Rede Gerald Heere: Gesetz (SPD/Grüne) zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

 

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

im November haben die Fraktionen von Grünen und SPD hier eine kleine Novelle des Niedersächsischen Mediengesetzes ins Plenum eingebracht, um eine modernere und vielfältigere Medienpolitik im Landesrecht zu verankern: Dazu gehören mehr Transparenz der Medienanstalt, Maßnahmen zur Stärkung journalistischer Unabhängigkeit und Qualität, eine stärkere finanzielle Absicherung der niedersächsischen Bürgermedien, die ausdrückliche Aufnahme der Förderung der Filmfestivals und von unabhängigen Filmproduktionen als Ziele der niedersächsischen Filmförderung sowie die Verankerung von mehr gesellschaftlicher Vielfalt in der Versammlung der Landesmedienanstalt. Rot-grün zeigt wie moderne Medienpolitik geht! 

In früheren Legislaturperioden wurden Novellen des Mediengesetzes zum Teil wie eingebracht einfach nur „durchgepeitscht“. Im Gegensatz dazu haben wir die Zeit genutzt, eine umfangreiche Anhörung im Fachausschuss durchzuführen. Diese Anhörung hat Kritik aber auch konstruktive Vorschläge gebracht. Wir haben uns davor nicht weggeduckt, sondern uns aktiv der Diskussion gestellt - mit der Medienanstalt, mit den Verbänden, mit der presseöffentlichen Meinung und auch mit der Opposition. Am Ende dieses Prozesses kann ich daher mit Überzeugung sagen: Wir haben diese Anhörung und die Gespräche genutzt, um den Gesetzentwurf noch besser zu machen!

Kern dieser Verbesserungen ist die Stärkung der Autonomie der Versammlung der Landesmedienanstalt: Sei es bei der Frage, ob Frequenzvergaben und Kabelbelegungen weiter verlängert werden sollen oder doch neu ausgeschrieben werden müssen; bei der Frage, mit welchen Raten eine zukunftssichere und dynamische Finanzierung der Bürgermedien genau vollzogen wird; bei der Frage, ob die Stelle des Direktors oder der Direktorin der Medienanstalt neu ausgeschrieben werden soll oder man an einer bewährten Person festhalten möchte; bis hin zur Frage, ob Vielfaltsmaßnahmen gegen das Entstehen vorherrschender Meinungsmacht einem Rundfunksender auferlegt werden sollten oder nicht. Manches davon ist guten Anregungen aus der Anhörung geschuldet, bei anderen Punkten - wie z.B. bei den Vielfaltsmaßnahmen für Rundfunksender oder den Finanzierungsquoten für die Bürgermedien - sind wir auf nachvollziehbare öffentliche Kritik eingegangen. Wir haben aber nicht einfach alles zurück gedreht, sondern stattdessen einen echten Mehrwert geschaffen: Wir haben den Ermessensspielraum der Versammlung der Medienanstalt in diesen zentralen Punkten erhöht und damit das Prinzip der Politikferne des Medienbetriebs deutlich gestärkt! 

Auf Kritik sind wir auch bezüglich der Zusammensetzung der Versammlung eingegangen. Unser Ziel war es ja von Anfang an, neue Gruppierungen aufzunehmen, zum einen als Beitrag zu mehr gesellschaftlicher Vielfalt und einer realistischeren Abbildung der gesellschaftlichen Zusammensetzung - genannt seien in diesem Kontext z.B. die muslimischen Verbände, der Flüchtlingsrat und der Lesben- und Schwulen-Verband. Zum anderen aber auch als fachliche Bereicherung für die NLM - hier könnte man u.a. die Verbraucherzentrale oder den Kinderschutzbund nennen. Gleichzeitig wollten wir die Versammlung in der Größe nicht sonderlich verändern, weshalb wir auch Vorschläge zur Kompensation und zur Streichung von Sitzen aufgenommen hatten. In der Diskussion mit den gesellschaftlichen Akteuren und der Opposition, und vor dem Hintergrund des Ziels, möglichst viel Akzeptanz für diese Novelle zu erreichen, zeigte sich, dass wir diese reduzierten Größenvorstellungen leider nicht aufrecht erhalten konnten. Ich bedaure dies ausdrücklich, erkenne andererseits aber auch den Mehrwert. Wir beschließen nun - inklusive des heutigen Änderungsantrags - final über eine Versammlung von aktuell 38 Mitgliedern, mit der sowohl die angestrebte gesellschaftliche Vielfalt erreicht wird als auch die sozialpartnerschaftliche Parität bis in die letzte Nuance umgesetzt ist. Alles in allem ein tragfähiger Kompromiss.  

Fazit der Novelle: Mehr Autonomie und Transparenz der Medienanstalt, mehr gesellschaftliche Vielfalt, Maßnahmen zugunsten journalistischer Qualität und Unabhängigkeit, eine vielfältigere Filmförderung sowie eine Stärkung der Bürgermedien! Da bleibt mir zum guten Abschluss nur noch den vielen Verbänden für die Gespräche, für Kritik und Anregungen aus den Stellungnahmen zu danken, den fachpolitischen Sprechern der Fraktionen für die - trotz manch inhaltlicher Differenzen - konstruktive Gesprächsatmosphäre sowie dem GBD, insbesondere Herrn Hederich, für die fachlich exzellente rechtliche Betreuung. Ich bitte um Zustimmung!

Vielen Dank!

 

Informationen zu den Änderungen des Mediengesetzes (PDF)

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