Rede: Gerald Heere zur Erbschaftssteuer (Antrag FDP)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
die Grüne Positionierung zur Erbschaftsteuer ist eindeutig! Wir wollen diese Steuer erhalten und die Ausnahmen im Sinne des Verfassungsgerichts-Urteils neu ausgestalten. Und das Urteil sagt ganz eindeutig, dass Ausnahmen, von denen über 90% der Betriebe profitieren, aus Gleichheitsgesichtspunkten so nicht aufrecht erhalten werden dürfen. Wir Grüne wollen daher, dass Ausnahmen künftig zielgenau auf diejenigen kleinen Unternehmen, v.a. Familienunternehmen, ausgerichtet werden, die sonst um ihre Existenz fürchten müssten. Darüber hinaus können wir zudem gerne über Stundungsregeln sprechen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Denn diese wollen wir ausdrücklich nicht gefährden!
Wenn man das alles nach dem Urteil so umsetzen muss, dann erhöhen sich automatisch die Einnahmen! Und das ist richtig, weil die Erbschaftsteuer - neben der Vermögensteuer, für die wir ebenso kämpfen - einen sehr wichtigen Beitrag gegen die zunehmende Ungleichverteilung von Vermögen leistet. Hohe Vermögen müssen zukünftig wieder stärker zur Finanzierung der Staatsaufgaben beitragen. Und da es dabei um Ländersteuern geht, reden wir in erster Linie über Mehreinnahmen für Bildung, Betreuung und für Forschung, gerne auch für Infrastruktur, z.B. Breitband. Genau dieses Geld benötigen wir für die Zukunft unseres Landes. Und dafür kämpfen wir auch heute hier sehr gerne!
Zu genau dieser Position haben wir Grüne im Februar einen Parteitagsbeschluss gefasst. Die FDP hat dies zum Anlass genommen, im letzten Plenum eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema anzusetzen und unsere Positionierung durchweg abzulehnen - die CDU hat dem inhaltlich zugestimmt. Und dabei spielten Sie auch noch mit gezinkten Karten. Sie haben z.B. in der Debatte behauptet, dass Erben von millionenschweren Aktienpaketen doch gar nicht von der Steuer befreit sind. Aber das stimmt nicht. Wird ein Aktienpaket von über 25% Anteil vererbt (einzeln oder z.B. gepoolt in der Familie), kann dies bislang befreit werden! Aber es kann doch nicht sein, dass Familien wie die Quants, Piechs, Albrechts und so weiter, im Erbfall keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen, obwohl sie sich diese leicht leisten könnten! Wir setzen uns dafür ein, dies zu ändern.
Und was ist nun in der Zwischenzeit geschehen? CDU-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat erste Eckpunkte zur Neugestaltung herausgegeben. Und was stellt sich heraus, diese Eckpunkte liegen in vielen Punkten nah an der Grünen Linie: Reduzierung der Ausnahmefälle, Abgrenzung des Verwaltungsvermögens, bis hin zu der überlegenswerten Idee auch vorheriges Privatvermögen bei der Frage der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mit reinzurechnen. Dies alles kann man diskutieren. Insgesamt freut mich sehr, dass Herr Schäuble offensichtlich die Zielrichtung unseres Parteitagsbeschluss nachvollzieht!
Kaum liegen diese Eckpunkte vor, muss die FDP gleich wieder einen Antrag einbringen, der die realistischen Ansätze von Schäuble mit Maximalforderungen belegt, z.B. das Hochsetzen der Grenze für die Bedürfnisprüfung auf 100 Mio. Euro. Und die CDU hat das gerade auch noch für gut befunden. Wenn Sie eben im Haushaltsausschuss in der Mittagspause gut aufgepasst haben, dann müssten Sie diesen Punkt aber eigentlich wieder zurückziehen. Und wenn Sie nun - wie eben von der FDP geäußert - auch noch die EU-Definition für MWK anlegen wollen, dann wollen Sie offensichtlich zukünftig nicht mehr 90% sondern sogar 98% der Unternehmen freistellen. Das kann sich Niedersachsen nicht leisten und wäre zudem erneut verfassungswidrig.
Wir werden jedenfalls alle ihre Punkte im Ausschuss kritisch prüfen. Ganz besonders interessiert mich dabei, ob die CDU auf einen finanzpolitisch realistischen Weg - wie von Schäuble vorgegeben - zurückfindet, oder ob Sie sich weiter als Außenseiter an die FDP kettet. Daher freue ich mich ganz besonders auf die Ausschussberatung.
Vielen Dank!