Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kriegsfördernder Aktivitäten an den Hochschulen
Anrede,
so unzureichend der im Gesetzentwurf der Linken vorgeschlagene Lösungsweg aus unserer Sicht ist, so relevant ist die grundsätzliche Frage danach, nach welchen Regeln und an welchem Ort eigentlich entschieden wird, wo die Grenzen der Forschungsfreiheit unserer Hochschulen sind.
Leider, lieber Herr Perli, haben Sie sich auf militärisch relevante Forschung fokussiert. Eine solche Eingrenzung wird dem eigentlichen Problem aber in keiner Weise gerecht.
Forschungsprogramme die neben der zivilen Nutzung auch im militärischen Sektor Anwendung finden, werden Sie zuhauf finden, aber die werden Sie nicht unterbinden können.
Ausschließlich militärischen Zwecken dienende Forschung dürfte an unseren Hochschulen die Ausnahme sein. Hier zwischen kriegsfördernden und nicht kriegsfördernden Maßnahmen zu unterscheiden, dürfte in der juristischen Auslegung schwierig sein.
Wesentlich relevanter ist daher aus Grüner Sicht die Frage, wo wird konkret an einer Hochschule und eben nicht abstrakt in einem Gesetz entschieden, in wessen Dienst man die eigene Forschung stellen darf. Das würde aber alle sicherheitsrelevanten Bereiche betreffen, von der Kernforschung über die Pharmazie bis zur Gentechnik, um nur einige Beispiele zu nennen.
Diese hochkomplexe Fragestellung über Verbote im Gesetz zu regeln, ist eine Scheinlösung. Das von Ihnen beschriebene Problem bekommt man so nicht in den Griff. Viel wichtiger wäre es, eine Transparenz über eingeworbene Fördermittel und die damit verbundenen Forschungsaufträge sicherzustellen, damit Grenzfälle öffentlich, innerhalb wie außerhalb der Hochschule, thematisiert und diskutiert werden können. Das wäre über eine Veröffentlichungspflicht der Hochschulen herstellbar.
Sinnvoll wäre aus unserer Sicht, wenn sich die Hochschulen einen Verhaltenskodex geben würden, dessen Einhaltung über Kommissionen kontrolliert würde. Diese müssten, besetzt mit Vertretern gesellschaftlich relevanter Belange wie Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden und unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Studierenden, zu Konfliktfällen Stellung nehmen.
Nur so kann aus unserer Sicht eine zivilgesellschaftliche Kontrolle über das, was an unseren Hochschulen geforscht und gelehrt wird, gewährleistet werden.
Dass wir diese spannende und hochaktuelle Debatte im Ausschuss nicht führen konnten, ist mehr als bedauerlich. Dass Sie, werte Kollegen von CDU und FDP, den Gesetzentwurf im Wissenschaftsausschuss nicht weiter beraten wollten, ihn dann aber in den mitberatenden Gremien ein halbes Jahr lang haben schmoren lassen, ist engstirnig. Ihr reflexhaftes Abwehren jeder Debatte, die von den Linken angestoßen wird, zeugt nicht eben vom Vertrauen in die eigenen, vermeintlich besseren Argumente. Sie können natürlich mit der Stimmenmehrheit ihrer Fraktionen entscheiden, dass wir uns mit bestimmten Themen oder Anträgen erst gar nicht befassen und es gibt bestimmt auch Anträge – wer auch immer sie gestellt hat – , bei denen ist es angezeigt, nicht tiefer darauf einzugehen. Aber im vorliegenden Fall haben Sie mit Ihrer Debattenkultur sich selbst diskreditiert und nicht den Gesetzentwurf der Antragstellerin.