Rede Gerald Heere: Antrag (FDP) zu Bargeld erhalten

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,

„…und täglich grüßt das Murmeltier.“ Wer kennt dieses Sprichwort und den dazu passenden Film nicht. In der FDP muss es ganz offensichtlich jede Menge Murmeltier-Fans geben. Genau eine Woche nach dem Murmeltier-Tag haben Sie einen Antrag zum Erhalt des Bargelds gestellt. Und ich fühle mich dabei, als wären wir alle in einer Zeitschleife vom Sommer des letzten Jahres gefangen. Erst im Juli- und September-Plenum 2015 hatten wir den letzten Antrag der FDP zum Erhalt des Bargelds beraten. Einen sensationellen Wissensgewinn haben Plenar- und Ausschussberatungen schon damals nicht erbracht. Ich hatte vor diesem Hintergrund erwogen, einfach meine Rede von letztem Sommer zu halten, aber ich will Ihnen zumindest den Murmeltiertag ersparen.

Also, die FDP will erstens, dass wir uns für den Erhalt des 500-Euro-Scheins einsetzen. Die Diskussion, ob die EZB den 500-Euro-Schein abschafft, ist ja nicht neu. 1969 ist der 500-US-Dollar-Schein aus dem Grund der Kriminalitätsbekämpfung abgeschafft worden. In der Realität hat kaum jemand jemals einen 500-Euro-Schein in der Hand gehabt. Im Juli hatte ich gefragt, ob hier im Plenum jemand ad hoc einen solchen Schein vorzeigen könne - jedoch ohne Erfolg. Das ist auch kein Wunder, denn 95 % aller 500-Euro-Scheine sollen Schätzungen zufolge in der Hand Krimineller sein. Das sind 30% des umlaufenden Barvermögens, nämlich 300 Milliarden Euro. Warum sich der Landtag auf Antrag der FDP ausgerechnet für den Erhalt dieses Scheins einsetzen sollte, erschließt sich nun wirklich nicht!

Interessanter ist der zweite Punkt. Soll es eine Obergrenze zur Bargeldzahlung geben und wenn ja, wie hoch soll die sein? Diese Fragen sind nicht so einfach zu beantworten, wie Sie das mit Ihrem Antrag suggerieren. Nein, dies bedarf einer ergebnisoffenen Prüfung.

Insbesondere zwei Punkte sind hier gegeneinander abzuwägen:

Auf der einen Seite mögliche positive Effekte einer Bargeldobergrenze für die Kriminalitätsbekämpfung. Sei es Schwarzarbeit, Geldwäsche, Terrorismus, Schattenwirtschaft oder Steuerbetrug - eine Obergrenze könnte in all diesen Feldern einen Beitrag zu einer Erschwerung der Straftaten, einer effektiveren Strafverfolgung und somit zu mehr Gerechtigkeit führen. Wie effizient das ist, ist allerdings zu prüfen!

Auf der anderen Seite steht der Datenschutz. Die Einführung einer Obergrenze darf nicht zum gläsernen Bürger führen oder gar einer neuen Art Vorratsdatenspeicherung Vorschub leisten. Hier gibt es auch bei uns Grünen gravierende Bedenken. Allerdings muss natürlich auch ohne Obergrenze gesichert sein, dass diejenigen, die freiwillig unbar bezahlen, auch nicht nachverfolgt werden können. Diesen Anspruch an den Datenschutz von Bankdienstleistungen haben wir Grüne ganz grundsätzlich.

Um diese komplexe Abwägung angemessen durchführen zu können, beantragen wir die Mitberatung vom Rechtsausschuss und vom Unterausschuss Verbraucherschutz. Das gibt auch der FDP die Möglichkeit, von ihrer platten Positionierung runter zu kommen und zur sachlichen Diskussion zurück zu kehren! Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.

Vielen Dank!

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