Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Börsenspekulationen durch die Hochschulen

Landtagssitzung am 28.06.2011

Gabriele Heinen-Kljajic, MdL

Anrede,

mit Ihrem heutige Abstimmungsverhalten, werte KollegInnen von CDU und FDP, geben Sie das Signal: Börsenspekulationen mit Finanzhilfen des Landes sind ausdrücklich erlaubt. Diesen Freifahrtschein nutzt zumindest die Universität Göttingen ganz ungeniert, um ihr Aktienpaket ordentlich aufzustocken, obwohl sie erst in 2008 einen herben Buchverlust zu verzeichnen hatte.

Nun stehen Sie ordentlich blamiert da, Frau Ministerin Wanka. Sie haben noch bei der Einbringung des Gesetzentwurfes beschwichtigt, dass Sie sich ganz sicher seien, dass die Uni Göttingen die Erfahrungen, die sie während der Finanzkrise gemacht habe, in Zukunft berücksichtigen werde. Von wegen, Sie lagen komplett daneben: Die aktuelle Anlagepolitik der Uni Göttingen, die in weitere Aktien und Schuldverschreibungen investiert hat, belegt unzweifelhaft, dass das Prinzip Hoffnung an dieser Stelle nicht angebracht ist. Sie haben uns hier erzählt, dass das Versicherungsaufsichtsgesetz in Verbindung mit der Anlagenverordnung Börsenspekulationen ausschließe. Schauen Sie sich die Anlagen der Uni Göttingen bitte an: Was macht man denn mit Aktien der Münchner Rück, E.ON, RWE oder BASF, wenn nicht an der Börse spekulieren?

Die geltende Rechtslage im Hochschulgesetz, Frau Ministerin Wanka, ist schlicht und ergreifend lückenhaft. Dass die Hochschulen bei ihren Geldanlagen die rechtlichen Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu beachten haben, reicht nicht aus. Denn hier heißt es in § 54 "”¦ Vermögen ist so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität ”¦ erreicht wird". Und was im Anlagegeschäft möglichst große Sicherheit bedeutet, haben wir spätestens beim jüngsten Banken-Crash gelernt.

Unterhalten Sie sich doch einmal mit Ihrem Kabinettskollegen Busemann: Als Justizminister wird der Sie darüber aufklären, dass nach geltender Rechtslage öffentliches Geld, wenn überhaupt, mündelsicher anzulegen ist – das heißt nach deutlich strengeren Auflagen als dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Zu Recht mahnt Minister Busemann an dieser Stelle das Aufsichtsgebahren zuständiger Gremien an. Da sind auch Sie angesprochen, Frau Ministerin.

Der Landesrechnungshof hat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Linken ebenfalls klargestellt, dass sich spekulative Anlagen mit Studienbeiträgen, Drittmitteln oder staatlichen Finanzhilfen ausdrücklich verbieten. Aber auch über diese Abmahnung setzen Sie sich hinweg und nehmen billigend in Kauf, dass öffentliche Gelder oder die mühsam aufgebrachten Beiträge der Studierenden im schlechtesten Falle einfach verzockt werden.

Wenn das ernst gemeint ist, dass Sie sich in der Frage Geldanlagepolitik auf die Hochschulautonomie berufen, dann wäre das angesichts eines hoch verschuldeten Landeshaushalts ein Skandal. Denn faktisch würde das bedeuten, dass Sie, zumindest für Stiftungshochschulen, die klare Zweckbindung staatlicher Finanzhilfen aufheben würden; frei nach dem Motto, hier ist das Geld, macht was draus. Aber vermutlich ist der wahre Grund für die Ablehnung dieser Gesetzesänderung viel profaner: Der Vorschlag kommt aus der falschen Ecke und da darf  Prinzipientreue auch gerne mal, falls es schief geht, mit Studiengebühren oder öffentlichen Fördermitteln bezahlt werden. Redlichkeit sieht anders aus.

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