Rede Gerald Heere (Video): Zweiter Nachtragshaushalt 2015

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- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

mit dem vorliegenden zweiten Nachtragshaushalt werden die dringendsten Bedarfe in der Flüchtlingspolitik für die restlichen Wochen des laufenden Jahres 2015 nachfinanziert:

  • etwa 150 Mio. für Einrichtung und Betrieb für mehr winterfeste Erstaufnahmeplätze -> es geht ja jetzt Richtung 30.000 Plätze, das ist ein dringend notwendiger Kraftakt!
  • 10 Mio. für Sprachlernklassen für das letzte Vierteljahr 2015 (bedeutet mindestens 40 Mio. in 2016)
  • 5 Mio. für flächendeckende Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge niedersachsenweit
  • 6 Mio. gesamt für die Flüchtlingssozialarbeit, für einen Sonderfonds für Ehrenamtliche, für Teilhaberförderung und für Demokratie und Toleranz
  • 70 Mio. für Baumaßnahmen an Sammelunterkünfte in landeseigenen Gebäuden und Landesaufnahmebehörden (überjährig bereit gestellt über das Sondervermögen)
  • sowie 177 Mio. für die notwendige Entlastung der Kommunen, indem wir die 2016er Kostenpauschale an Kommunen auf 2015 vorziehen.

So sieht die richtige finanzielle Reaktion auf die aktuelle Krisensituation aus!

Für diese Maßnahmen gibt es Lob von Migranten- und Wohlfahrtsverbänden:

  • Der Paritätische hat die geplanten Maßnahmen per Pressemitteilung weitgehend begrüßt!
  • Filiz Polat hat auf die Caritas Osnabrück verwiesen und den Titel ihrer PM: „Ein Signal der Stärke“. Die Caritas weiter: „Mit diesem Sonderfonds (für Ehrenamtliche) zeigt die Landesregierung ihren Respekt vor der starken Bürgergesellschaft.“
  • Aus der Kommission für Migration und Teilhabe ist mir berichtet worden, dass es unisono durch alle beteiligten Verbände sehr positive Rückmeldungen für den 2. Nachtragshaushalt gegeben hat. Diese Rückmeldung aus der Praxis sollte uns Ansporn sein, auf diesem von der rot-grünen Landesregierung vorgeschlagenen Weg weiter zu gehen.

Zu diesem Engagement aus eigenen Landesmitteln kommt nun das finanzielle Ergebnis der Bund-Länder-Verhandlungen: Gut, dass sich der Bund endlich strukturell und dynamisch an den Kosten der Flüchtlingsherausforderungen beteiligt. Dies war längst überfällig. Der Bundesfinanzminister hat viel zu lange zu Lasten von Ländern, Kommunen, Haupt- und Ehrenamtlichen und vor allem zu Lasten der Flüchtlinge an seinem Dogma der schwarzen Null und möglichst keiner dauerhaften Beteiligung des Bunds fest gehalten. Das war schädlich! Die Länder inklusive Niedersachsen haben zum Glück genügend Druck gemacht, dass nun noch ein großes Paket, darunter eine Mrd. Euro noch in 2015 zur Entlastung von Ländern und Kommunen kurzfristig vom Bund bereit gestellt werden.

Auf dieses Ergebnis hat rot-grün zum letzten Haushaltsausschus mit dem ersten Änderungsantrag reagiert: Damit stocken wir die 177 Mio. an die Kommunen auf 250 Mio. Euro auf und geben sie als Abschlag für 2016 weiter. Dies ist ein finanzieller Vorgriff auf die Einigung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land, die bald erwartet wird. Wir Grüne haben bereits letztes Jahr im Rahmen der Anhörung der Spitzenverbände zum Haushalt darauf hingewiesen, dass die pro-Kopf-Pauschale an die Kommunen in der Höhe überprüft gehört, sowie dass die Forderung nach zeitnäherer Abrechnung richtig ist. Zusammen mit den pro-Kopf-Zahlungen des Bundes kann es nun auch endlich eine gute Einigung zwischen Land und den KSpV geben. Ich wünsche Ihnen, Herrn Minister Pistorius viel Erfolg bei den Gesprächen!

Übrigens Herr Hilbers: Die Rechnung zu den kommunalen Lasten, die sie eben vorgetragen haben, geht nicht auf. Sie rechnen Kosten aus diesem Jahr gegen Erstattungen für Vorjahre. Dies ist Bewusste Irreführung der Öffentlichkeit!

Zur Ausschussberatung und dem CDU-Änderungsantrag. Ihrer Forderung, die 90 Mio. vom Bund vollständig noch für 2015 an die Kommunen zu geben, können wir nicht folgen. Zunächst hat der Bund das Geld zur Entlastung von Ländern und Kommunen bereit gestellt (nicht nur für Kommunen alleine), außerdem sollten wir Einigung mit KSpV abwarten. Eine neue gesetzliche Grundlage der Verteilung der Mittel an die Kommunen waren den Spitzenverbänden im Haushaltsausschuss jedenfalls wichtiger, als die 90 Mio. jetzt - ohne jede Gesetzesgrundlage - vollständig noch in 2015 zu bekommen!

Außerdem ist Ihre Forderung nach weiteren 9 Mio. für Personal in Sprachlernklassen völlig unrealistisch. Wir sind froh, wenn die 10 Mio. aus dem 2. Nachtragshaushalt noch mit Personal besetzt werden können - denn bis Jahresende sind ja nur noch etwa 10 Wochen.

Das grundlegende Problem der CDU-Vorschläge ist übrigens vor allem die unseriöse Gegenfinanzierung, über eine willkürliche Verringerung des Zinstitels. Wir haben unsere Ansätze hingegen seriös finanziert, auch wenn wir dazu die Rücklage anfassen mussten. Die Rücklage ist aber für außergewöhnliche finanzielle Situationen da - und genau die haben wir, das wird ja wohl niemand bestreiten!

CDU und FDP haben schließlich in den Diskussionen im Ausschuss noch eine Sache deutlich gemacht: die Reduzierung der Neuverschuldung ist für sie wichtiger als die ausreichende Finanzierung der Flüchtlingspolitik. An dieser Stelle unterscheiden wir uns massiv. Rot-grün betrachtet erst die zwingend notwendigen finanziellen Bedarfe dieser gigantischen Herausforderung - Sie fordern hingegen weiterhin, einfach mal einen dreistelligen Mio.-Betrag lieber in die überdimensionale Reduzierung der Neuverschuldung zu stecken. Diese falsche Prioritätensetzung machen wir nicht mit, bleiben aber zugleich konstant auf unserem Kurs Richtung Neuverschuldung Null zum Jahr 2020!

Bezüglich des Änderungsantrags der CDU können Sie sich übrigens das Schauspiel namentliche Abstimmung sparen: niemand nimmt Ihren Änderungsantrag und die namentliche Abstimmung ernst, wenn Sie zeitgleich ankündigen, unseren Nachtragshaushalt sowieso zuzustimmen. Dieses Verhalten ist dem Parlamentarismus unwürdig.

Im Kontext der Flüchtlingsthematik ist uns schließlich die Entlastung der Polizei ein sehr wichtiges Anliegen. Es freut mich, dass wir heute gemeinsam mit allen Fraktionen einen zweiten Änderungsantrag vorlegen können und 5 Mio. für Überstundenausgleich und zusätzliche Verwaltungskräfte bereitstellen, um die Polizeikräfte noch stärker zu entlasten! An dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank an die vielen engagierten Polizistinnen und Polizisten, die auch dazu beitragen, dass wir „Willkommenskultur“ in unserem Land gemeinsam leben können.

Der zweite Nachtrag ist mit all seinen Maßnahmen ein wichtiges Signal in alle gesellschaftlichen und administrativen Bereiche. Wir machen damit deutlich, dass dieses Engagement von Landesregierung und Landtag mit den notwendigen finanziellen Mitteln unterlegt wird.

Vielen Dank!

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