Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

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Anrede,
das Hauptziel des vorliegenden Hochschulzulassungsgesetzes ist unterstützenswert. Es ist sinnvoll, das Auswahlrecht von Hochschulen und Studierenden zu stärken.
Sie aber, meine Damen und Herren von CDU und FDP konterkarieren mit ihrer Gesetzesausführung genau dieses Ziel. Sie bürden den Hochschulen neue Aufgaben auf, wollen aber nicht für die Kosten aufkommen und bitten daher die Studierenden zur Kasse.
Das bildungspolitische Ziel dieser Landesregierung lautet offensichtlich, die Zahl der Studierenden in Niedersachsen möglichst niedrig zu halten. Bereits mit dem HOK wurden massiv Studienplätze abgebaut. Und nun wollen Sie nicht nur Studiengebühren vom ersten Semester an, sondern Sie wollen die Studierenden bereits vor der Aufnahme in eine Hochschule ordentlich zur Kasse bitten. Das läuft klar gegen die Ziele des Wissenschaftsrates, der gefordert hat, "... die Situation des Hochschulzugangs in Deutschland maßgeblich zu verbessern, damit künftig so viele für ein Studium Befähigte wie möglich ein Studium aufnehmen."
Nach Ihrem Gesetz, meine Damen und Herren von CDU und FDP wird dagegen häufig der Geldbeutel und nicht die Befähigung über die Wahl eines Studiengangs entscheiden.
Anrede,
auch andere Empfehlungen der Hochschulen wurden von den Mehrheitsfraktionen ignoriert. Ich meine damit vor allem die Festsetzung der Zulassungszahlen für Masterstudiengänge. Damit wird mal eben nebenbei eine zentrale Frage bei der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge geklärt: nämlich die Frage der Überleitung. Und das, ohne sich vorher auf eine grundsätzliche Klärung eingelassen zu haben.
Im Gegenteil, obwohl sich die Hochschulen mehrheitlich für inhaltliche Kriterien beim Zugang zu Masterstudiengängen in eigener Regie ausgesprochen haben, wollen Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP die ansonsten doch gern beschworene Autonomie der Hochschulen wieder einschränken.
Wir brauchen keine Festsetzung der Zulassungsbeschränkungen und -zahlen per Verordnung. Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind ein ausreichendes Instrument, um Studienplätze in möglichst großer Zahl sicher zu stellen. Und für meine Fraktion gilt hier die Richtschnur: Erfolgreichen Bachelor-Absolventen muss der Zugang zu einem Master-Studium möglich sein. An dieser Stelle mit fixen und restriktiven Quoten zu arbeiten, geht völlig an der Sache vorbei.
Anrede,
neben der inhaltlichen Kritik an dem Gesetz bemängeln wir außerdem das Verfahren. Die Befassung mit diesem Gesetz hat den Namen Beratung nicht verdient. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat an zentralen Punkten des Gesetzes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert: so wurde zum Beispiel die Frage der Wartezeitquote, die Festlegung der Art der anzuwendenden Auswahlkriterien und deren Rangverhältnis untereinander moniert. Trotzdem haben Sie sich, meine Damen und Herren der Mehrheitsfraktionen, darüber hinweggesetzt, und dies auch, obwohl auch das MWK die Bedenken an keiner Stelle überzeugend ausräumen konnten. Eine zweite Befassung des Ausschusses mit dem Gesetz haben sie strikt abgelehnt, nach dem Motto: wir haben die Mehrheit, was scheren uns juristische Bedenken. Das heißt, Sie nehmen billigend in Kauf, dass das Gesetz in den genannten Punkten einer verfassungsrechtlichen Prüfung im Rahmen eines Rechtsstreits nicht Stand halten könnte.
Einem solchen Gesetz können wir unsere Zustimmung nur verwehren.

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