Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes

Landtagssitzung am 20.06.2012

Gabriele Heinen-Kljajic, MdL

Anrede,

der vorliegende Gesetzentwurf ist noch vom verstorbenen Kollegen Ralf Briese eingebracht worden. Politische Glaubwürdigkeit und Gerechtigkeit waren immer Triebfedern seines politischen Engagements.

Politische Glaubwürdigkeit und Gerechtigkeit sind auch das zentrale Thema dieses Entwurfes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, bei der es um die Anpassung der Altersentschädigung an  die Altersgrenzen bei Renten und Beamtenpensionen geht.

Zugegeben, im Verfahren war es unklug, eine Initiative zum Abgeordneten-Gesetz zu starten, ohne uns vorab mit den anderen Fraktionen zu verständigen. Wir haben deshalb angeboten, ihn zurückzuziehen, wenn es im Ausschuss zu einer Verständigung zum Kernanliegen der Anpassung der Altersentschädigung kommen würde. Die SPD hat sofort Kompromissbereitschaft signalisiert. Dass Sie werte Kollegen von CDU und FDP aber nicht mal in der Lage waren, diesen Punkt des Antrags wenigstens zu beraten, zeigt, mit welch abgehobenem Rollenverständnis sie als Abgeordnete Politik machen.

Dass ist schon ein starkes Stück, dass Sie den Bürgerinnen und Bürgern die Erhöhung des Renteneintrittsalters zumuten, aber für sich selbst die Parole ausgeben, mit einer Anpassung ans Abgeordnetengesetz lassen wir uns Zeit; an alten Privilegien wird vorerst nicht gerüttelt. Sie gehen faktisch hin und erklären den Bürgern, Renten und Pensionen ab 65 seien nicht mehr finanzierbar – und muten ihnen damit nicht unerhebliche Abstriche zu – halten aber für sich selbst an der alten komfortablen Ruhestandsregelung fest. Sie beschließen als Abgeordnete im Parlament Dinge, die Sie auf sich selbst nicht angewendet wissen wollen. Mit dieser Haltung schüren Sie den Vertrauensverlust gegenüber etablierten Parteien und der repräsentativen Demokratie. Ihre Auslegung des Prinzips der Volksvertretung lautet offenbar: Da unten das Volk, hier oben wir.

In der Ausschussberatung ist durchgeklungen, dass es Ihnen wohl auch um Vertrauensschutz für die Kandidaten zur Landtagswahl geht, weil die unter der Annahme angetreten seine, spätestens mit 65 Altersentschädigung beziehen zu können. Das wäre schon juristisch betrachtet Unsinn. Aber schlimmer noch, er verrät worauf Sie hinaus wollen: Sie wissen, dass Sie sich letztlich einer Anpassung ans Beamtengesetz nicht werden versperren können, wollen aber auf Zeit spielen, damit die Anpassung zumindest für die Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode noch nicht gilt. Bei allem Respekt, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier bedienen Sie das Bild vom raffgierigen Politiker, der nur auf Eigennutz aus ist.

Bei der Verabschiedung des Beamtenversorgungsgesetzes im November letzten Jahres hat der Kollege Güntzler von der CDU hier im Plenum vorgetragen, dass es eine Frage der Gerechtigkeit sei, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Beamte die Regelaltersgrenze auf 67 zu erhöhen.

Liebe Kollegen von CDU und FDP, erklären Sie uns, warum für das Volk gerecht sein soll, was für die Volksvertreter aus Ihrer Sicht nicht hinnehmbar ist. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Zurück zum Pressearchiv