Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Klosterkammergesetz

Landtagssitzung am 07.11.2012

Anrede,

die Klosterkammer Hannover ist als traditionsreiche Einrichtung nicht nur durch die Verfassung geschützt, sondern sie ist zweifelsohne ein Kulturgut, das wir hegen und pflegen sollten. Das darf aber nicht bedeuten, dass wir ihre feudalen Strukturen unter Schutz stellen, statt sie weiterzuentwickeln und den Anforderungen und demokratischen Gepflogenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen.

Das ist umso wichtiger, als wir es hier nicht mit einer musealen Einrichtung zu tun haben, sondern mit einer Vermögensverwaltung, die Fördermittel im Umfang von jährlich etwa 3 Mio. € ausschüttet. Spätestens die Erbpachtdebatte hat gezeigt, dass die Entscheidungsstrukturen der Klosterkammer nicht mehr zeitgemäß sind.

Zudem kann es nicht angehen, dass die Fördermittelvergabe ohne öffentliche Kontrolle nach Gutsherrenart passiert. Die Schwachstellen der Klosterkammer, werte Kollegen von CDU und FDP, heilt man nicht damit, dass man als Feigenblatt ein beratendes Gremium einrichtet.

Ihnen mag die jetzige Struktur zupass kommen, weil der derzeitige Präsident der Kammer ein CDU-Mann ist, aber mit moderner Bürgergesellschaft und transparenter Mittelvergabe hat das nichts zu tun. Und auch mit Kulturgutpflege hat das Festhalten am Status quo nichts zu tun. Denn Kulturgutpflege heißt eben nicht Konservierung, sondern zeitgemäße Weiterentwicklung. Gerade die lange und bewegte Geschichte der Stiftungen der Klosterkammer liefert dafür den besten Beweis.

Die Kollegen der Linken haben für ihren eigenen Gesetzentwurf beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine rechtliche Stellungnahme eingeholt. Darin sind zwei Aussagen von zentraler Bedeutung:

1. Artikel 72 der Verfassung bietet Bestandsschutz, aber er legt nicht fest, wie innerhalb der Kammer Entscheidungen getroffen werden.

2. Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse auf ein pluralistisch besetztes Gremium ist möglich, solange sichergestellt ist, dass das Land maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen behält.

Anrede,

die überkommenen Einrichtungen haben mit Säkularisierung und Kriegen schon größere gesellschaftliche Umwälzungen erlebt, als dass sie durch eine Reform der Binnenstruktur und eine demokratische Legitimation ihrer Vergabeentscheidungen in ihrer Existenz gefährdet wären. Und deshalb sagen auch wir: Die Klosterkammer braucht zeitgemäße Leitungsstrukturen und das möglichst bald.

Wir werden in der kommenden Wahlperiode diese dringend erforderliche Strukturreform zügig auf den Weg bringen.

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