Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze

 

Anrede,

die autonome Hochschule braucht Lehrende und Studierende, die sich mit ihrer Hochschule identifizieren, weil sie sie selbst mitgestalten können und für ihre Entwicklung Verantwortung übernehmen.

Sie dagegen, werte Kollegen von CDU und FDP, meinen mit Hochschulautonomie eine zentrale Kommandostruktur, an deren Spitze die Hochschulleitung steht. Ihre Hochschulpolitik ist geprägt von einem tiefen Misstrauen gegenüber demokratisch legitimierter Steuerung. Dabei ist die akademische Selbstverwaltung nicht nur verfassungsrechtlich unabdingbar, sondern sie ist auch einer Maxime modernen Managements geschuldet, nach der Entscheidungen auf der Ebene getroffen werden, auf der alle notwendigen Informationen vorliegen und auf der die Konsequenzen einer Entscheidung zu tragen sind.

Deshalb ist es völlig kontraproduktiv, wenn Sie Fakultäten aus Besetzungsverfahren heraushalten wollen oder die Mitarbeiter-Gruppe nicht mehr an Berufungsentscheidungen beteiligen wollen. Im ersten Fall haben Sie eine missglückte Korrektur am ursprünglichen Entwurf vorgenommen und im letztgenannten Fall haben selbst die Hochschulpräsidien in der Anhörung gesagt, dass sie das gar nicht wollen – was noch mal deutlich macht, dass Sie die Realität an unseren Hochschulen bisweilen völlig ausblenden.

Woher kommt Ihr Irrglaube, mein Damen und Herren von CDU und FDP, dass Entscheidungen auf die sich Gremien verständigt haben per se schlechter sein sollen, als Entscheidungen Einzelner in der Hochschulleitung. Warum stören Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter Berufungsverfahren in "profilbildenden Bereichen" - was immer das sein mag. Und warum sollen externe Berater im Stiftungsrat eher wissen, was gut für eine Hochschule ist, als deren Senate. Die alte Gremienhochschule der 80er und 90er Jahre war zweifelsohne nicht gerade durch intrinsische Reformmotivation gekennzeichnet, aber es ist falsch, daraus im Umkehrschluss die allzu schlichte Botschaft abzuleiten, je weniger Binnendemokratie desto mehr Hochschulreform. Und deshalb lehnen wir es ab, eine Experimentierklausel ins Gesetz aufzunehmen, die die Möglichkeit eröffnet, sämtliche Beteiligungsrechte der Gremien außer Kraft zu setzen, wenn eine Hochschule im Rahmen der Exzellenzinitiative gefördert wird. Denn anders als in Ihrem Weltbild, schließen sich in unserer Vorstellung von einer erfolgreichen Hochschule Exzellenz und akademische Selbstverwaltung nicht aus.

Außerdem haben wir in unserem Änderungsantrag eine Reihe von Vorschlägen gemacht, wie Studierende stärker in die inneruniversitäre Willensbildung einzubinden wären. Im Ausschuss haben wir Ihnen sogar Vorschläge gemacht, wie Studierende, wenn sie denn schon Gebühren zahlen müssen, zumindest an der Verwendung der von ihnen selbst aufgebrachten Mittel zu beteiligen wären. Aber diese Vorschläge haben Sie nicht einmal diskutieren wollen und belassen es bei einer unverbindlichen "Beteiligung" der Studierenden an Entscheidungen zur Verwendung der Studiengebühren.

Studiengebühren, so viel steht fest, haben den Studierenden außer erschwerten Bedingungen bei der Finanzierung ihres Studiums nichts gebracht. Die anhaltenden Bildungsstreiks werden das morgen mal wieder eindrucksvoll belegen. Suchen Sie das Gespräch mit den Studierenden, Frau Ministerin Wanka, und Sie werden feststellen, dass Sie einem Trugschluss erliegen wenn Sie glauben, Studiengebühren würden die Qualität des Studiums im Vergleich zu einem "Billigstudium" (ihre Wortwahl für ein gebührenfreies Studium) erhöhen. In einem Interview der Neuen Presse stellen Sie selbst einen Zusammenhang zwischen Studierfreudigkeit und Studiengebühren her. Diesen Zusammenhang gibt es nicht nur in den Neuen Bundesländern, sondern auch in Niedersachsen. Ihr mickriges Zugeständnis, Studierende aus kinderreichen Familien von den Zinsen für die Studienbeitragsdarlehen zu befreien, wird daran nichts ändern.

Anrede,

so begrüßenswert es ist, die Zugangsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium radikal zu senken – und das geschieht ja auch in dieser Novelle – die damit beabsichtigte Wirkung bleibt ein frommer Wunsch, solange die Zugangsfrage in erster Linie eine Finanzierungsfrage bleibt. Deshalb fordern wir unter anderem, dass Hochschulen, wenn sie Stipendien vergeben, dies vordringlich nach sozialen Kriterien tun sollten.

Ich bin in meinen Ausführungen nicht auf jeden einzelnen Punkt unseres Änderungsantrags eingegangen, sondern habe mich bewusst auf Grundsätzliches konzentriert. Denn es sind keine Detailfragen, sondern es ist das grundsätzliche Verständnis davon, wie Bildung organisiert werden muss, was uns Grüne von CDU und FDP unterscheidet.

Und zu diesem unterschiedlichen Verständnis gehört dann auch, dass wir es für absurd halten, einen Ausverkauf des Professorentitels in Kauf zu nehmen, nur weil die Landesregierung es schick findet, nicht nur Orden sondern auch höchste akademische Titel verleihen zu können. Die Nobilitierung als Recht von Territorialfürsten ist seit der Weimarer Verfassung abgeschafft. Meine Damen und Herren von CDU und FDP – an der Stelle wird einmal mehr klar: Ihre Hochschulpolitik ist von vorgestern.

Zurück zum Pressearchiv