Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Sprachencharta in Niedersachsen endlich umsetzen - 14 Antworten statt 140 Fragen
Anrede,
wer die eigenen kulturellen Wurzeln pflegt, pflegt das Fundament für Toleranz und Weltoffenheit – auf diesen Grundsatz vertrauend, setze ich auf Ihre Toleranz, wenn ich hochdeutsch rede.
Zum Antrag: Aus der Anerkennung als Regionalsprache leiten sich Rechte, aber auch Pflichten ab. Die Rechte gehen dabei durchaus über das Reden auf Plattdeutsch im Landtag hinaus. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es zum Beispiel möglich, Patente beim Bundespatentamt in München auf Niederdeutsch einzureichen. Aber in München weiß sich keiner jenseits des Präzedenzfalles daran zu erinnern, dass von diesem Recht je Gebrauch gemacht wurde.
Womit wir bei den Pflichten wären, die mit der Anerkennung als Regionalsprache verbunden sind. Sprache ist der Schlüssel zur Kultur der anderen und Träger kultureller Identität. Daher ist Sprachverlust immer auch Kulturverlust. Das Bemühen, Regionalsprachen vor dem Aussterben zu bewahren ist also keine Folklore, sondern ernst zu nehmende Pflicht.
Dass Niedersachsen hier zweifelsohne Nachholbedarf hat, obwohl die Sprachencharta bereits vor Jahren unterzeichnet wurde, zeigen Umfragen, die belegen, dass die Zahl derer, die Plattdeutsch oder Saterfriesisch aktiv sprechen, rapide zurückgeht. Nun sind Sprachen, wie alle Kulturbereiche, einem stetigen Wandel unterworfen. Viele Zugezogene aus anderen Sprachräumen, aber auch viele, vor allem junge Einheimische, haben zu Saterfriesisch oder Plattdeutsch keinen Bezug mehr. Und trotzdem ist Niedersachsen in manchen, vor allem ländlichen Regionen noch zweisprachig und das gilt es zu schützen.
Anrede,
ich finde den im SPD Antrag vorgeschlagenen Weg, dabei vor allem bei Kindern Jugendlichen anzusetzen, richtig. Denn viele der bisherigen Angebote sprechen Jugendliche nicht an und sie sind es schließlich, die das Überleben der Sprache sichern können. Wichtig erscheint mir aber auch, bei allen geplanten Maßnahmen auf Freiwilligkeit zu setzen. Bilinguale Sprachförderung in Regionalsprachen ist nur dort sinnvoll, wo sie von Eltern und SchülerInnen als freiwilliges Angebot ausdrücklich gewünscht ist. Gleiches gilt für die Weiterbildung von LehrerInnen und ErzieherInnen; wobei es in beiden Fällen spannend sein wird, sich anzuschauen, wie die bereits existierenden Angebote angenommen werden.
Ich müsste aber noch davon überzeugt werden, liebe Kolleginnen von der SPD, dass ein Sprachgesetz das richtige Instrument zur Umsetzung von Fördermaßnahmen sein soll. An dieser Stelle sei zum Titel des Antrags "14 Antworten statt 140 Fragen" angemerkt, dass wir darum bitten, bei der Ausschussberatung auf die Antworten zur großen Anfrage von CDU und FDP zu warten. Das kann der Qualität der Beschlussfassung nur dienlich sein.
Was aus Grüner Sicht im SPD Antrag fehlt, sind Maßnahmen zur Rettung der Sprache Rom, die ebenfalls durch die Sprachencharta geschützt ist. Roma und Sinti leben auch in Niedersachsen, auch für sie muss es Angebote zum Schutz ihrer Muttersprache geben.
Grundsätzlich gilt für das Thema Erhalt von Regionalsprachen: Wir sind umso überzeugender, je grundsätzlicher wir argumentieren. Bilingualen Spracherwerb, sollten wir bei allen Kindern unterstützen, die das Glück haben, neben Hochdeutsch eine zweite Muttersprache zu kennen. Das flammende Plädoyer, das hier für die Zweisprachigkeit gehalten wurde, würden wir uns auch in der Integrationsdebatte wünschen.