Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Studiengebühren/Entwurf eines Niedersächsischen Verwaltungszustellungsgesetzes (NVwZG)

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Anrede,
wer so weit reichende Gesetzesänderungen wie die Einführung von Studiengebühren in einem nachgereichten Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz abhandelt, darf sich nicht wundern, wenn er per Gerichtsentscheid nur wenige Wochen nach Inkrafttreten die erste Quittung für ein schlampig gemachtes Gesetz erhält.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, das ist genau der Stoff aus dem der Fortsetzungsroman "Niedersachsen, das Land der Gesetzlosen" gemacht ist. Offensichtlich völlig unbelehrbar, werden immer wieder in Rambo-Manier Gesetze durch die Beratung gepeitscht, nur um das Macher-Image zu retten. Ob es die Verschärfung des niedersächsischen Polizeirechts ist, das Landesmediengesetz oder die Einführung von Studiengebühren: Pannen wären vermeidbar gewesen, wenn man denn mehr Sorgfalt hätte walten lassen.
Aber damit nicht genug, anlässlich der jüngsten Schlappe vor Gericht wird eine mehr als ungehörige Verteidigungsstrategie eingeschlagen. Herr Minister Stratmann, Sie haben versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen: Nicht das Ministerium habe Schuld, sondern der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages (GBD), hieß es aus ihrem Hause. Dabei hat der GBD ausdrücklich davor gewarnt, das Gesetz übers Knie zu brechen. Ihr Staatssekretär hat bei den Ausschussberatungen immer mit am Tisch gesessen und es ist doch wohl anzunehmen, dass der Gesetzesentwurf vom Fachministerium ausgearbeitet wurde. Wie angeschlagen muss ein Minister sein, dass man sich in seinem Haus zu solchen Aussagen versteigt und dann auch noch die gerichtliche Entscheidung in diffamierender Art und Weise gegenüber der Presse kritisiert?
Herr Minister Stratmann, gestehen Sie ein, dass das Studiengebührengesetz im Schnellverfahren ein Fehler war.

Anrede,
mit dem Nachbessern aufgrund eines Eilentscheids des Verwaltungsgerichts, ist es nicht getan. An vielen anderen Stellen im Gesetz, der GBD hat darauf hingewiesen, ist mit Klagen zu rechnen.
Werden die Studiengebühren tatsächlich für die Verbesserung in der Lehre eingesetzt, werden abgewiesene Studienplatzbewerber mit Berufung auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in punkto erschöpfende Nutzung von Ausbildungskapazitäten klagen.
Versuchen die Hochschulen, mit Rücksicht auf die Auswirkungen der Kapazitätsverordnung, die Gebühren nicht in die Ausweitung des Lehrkörpers zu stecken, werden diejenigen klagen, die Studiengebühren zahlen und dafür die im Gesetz vorgeschriebene Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zwischen Studierenden und Lehrenden einfordern.
Asylberechtigte werden mit Verweis auf die Genfer-Flüchtlingskonvention einen Anspruch auf Darlehensgewährung einklagen und ob die Sicherstellung der Sozialverträglichkeit der Gebühren durch die Einrichtung von Ausfallfonds an den Hochschulen mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Studiengebühren vereinbar ist, bezweifelt selbst die Hochschulrektorenkonferenz.
Sehr geehrte Kollegen von CDU und FDP, bewahren Sie die Hochschulen vor einer Prozessflut. Das mindeste was Sie Hochschulen und Studierenden schuldig sind, ist das Nachholen einer eingehenden Beratung einschließlich einer Anhörung im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes.
Das jetzt vorliegende rückwirkende Flickwerk wurde als Tischvorlage in den Innenausschuss eingebracht und eine Befassung des Fachausschusses wurde abgelehnt.
Wir werden Reparaturgesetze im Eilverfahren nicht mitmachen.

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