Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechlicher Vorschriften
Landtagssitzung am 28.06.2011
Gabriele Heinen-Kljajic, MdL
Anrde,
der vorliegende Gesetzentwurf wird auch bei uns differenziert bewertet. Dem Änderungsvorschlag zum Hochschulzulassungsgesetz in Artikel 2 werden wir zustimmen. Die dritte Säule des Hochschulpaktes zur Verbesserung der Lehre greift nur, wenn sie nicht auf die Aufnahmekapazitäten der Hochschulen angerechnet wird.
Anrede,
Lernformen und Didaktik an unseren Hochschulen sind in der Regel von vorgestern. Der klassische deutsche Professor würde als Dozent in der Erwachsenenbildung mit seinen Unterrichtsformaten nicht einmal die Probezeit überstehen – was kein Wunder ist, weil Lehrbefähigung sich in Deutschland an wissenschaftlichen, nicht aber an pädagogischen Standards orientiert. Daher sind aus unserer Sicht Investitionen in bessere Lehre unabdingbar. Mögliche Bedenken, diese Mittel könnten dem Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung widersprechen, sollte uns nicht davon abhalten, hier eine Regelung gemäß Artikel 2 umzusetzen. Eine Lösung dieses Rechtskonfliktes kann sinnvollerweise nur auf Seiten der Kapazitätsverordnung vorgenommen werden. Die alte Kapazitätsverordnung mag im Zeitalter der Frontaldidaktik ihre Berechtigung gehabt haben – mit modernen Lehr- und Lernformaten und Hochschulen, die auf Differenzierung und Profilbildung setzen, ist sie schlicht nicht mehr vereinbar.
Artikel 1 des Gesetzentwurfes – was nicht verwundern wird – lehnen wir ab. Den KoalitionsvertreterInnen scheint der hohe Aufwand, den Minderjährige zur Bewilligung von Studienbeitragsdarlehen hätten, nicht mehr zumutbar zu sein. Damit ist diese Gesetzesänderung eher Ausdruck bildungspolitischer Hilflosigkeit, denn ein zukunftsweisender Einschnitt in der Studienfinanzierung. Zum einen, Frau Ministerin Wanka, führen Sie Ihre eigene Argumentation ad absurdum, wenn Sie in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf anführen, die Gebührenbefreiung sei ein Anreiz zur frühen Aufnahme des Studiums. Einerseits weisen Sie es vehement von sich, wenn die Opposition klagt, dass die Studiengebühren eine zusätzliche Hürde auf dem Weg in die Hochschulen darstellen. Andererseits bezeichnen Sie es als Anreiz, wenn Sie Befreiungstatbestände schaffen. Diesen Widerspruch, Frau Ministerin, werden Sie nicht aufgelöst bekommen.
Komplett unlogisch bleibt auch, warum Sie nun ausgerechnet für die Gruppe von Studierenden Anreize durch Gebührenbefreiung schaffen wollen, die wirklich nicht zu den VerliererInnen in unserem Bildungssystem zählt. Wer mit 17 oder jünger Abitur macht, wurde im Regelfall entweder früher eingeschult oder hat wegen besonderer Leistungsstärke eine Klasse übersprungen. Hier einen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums zu setzen, aber gleichzeitig Studieninteressierte ohne Abitur, die der Schritt in eine Hochschule sicher ungleich größere Überwindung kostet, munter Gebühren zahlen zu lassen, ist doch paradox. Da hilft es auch nicht, Frau Ministerin Wanka, auf Untersuchungen des Stifterverbandes zu verweisen. Ausgelöst durch doppelte Abiturjahrgänge, verzeichnen demnach alle Bundesländer, unabhängig davon, ob sie Gebühren erheben oder nicht, steigende Studierendenzahlen, erfreulicherweise selbst aus der Gruppe der so genannten sozial Schwächeren. Aber gleichzeitig beschreibt die Untersuchung bereits im Herbst letzten Jahres die Wettbewerbsfalle, in der Niedersachsen als inzwischen einziges Gebührenland neben Bayern, steckt. Denn der Ländercheck warnt: "Niedersachsen ist das einzige Gebührenland, das sowohl bei der Studierendenentwicklung insgesamt als auch bei der sozialen Zusammensetzung unterdurchschnittlich abschneidet." Sobald die doppelten Abiturjahrgänge die Hochschulen verlassen haben, würden wir als das Bundesland, das schon heute die meisten Studierenden an andere Länder verliert, bei Beibehaltung der Studiengebühren einen rasanten Abstieg im Wettbewerb um die klügsten Köpfe erleben. Und deshalb werden wir sie 2013 abschaffen.