Rede Gerald Heere: Entwurf eines Gesetzes zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nimmt einige offene Fäden aus der Vergangenheit auf und führt sie zu einer - aus unserer Sicht - sinnvollen Weiterentwicklung des deutschen Rundfunks zusammen.

Ich beginne mit dem Jugendangebot. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Anders als die FDP haben wir auch keine finanziellen Bedenken. Sie suggerieren ja, dass es da Probleme geben könnte. Aber das Modell ist kostendeckend, es ist kein finanzielles Loch ohne Boden. Es stehen 45 Mio. Euro aus der Einstellung von EinsPlus und ZDFkultur zur Verfügung, die kostenneutral bereit gestellt werden. Es ist auch kein Zugriff auf die vorhandenen Überschüsse möglich, da sie auf einem Sperrkonto liegen.

Zu dem Vorwurf der FDP, dass die Beitragszahler nicht beteiligt werden: Sie wissen, dass für die Beantwortung der Frage, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk kosten soll, die KEF verantwortlich ist. Das ist eine unabhängige Kommission, die die Beitragszahlersicht an der Stelle berücksichtigt. Das ist ein eingefahrenes Instrument. Insofern sind diese Vorwürfe haltlos.

Die FDP argumentiert offensichtlich, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Jugendangebot die Gefahr der Konkurrenz zu privaten Angeboten besteht. Angebote für Junge Menschen scheinen in der Denkweise der Wirtschaftsliberalen ja marktgängig zu sein, deshalb soll sich das Öffentlich-Rechtliche dort zurückhalten. Sind dann Angebote für Ältere nicht so marktgängig und deshalb als Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk okay? Was ist das für eine höchst problematische Argumentation!

Auch viele junge Menschen zahlen Rundfunkbeiträge, sie profitieren aber deutlich weniger von den bisherigen Angeboten als andere Beitragszahlerinnen und -zahler. Junge Leute profitieren sicher vom Qualitätsjournalismus der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, aber ein konkretes qualitatives Unterhaltungsangebot für junge Leute fehlt bislang! Stattdessen muss man konstatieren, dass ARD und ZDF überwiegend ein älteres Publikum haben. Daher ist ein Jugendangebot richtig! Und zwar auf anderen Kanälen und nicht im Fernsehen, nämlich dort wo sich die jungen Menschen tummeln - im Internet. Das heißt aber nicht, dass gute Internetfilme, Kurzfilme, Podcasts oder Ähnliches nicht wiederum den Weg ins Fernsehen oder ins Radio finden können. Genau das ist der Ansatz dieses Jugendangebots. Den finden wir richtig so!

Kurz zu den anderen Punkten des 19. Rundfunkstaatsvertrags: 

Die Ergebnisse der Evaluierung des Beitragsstaatsvertrag werden umgesetzt. Es ist richtig und sehr erfreulich, dass privilegierte soziale Einrichtungen, wie Kindergärten, Kitas, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen entlastet werden. Dies hatten wir schon im Rahmen früherer Novellen und Diskussionen zum Beitragsstaatsvertrag eingefordert. Dank an den Chef der Staatskanzlei und den Ministerpräsidenten, dass dies nun eingebaut wurde. 

Ebenso finden wir es sinnvoll, dass beim Thema Jugendmedienschutz endlich ein konkreter Anlauf u.a. zur Vereinheitlichung von Altersstufen unternommen wird. Auch die Mindestanforderungen für Jugendschutzprogramme sind richtig und wichtig.

Insgesamt freue ich mich, dass wir diese losen Fäden aufnehmen und in diesem Staatsvertrag ein Stück weit zusammenführen. Wir werden zustimmen. 

Vielen Dank!

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