Rede Gerald Heere: Gesetzentwurf (FDP) zur Offenlegung der Vorstandsgehälter bei öffentlichen Unternehmen

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

ich bin Mitglied im Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse. Ich erhalte für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro im Monat zzgl. Sitzungsgeld von etwa 156 Euro.

Diese Summen sind schon länger öffentlich, weil ich sie - zusammen mit allen meinen Einkünften - auf meiner Internetseite veröffentlicht habe. Für mich ist dies selbstverständlich!

Für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler ist die Grundentschädigung von Politikern - zumindest mit etwas Rechercheaufwand  - nachzulesen, denn sie stehen in Gesetzen. Hinzu kommen weitere Veröffentlichungspflichten für Mandatsträger, z.B. im Rahmen der Verhaltensregeln hier im Landtag. Im Gegensatz zu dieser begrüßenswerten Transparenz, ist jedoch die Vergütung der Leitungspositionen in öffentlichen Unternehmen häufig geheim. Und das, obwohl in beiden Fällen mit öffentlichen Geldern umgegangen bzw. ein öffentlicher Auftrag ausgefüllt wird. Hier ist ein Bewusstseinswandel Richtung mehr Transparenz dringend notwendig.

Wir Grüne wollen, dass auch die Vergütung von Vorständen und Mitgliedern der Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen und Sparkassen zukünftig transparent gemacht wird. Bereits letztes Jahr haben wir einen entsprechenden Parteitagsbeschluss gefasst. Wir Grüne sind daher für alle Vorschläge offen und werden den vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend prüfen. Prüfen, ob er nicht nur in den großen Überschriften, sondern auch in den Details geeignet ist, einen Beitrag zur gewünschten Transparenz zu leisten. Insbesondere prüfen, ob nicht auch bei öffentlichen Gesellschaften die Regelungen des HGB einer Veröffentlichungspflicht entgegenstehen.

Schauen Sie mal in die Geschäftsberichte öffentlicher Gesellschaften, wie viele sich auf die Ausnahmeregelung von §286 Abs. 4 HGB berufen und nicht mal summarische Angaben zu Gesamtbezügen machen. Und das ist nun mal ein Bundesgesetz. Das können wir nicht einfach landesrechtlich überstimmen. Insofern müssen wir auch prüfen, wie wir für eine erhöhte Transparenz auch Akzeptanz schaffen. Schließlich wird man schauen müssen, was sich durch das von der Landesregierung angekündigte Transparenzgesetz bereits erübrigt haben wird. Denn insgesamt laufen Sie beim Thema Transparenz doch einfach nur hinterher. Rot-grün geht voran!

Bo?rsennotierte Aktiengesellschaften müssen nach dem Handelsgesetzbuch die namentlichen Bezu?ge von Vorstandsmitgliedern in der Bilanz veröffentlichen. Dazu gehören auch erfolgsabhängige Komponenten. Diese Veröffentlichungspflicht wurde 2005 im Bundesgesetz damit gerechtfertigt, dass die weit verstreuten Aktionäre, also die Eigentümer, nur über die Öffentlichkeit effektiv und mit zumutbarem Aufwand über die Bezahlung ihrer leitenden Angestellten informiert werden können.

Öffentliche Unternehmen haben de facto noch mehr Eigentümer, nämlich die Bürgerinnen und Bürger in Kommunen, in den Ländern oder sogar in ganz Deutschland. Also uns alle! Was bezüglich der Bezüge-Transparenz bei Aktiengesellschaften für notwendig erachtet wurde, sollte aus unserer Sicht für öffentliche Unternehmen schon lange Maßstab sein.

Insofern bin sehr gespannt auf die Ausschussberatung. Vielen Dank!

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