private Inhalte zum Gegenstand hat.
Ich halte die von Ihnen gewählte Formulierung für einen Trick, mit dem Sie die Handlungsfähigkeit der Polizei wieder herstellen wollen. Das Bundesverfassungsgericht mag aus Sicht der Polizei unüberlegte Entscheidung gefällt haben, aber damit müssen Sie und wir dann leben.
Ihre Rede zielt erkennbar weniger auf uns als vielmehr auf die SPD in Niedersachsen und als Partner der großen Koalition im Bund. Das wird schon daraus erkennbar, dass Sie die Bundesjustizministerin in Form einer Frage attackieren und den Eindruck insinuieren, dass sie durch ihre skeptische Position bezüglich Online-Durchsuchungen ihren Amtseid in Gefahr bringe. Aber diese skeptische Position ist doch keine Marotte von Frau Zypriers, sondern ist gedeckt durch eine Vielzahl von Stimmen auch innerhalb der juristischen Debatte. Beispielhaft verweise ich auf Heft 8 der Deutschen Richterzeitung 2007 Seite 225 ff, in denen Markus Hansen und Andreas Pfitzmann die technischen Grundlagen und Alexander Roßnagel die verfassungsrechtlichen Aspekte der Online-Durchsuchung beleuchten. Roßnagels Quintessenz lautet wie folgt: "Die Begründungen zur Notwendigkeit zur Online-Durchsuchung sind diesen verfassungsrechtlichen Kriterien bisher nicht gerecht geworden. Die künftige Debatte wird weitere Informationen, Klärungen und Argumente bieten müssen, um dieses Überwachungsinstrument verfassungsrechtlich rechtfertigen zu können."
Zu guter Letzt bedaure ich, dass Sie die Gelegenheit der Regierungserklärung nicht dazu nutzen, uns die Position der Landesregierung zum Entwurf zur Reform des Bundeskriminalamtes von Innenminister Wolfgang Schäuble darzustellen. Teilen Sie die hinter dem Gesetzentwurf stehende Philosophie, dass das Bundeskriminalamt von seiner bisher nur koordinierenden Funktion zur zentralen Polizeibehörde unter Verzicht auf die bisherigen Befugnisse der Länderpolizeien mutiert? Das heißt also, dass das Bundeskriminalamt eine Art FBI in Deutschland werden soll? Teilen Sie auch die hinter dem Entwurf stehende Philosophie des Bundesinnenministers, dass in Zukunft das BKA nicht mehr nur als Ermittlungsbehörde tätig werden soll, sondern auch im Bereich der Gefahrenabwehr? Mit der Folge, dass das BKA nicht mehr nur Hilfsbeamtin der Generalbundesanwältin, sondern zugleich eigenständige Ermittlungsperson werden soll? Das sind doch Fragen, die unmittelbar die föderative Sicherheitsarchitektur betreffen und auf die wir von Ihnen Antworten hören möchten.