Rede Gerald Heere: Antrag (CDU) Mehrwertsteuersatz für Online-Medien

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

wenn man zugleich Finanzpolitiker und Medienpolitiker ist, hat man nur wenig thematische Schnittpunkte. Der heutige Tagesordnungspunkt zur Besteuerung der Online-Angebote von Zeitungen stellt eine seltene Ausnahme dar.

In diesen Funktionen musste ich zwei Sichtweisen zum Thema quasi "mit mir selber“ abwägen. Als Finanzpolitiker bin ich gegen weitere Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer - aus grundsätzlichen Erwägungen, schauen Sie sich das Mehrwertsteuerrecht mal an, sowie aufgrund des zu erwarteten Einnahmeausfalls. Als Medienpolitiker ist es hingegen überhaupt nicht schlüssig, warum die gedruckte Zeitung - man könnte sagen, ein essentieller Beitrag zu unserer Demokratie - ermäßigt ist, auf die online Ausgabe der gleichen Zeitung, mit dem gleichen Inhalt, von den gleichen Leuten geschrieben, nur auf einem anderen Medium, aber der volle Mehrwertsteuersatz gilt. Diese Ungleichbehandlung ist nachvollziehbar Unsinn!

Diese zwei Sichtweisen kann man zum Glück - ohne Gefahr für die eigene Gesundheit - auflösen: Denn wir befürworten mit diesem Antrag keine neue Ausnahme. Stattdessen fordern wir die Anwendung der bereits bestehenden Ausnahme auf alle gleichartigen Produkte - und die Online-Ausgabe der Zeitung ist eindeutig ein gleichartiges Produkt zur gedruckten Zeitung. Und damit ist dann auch der Haushälter glücklich, denn dass Gleiches endlich auch gleich besteuert werden soll, ist nun mal ein sehr wichtiger Grundsatz für einen Finanzpolitiker!

Auf diese Haltung hat sich sowohl der für Medien zuständige Ausschuss, wie auch der Finanzausschuss einmütig geeinigt. Warum wir hier dennoch eine uneinheitliche Abstimmung haben, liegt am ursprünglichen Antrag der CDU, der vorsah, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative hierzu einbringen soll. Der Bundesrat ist aber das falsche Gremium, weil die Ungleichbehandlung von print und online-Zeitungen nicht auf Bundesgesetzgebung basiert, sondern auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU. Insofern ist es der richtige Weg - so wie es die rot-grüne Änderungsfassung vorsieht - die Landesregierung aufzufordern, dieses Ansinnen „in geeigneter Weise“ und somit natürlich auch auf europäischer Ebene voran zu bringen. Das ist richtig so!

Mir bleibt dann nur, der Landesregierung beim Verfolgen dieses Ziels viel Erfolg zu wünschen. Die Gleichbehandlung von Online-Zeitungen käme v.a. Menschen zugute, die überwiegend digital unterwegs sind - und das betrifft ganz sicher auch viele junge Leute, die (leider) sowieso einen geringeren Zugang zur Zeitung haben. Wir wollen, dass sich dies ändert!

Vielen Dank!

 

Zurück zum Pressearchiv