Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Klosterkammer braucht moderne Stiftungsstrukturen
Landtagssitzung am 16.09.2011
Gabriele Heinen-Kljajic, MdL
Anrede,
die Klosterkammer als Landesbehörde ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und in ihrer Ausgestaltung und im Umfang des bewirtschafteten Vermögens einmalig in Deutschland. Als Verwaltungsbehörde wird sie seit 1832 geführt, ihre staatsrechtliche Grundlage ist die Landesverfassung von 1840. Eine derart geschichtsträchtige Einrichtung ist zweifelsohne eine große Bereicherung für die niedersächsische Kulturlandschaft. Und trotzdem steht sie zu Recht in der Kritik, denn nicht nur ihre Gründungsdokumente stammen aus dem 19. Jahrhundert, sondern auch ihre Arbeits- und Organisationsstrukturen. Damit ist die Klosterkammer in ihrer Struktur mit einer demokratisch organisierten Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht mehr vereinbar.
Die Klosterkammer verwaltet allein unter den Posten "Einnahmen" und "Ausgaben" einen Haushalt von über 20 Mio. €, aber demokratisch legitimiert sind die von ihr getroffenen Entscheidungen nicht. Als Behörde entscheidet sie hinter verschlossenen Türen. Die Transparenz ihres Handelns beschränkt sich auf eine jährlich vorzulegende Haushalts- und Vermögensrechnung und den Druck von Hochglanzbroschüren.
Anrede,
die Organisations- und Entscheidungsstrukturen der Klosterkammer sind im 21. Jahrhundert nicht mehr zu rechtfertigen, weshalb wir den Antrag der SPD ausdrücklich unterstützen.
Spätestens der Streit um Erpachtverträge hat deutlich gemacht, dass die Bürgerinnen und Bürger die Klosterkammer als eine Einrichtung erleben, in der vermeintlich willkürlich Entscheidungen getroffen werden, auf die die Bürger keinen Einfluss nehmen können. Es gibt keine demokratisch legitimierten oder von Einrichtungen entsandte Personen, die Rechenschaft über die Entscheidungen der Klosterkammer abzulegen haben. Die Klosterkammer ist eine Landesbehörde, deren Regelwerk und Agieren heutzutage niemandem mehr zu erklären sind. In ihren Strukturen ist sie ein Anachronismus. Sie kennt weder eine Stiftungssatzung noch Vergaberichtlinien noch demokratisch legitimierte Stiftungsorgane.
Deshalb gehört das gesamte Binnenkonstrukt der Klosterkammer auf den Prüfstand, inklusive der Benennung fachlicher Kompetenzen, die wir an die Leitung einer solchen Behörde stellen. Das umfängliche operative Geschäft der Kammer verbietet es, die Führungsebene der Kammer als Versorgungsposten zu missbrauchen.