Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Änderung des niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes
Anrede,
der Staatsvertrag, der der vorliegenden Novelle im niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetz zugrunde liegt, entschärft eine jahrelange Misswirtschaft mit Studienplatzkapazitäten. In vielen Studiengängen ist die Nachfrage größer als das Angebot. Alleine in Niedersachsen sind drei Viertel aller Studiengänge zulassungsbeschränkt. Und trotzdem geschieht seit Jahren das Unglaubliche:
Weil sich Studierende an mehreren Hochschulen bewerben und jedes Bundesland mit anderen Verfahren und Fristen operiert und manche Studierende gleich mehrere Zusagen erhalten, sich aber nur an einer Hochschule tatsächlich einschreiben können, hat niemand mehr den Überblick, welche Plätze tatsächlich belegt sind und welche noch frei sind. Im Ergebnis bleiben ausgerechnet in den Studiengängen Plätze unbesetzt oder werden mit zeitlicher Verzögerung besetzt, von denen es gemessen an der Nachfrage offensichtlich zu wenige gibt. Und an diesem seit Jahren andauernden Zulassungsdesaster, werte Kollegen von CDU und FDP, sind Sie nicht ganz unschuldig.
So war es diese Landesregierung, die einst mit lauter Stimme in den Abgesang zur ZVS einstimmte und als einziges Bundesland selbst die Vergabe bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge in die Hände der Hochschulen geben wollte. Zum Glück rudern Sie inzwischen in dieser Frage zurück.
Deshalb begrüßen wir den "Staatsvertrag über die Einrichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung" als Schritt in die richtige Richtung. Weshalb wir der heutigen Beschlussvorlage dennoch nicht zustimmen, liegt in der Umsetzung des Vertrages im Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetz begründet.
Entscheidendes Manko im Gesetz ist die Tatsache, dass die Teilnahme am Serviceverfahren nicht für alle Hochschulen verpflichtend ist. Es wäre ein Leichtes gewesen, im Gesetz Ausnahmen für Künstlerische Hochschulen zu definieren, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht am Verfahren teilnehmen wollen. Jetzt soll diese Verpflichtung in die Zielvereinbarungen aufgenommen werden. Die sind aber, wie wird alle wissen, schnell geändert. Und spätestens nach Ablauf der drei Jahre, in denen der Bund das Verfahren finanziert, werden die Widerstände an den Hochschulen, die dann selbst für die Kosten der Teilnahme am Verfahren aufkommen müssen, steigen. Das Verfahren funktioniert aber nur dann, wenn alle Hochschulen mit zulassungsbeschränkten Studiengängen daran teilnehmen. Deshalb wird die Kann-Bestimmung im Gesetz der anstehenden Herausforderung in keiner Weise gerecht.
Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf den § 5, Absatz 10, den wir immer schon abgelehnt haben. Er wird unverändert aus dem alten Hochschulzulassungsgesetz übernommen und erhält jetzt im Kontext des Serviceverfahrens noch einmal zusätzliche Brisanz. Hierin wird den Hochschulen ermöglicht, für die Teilnahme an Bewerbungsverfahren Gebühren zu erheben. Sobald die Hochschulen die vollen Kosten des Verfahrens werden tragen müssen, ist zu erwarten, dass sie von dieser Option regen Gebrauch machen werden. Da das Verfahren bis zu 12 Bewerbungen zulässt, würde das bedeuten: Bereits bei der Suche nach einem Studienplatz sind die Chancen gekoppelt an das Einkommen der Eltern. Hier, werte Kollegen von CDU und FDP, verengen Sie den Bildungstrichter ein weiteres Mal.
So richtig wir den Staatsvertrag finden – eine solche Entscheidung tragen wir nicht mit.Â