Rede Gerald Heere: Antrag (FDP) zum Umgang mit Steuergeld

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

öffentliche Amtsträger in Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie auf Landes- und Bundesebene gehen verantwortungsbewusst mit Steuergeld um. Auch wenn es vereinzelte Ausnahmen gibt, so gibt es keinen Grund, diesen Amtsträgern ein generelles Misstrauen entgegen zu bringen. Die FDP sät mit dem vorliegenden Antrag jedoch jede Menge Misstrauen. Aber eigentlich offenbart der Antrag nur ihr komisches Gedankengut, nach der eigentlich jede öffentliche Geldausgabe einen potenziellen Betrug am Steuerzahler darstellt. Das ist wirklich hochgradig unseriös!

Sie fordern im Kern eine Verschärfung des Untreueparagraphen in Bezug auf „Steuergeldverschwendung"! Ein Kernsatz ihres Antrags lautet, dass als „Haushaltsuntreue“ bereits bestraft werden soll, wenn (ZITAT) „öffentliche Mittel verausgabt oder bewilligt werden, welche in auffälligem Missverhältnis zu dem mit dem Haushaltsansatz verfolgten Nutzen stehen.“ Lassen Sie das mal wirken: „Missverhältnis zu dem mit dem Haushaltsansatz verfolgten Nutzen“.

Erstens: Wie wollen Sie das messen oder definieren? Herr Dr. Genthe, Herr Dr. Birkner, ist es wirklich Ihre Absicht, weitere unbestimmte Rechtsbegriffe in das Strafrecht einzufügen? Das kann doch nicht wahr sein!

Und zweitens: ist es nicht so, dass gerade der Nutzen von Haushaltsposten Kern der politischen Auseinandersetzung ist. Wollen Sie etwa zukünftig den Streit über die Umsetzung politischer Haushaltsentscheidungen von Gerichten entscheiden lassen - inklusive strafrechtlicher Folgen für die Amtsträger? Das ist ganz sicher nicht im Sinne des Grundgesetzes und der Gewaltenteilung. Für so einen Unfug stehen wir deshalb nicht zur Verfügung.

Und Untreue gilt als Straftatbestand natürlich jetzt schon für Amtsträger. Paragraph 266 Strafgesetzbuch lautet: „Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder (…) fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dazu ist Vorsatz nachzuweisen und es gibt entsprechende Fälle, die vor Gericht verurteilt wurden. Das macht auch keinen Halt vor Amtsträgern bis hin zu ehemaligen Finanzministern, wie Fälle belegen. Strafrecht ist also bereits vorhanden und es wirkt! Das ist gut so!

Sie wollen nun aber offensichtlich auch die unbeabsichtigte Handlung unter Strafe stellen. Aber die Amtsträger handeln doch hochgradig verantwortungsvoll und wenn es trotz aller Umsicht mal zu Fehlern kommt, dann muss man daraus vor allem politische und administrative Schlüsse ziehen und nicht gleich jeden vor den Kadi ziehen. Ihr Antrag ist ein schlimmes Signal gerade im Jahr der Kommunalwahl. Immer mehr kleine Gemeinden haben Probleme Kandidatinnen und -kandidaten zu finden, gerade auch für Bürgermeister und andere Hauptamtliche. Der Ebene der kommunalen Selbstverwaltung sollten wir den Rücken stärken und keine zusätzlichen Knüppel zwischen die Beine werfen.

Liebe FDP, sie legen uns hier eine olle Kamelle vor. Das Ihrer Forderung zu Grunde liegende Gutachten von Bernd Schünemann stammt aus 2011. Es wurde vom Bund der Steuerzahler auch schon der Bundesregierung vorgelegt. Und wer war 2011 Justizministerin? Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Und was hat sie gemacht? Nix.

Vielleicht werden Sie uns ja im Ausschuss deutlich machen, warum wir eine Strafrechtsverschärfung auf den Weg bringen sollen, die nicht mal ihre alte FDP-Justizministerin umsetzen wollte. Ich habe große Zweifel, dass uns Ihr Antrag beim gemeinsamen Ziel der sparsamen Steuerverwendung auch nur einen Schritt weiter helfen wird.

Vielen Dank.

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