Rede Gerald Heere: Antrag (FDP) zur Abgeltungssteuer

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede, 

liebe FDP, mal wieder so einer Ihrer Anträge, den die Welt nicht braucht. Sie wollen ständig, dass sich der Landtag sehr platt zu etwas positioniert, was eher der Debatte von Feuilletons oder Wirtschaftszeitungen entspringt, denn ein Landesthema mit konkretem Anlass ist. Freitag soll z.B. verhindert werden, dass der 500-Euro-Schein abgeschafft wird und heute ist die Abgeltungssteuer Ziel des freidemokratischen Erhaltungstriebs. Liebe FDP, ist das jetzt „unreflektierter Konservatismus“ oder doch eher „klientelistisch orientierte Symbolpolitik“? Egal, bei so was machen wir Grüne jedenfalls nicht mit!  

Ganz abgesehen davon, dass die Diskussion komplexer ist, als es Ihr schmaler Antrag suggeriert, sollten Sie sich mal offen gegenüber der sachlichen Kritik an der Abgeltungssteuer zeigen:  

1. Die Abgeltungssteuer verstößt gegen die Gleichbehandlung der Einkunftsarten. Denn Kapitaleinkommen werden häufig niedriger besteuert als Arbeitseinkünfte.

2. Die Abgeltungsteuer verstößt auch gegen das in Deutschland geltende „Leistungsfähigkeitsprinzip“. Wer mehr leisten kann, soll auch mehr Steuern zahlen. Die Abgeltungsteuer in Höhe von einheitlich 25 Prozent ist mit diesem Prinzip nicht zu vereinbaren, denn Kapitalerträge konzentrieren sich sehr stark beim wohlhabenden Teil der Bevölkerung. Eine niedrigere Besteuerung von Kapitalerträgen durch die Abgeltungsteuer entlastet deshalb überproportional Personen mit sehr hohem Einkommen.

3. Mit der Einführung eines automatischen Informationsaustausches von Konteninformationen fehlt es an einer ausreichenden Begründung für die Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer war eine Konzession an den internationalen Steuerwettbewerb. Durch die Steuersatzsenkung auf 25 Prozent wollte die damalige Bundesregierung die Kapitalflucht eindämmen und die Bereitschaft der Kapitalanleger erhöhen, Erträge in Deutschland zu versteuern. Es ist schon empirisch zweifelhaft, dass dieser Effekt überhaupt eingetreten ist. Das ist auch nicht verwunderlich, denn ein abgeltender Steuersatz von 25 Prozent liegt noch immer deutlich über den Steuersätzen in „Steuerfluchtländern“. Hinzu kommt: Die internationale Kooperation zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung hat zwischenzeitlich immense Fortschritte gemacht. Wer heute sein Geld vor der Steuer verstecken will, läuft Gefahr, entdeckt zu werden. Und das ist gut so!

Und das Gesetz zum automatischen Informationsaustausch von Konteninformationen wurde Mitte November 2015 vom Bundestag einstimmig verabschiedet. Zukünftig erhalten die deutschen Finanzbehörden damit automatisch Informationen über ausländische Konten von in Deutschland ansässigen und steuerpflichtigen Personen. Eine effektive Besteuerung von Kapitalerträgen im Ausland ist somit auch ohne Abgeltungsteuer möglich. Das Thema Steuerflucht reicht als Begründung für eine hochgradig ungerechte Abgeltungssteuer nun wirklich nicht mehr aus.

Sie - liebe FDP - wollen trotz alldem, dass Kapitaleinkünfte weiterhin auf zweifelhafte Weise abgegolten werden, anstatt sie fair zu besteuern. Und die CDU will sie offensichtlich beibehalten, weil die Abschaffung eine Steuererhöhung für Wohlhabende darstellt und Sie wollen ja in dieser Legislaturperiode keinerlei Steuererhöhungen. Sehr bezeichnend!

Wir Grüne stehen hingegen für ein gerechtes Steuersystem, bei dem die Kapitaleinkünfte weitgehend der Einkommensteuer unterliegen und somit nach Leistungsfähigkeit des Sparers besteuert werden - über weitere Details müsste man natürlich diskutieren.

Daher lehnen wir Ihren Antrag genau so schlicht ab, wie er ist!

Vielen Dank!

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