Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen und Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes
Anrede,
um unser Abstimmungsverhalten gleich vorwegzunehmen: dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen stimmen wir grundsätzlich zu. Die damit einhergehende Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes lehnen wir allerdings ab.
Beim Staatsvertrag möchte ich zwei zentrale Punkt herausheben.
Wir begrüßen die Weiterentwicklung der ZVS zu einer Serviceeinrichtung für Hochschulen und Studierende, die die Auswahl- und Verteilungsverfahren weiterhin unterstützen kann. Noch vor zwei Jahren hatten allerdings Ministerpräsident Wulf und Minister Stratmann vollmundig verkündet, die ZVS habe ausgedient. Damit ist die Zustimmung zu diesem Staatsvertrag auch das Eingeständnis, dass man seinerzeit den Mund zu voll genommen hat.
Die Hochschulen haben zwar die Steigerung der Hochschulauswahlquote begrüßt, aber in der Praxis schlagen sie sich mit Mehrfachbewerbungen herum und die Möglichkeiten, die ihnen das neue Auswahlrecht bietet, nutzen sie nur sehr eingeschränkt aus. Grund dafür ist vor allem die mangelnde finanzielle Ausstattung. Denn statt mit einer finanziellen Kompensation des neuen Aufgabenfeldes wurden die Hochschulen vom Land mit drastischen Kürzungen konfrontiert. Stattdessen sollen im Zweifel die Studierenden per Bewerbungsgebühr zur Kasse gebeten werden. In der Folge fristen die Potenziale, die in intelligenten Auswahlverfahren stecken könnten, an unseren Hochschulen ein eher kümmerliches Dasein.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Festsetzung von Zulassungszahlen. Ihr Umgang mit dem Hochschulpakt, Herr Minister Stratmann, lässt befürchten, dass die im Grundsatz sinnvolle Flexibilität bei der Kapazitätsbemessung in Niedersachsen als Einsparmöglichkeit missbraucht werden wird. Die Absenkung der Betreuungszahlen an Fachhochschulen, die dazu dienen soll, bei gleichem Personal mehr Studierende durchs Studium zu schleusen, lässt jedenfalls nicht erkennen, dass Sie die neuen Vereinbarungen dazu nutzen werden, die Studienbedingungen für die Studierenden zu verbessern. Hier fordern wir eine Kurskorrektur, um die Chance, die der Staatsvertrag bietet, positiv zu nutzen.
Anrede,
letztendlich ablehnen werden wir die landesgesetzliche Umsetzung dieses Staatsvertrages wegen eines Punktes, der zwar in seinen rechtlichen Konsequenzen vermutlich ohne Bedeutung bleibt, der aber ein politisches Signal setzt, dass wir als Grüne so nicht mittragen wollen. Im Gegensatz zum geltenden Staatsvertrag wird unter der Regelung besonderer Umstände, die die Hochschulen bei der Zulassung in Vorabquoten berücksichtigen können, die Herkunft aus Entwicklungsländern gestrichen. Wir wollen auch weiterhin an der besonderen Verantwortung gegenüber Entwicklungsländern festhalten und dies auch im Gesetz zum Ausdruck bringen. Da beispielhafte Aufzählungen in einem Paragraphen immer auch politische Willensbekundungen sind bleibt festzuhalten, dass es hier einen klaren Dissens zwischen schwarz-gelb und meiner Fraktion gibt, weshalb wir Artikel 2 des Gesetzentwurfes ablehnen werden.