Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Hochschulentwicklungsplanung in Niedersachsen

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Die Hochschulpolitik der Landesregierung ist und bleibt ausschließlich den Sparvorgaben des Finanzministers geschuldet und eben nicht einer Hochschulentwicklungsplanung, auch wenn Sie das hier immer wieder anders darstellen. Wenn wir den Hochschulen im laufenden Reformprozess ihre Handlungsfähigkeit zurückgeben wollen, dann müssen wir ihnen einen verbindlichen Rahmen von Plandaten vorgeben.
Geben wir diesen Rahmen nicht vor, läuft jeder, der in diesem Land an seiner Hochschule strukturelle Eingriffe vornehmen will, Gefahr, bei Nichtgefallen der Landesregierung oder aufgrund kurzfristiger Einbrüche im Haushalt nachträglich durch Mittelkürzung sanktioniert zu werden. Damit aber ersticken Sie jede Reformbereitschaft im Keim.
Wenn Sie diesen Zusammenhang negieren, dann kann das nur heißen, dass sie sich weiterhin die Option offen halten wollen, entgegen anders lautender Beteuerungen, kurzfristige Eingriffe in die Hochschuletats vornehmen zu können.
Herr Minister Stratmann, Sie werfen uns ein überkommenes Staatsverständnis vor.

- Aber wer behandelt denn die Hochschulen wie nachgeordnete Behörden wenn er auf dem Verordnungswege über die Schließung von Fachbereichen und Standorten entscheidet?
- Wer setzt denn den von Ihnen so viel beschworenen Wettbewerb außer Kraft, wenn im Rahmen des HOK bisweilen auch entgegen guter Evaluationsergebnisse in Lehre und Forschung Fachbereiche geschlossen werden?
Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP schränken die Autonomie der Hochschulen ein, nicht wir!
Uns geht es eben nicht um staatlichen Dirigismus, sondern im Gegenteil darum, eine Verständigung über quantitative und qualitative Zielgrößen herzustellen, die dann Grundlage von Zielvereinbarungen sein sollen. Selbst das Centrum für Hochschulentwicklung, ein vehementer Verfechter einer größt möglichen Hochschulautonomie, das bestimmt nicht im Verdacht steht, staatlichen Dirigismus zu propagieren, fordert eine solche Rahmenplanung.
Denn nur wenn die Planungen und Zielsysteme beider Seiten - der Hochschulen wie des Fachministeriums – in den Vereinbarungsprozess zur Erstellung der Zielvereinbarungen eingehen, sind diese als Steuerungsinstrument sinnvoll einsetzbar.
Eine wesentliche Forderung des CHE ist dabei, dass die von der Politik vorgegebene Rahmenplanung transparent und verbindlich ist. Auch die übergreifenden staatlichen Ziele müssen von Anfang an bekannt sein. Dass beide Seiten gegenseitig ihre strategische Planung offenbaren, ist Voraussetzung für ein partnerschaftliches Verhältnis.
Anrede,
Bei der Erstellung eines Hochschulentwicklungsplans macht es natürlich Sinn, sich des Wissens von Expertinnen und Experten zu bedienen. Daher unterstützen wir auch den Antrag der SPD, eine Strukturkommission einzusetzen. Eine solche Kommission sollte die Entwicklungsvorstellungen der einzelnen Hochschulen ebenso mit in ihre Beratungen einbeziehen, wie die Empfehlungen von externen Sachverständigen. Selbstverständlich müssten hier auch die Ergebnisse von ZEvA und Wissenschaftlicher Kommission einfließen. Viele der Bundesländer, die eine solche Strukturkommission eingesetzt haben, haben sich der Mithilfe des Centrums für Hochschulentwicklung bedient, ein Beispiel, dem man nach unserer Meinung folgen sollte.
Aber jenseits des Prozederes und der Frage der Zusammensetzung einer solchen Kommission ist die Verbindlichkeit der Empfehlungen und der daraus abgeleiteten Plandaten wichtig.
Nur so kann sichergestellt werden, dass Hochschulpolitik für Hochschulangehörige wie Studierende verlässlich und berechenbar wird.
Ich hoffe im Interesse des Hochschulstandortes Niedersachsen inständig, dass es uns gelingt, Sie meine Damen und Herren von CDU und FDP im Laufe der Ausschussberatungen doch noch davon zu überzeugen, dass es Sinn macht einen Hochschulentwicklungsplan aufzulegen und dass es ebenfalls Sinn macht, zu dessen Vorbereitung eine Strukturkommission einzusetzen.

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