Rede Gabriele Heinen Kljajic: Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Börsenspekulationen durch die Hochschulen (Antrag LINKE)

Anrede,

Der Antrag greift einen Vorfall auf, der keinesfalls Normalität an unseren Hochschulen ist. Die Antwort auf eine Anfrage der Linken weist aus, dass das Gros der Hochschulen Guthaben, vor allem aus Studiengebühren und eingeworbenen Drittmitteln, sehr konservativ anlegt. Der Vorgang an der Stiftungsuniversität Göttingen macht nichtsdestotrotz deutlich, dass hier offenbar eine Regelungslücke besteht. Denn das Hochschulgesetz erlaubt Hochschulen, ihr Geld in Wertpapieren anzulegen. Und wie hoch das Verlustrisiko bei solcher Art von Anlagen sein kann, hat uns nicht zuletzt die jüngste Finanzmarktkrise gezeigt. Die Universität Göttingen hatte in der Folge – wenn auch zum Glück nur vorübergehend – einen Buchungsverlust in Millionenhöhe auszuweisen.

Dass die Hochschulen bei ihren Geldanlagen die rechtlichen Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu beachten haben, hilft da nur wenig weiter. Denn hier heißt es in § 54 "”¦ Vermögen ist so anzulegen, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität ”¦ erreicht wird". Das Fachministerium behauptet aber in einer Antwort auf eine Anfrage des Kollegen Perli, der Verweis auf das Versicherungsaufsichtsgesetzes biete "größtmögliche Anlagensicherheit" und es sehe deshalb keinen Handlungsbedarf.

Anrede,

man muss kein Hermeneutiker sein um zu erkennen, dass zwischen "größtmöglicher Sicherheit" und "möglichst großer Sicherheit", Welten liegen. Möglichst große Sicherheit "unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung", wie es im Versicherungsaufsichtsgesetz heißt, das ist das Branchenmantra, auf das sich tausende geprellter Kleinanleger verlassen haben, bevor sie in den finanziellen Ruin rutschten und selbst Banken und Versicherungen mussten eingestehen, dass "möglichst große Sicherheit" leider häufig nicht sicher genug ist.  

Risikostreuung ist nun mal was anderes als risikoarm. Und es mutet schon perfide an, wenn Studierende Studiengebühren zahlen müssen, für die sie zur Not auch noch hohe Kreditzinsen berappen müssen, damit dann dieses Geld von Hochschulen auf dem Wertpapiermarkt nach Belieben wieder verzockt werden kann. Ob private Mittel der Studierenden oder öffentliche Mittel wie Drittmittel und Finanzhilfen des Landes – die Hochschulen haben sicherzustellen, dass sie zu 100% für ihren eigentlichen Zweck eingesetzt werden können.

Bildungsausgaben sind für Bildung auszugeben. Sie werden von Studierenden und vom Steuerzahler aufgebracht und ihnen haben sie deshalb auch wieder in voller Höhe zugute zu kommen. Es mag besonders für Stiftungshochschulen verlockend sein, ihren großen amerikanischen Vorbildern nachzueifern und den eigenen Betrieb aus Kapitalanlagen zu finanzieren, aber manches dieser Vorbilder wäre vermutlich heute froh, es hätte sein Geld auf Festgeldkonten angelegt. Deshalb sollten wir den Vorschlag der Linken im Ausschuss ernsthaft prüfen.

Zurück zum Pressearchiv