Rede Filiz Polat zur Aktuellen Stunde „Abschiebepraxis in Niedersachsen nach dem Prinzip ”šHauptsache raus’?“

 

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

im Namen meiner gesamten Fraktion möchte ich von dieser Stelle aus der Familie des Verstorbenen unser Mitgefühl und Beileid aussprechen. Es ist für alle – auch für die MitarbeiterInnen der betroffenen Behörden – sehr schrecklich, wenn sich ein Mensch unter ihrer Aufsicht das Leben nimmt. Herr Slawik C. ist 58 Jahre alt geworden, er starb am 2. Juli und hinterlässt in Jesteburg im Landkreis Harburg seine Ehefrau, einen Sohn und dessen Ehefrau sowie ein Enkelkind.

Die Familie lebt seit über 10 Jahren hier bei uns in Niedersachsen.

Kein Tod ist so schwer zu akzeptieren, kein Fortgang ohne Abschied so schwer zu begreifen, wie der selbst gewählte Tod. Insbesondere für die Familienangehörigen.

Aber hier kommt ein besonderer Aspekt hinzu: Herr Slawik C. erhängte sich in der Abschiebehaft – im Verantwortungsbereich niedersächsischer Behörden.

Anrede,

es ist deshalb die absolute Pflicht und Aufgabe dieser Landesregierung und dieses Parlamentes die Ungereimtheiten dieses Falls aufzuklären, die möglicherweise ursächlichen Fehler im System zu erkennen und die Alarmsignale endlich ernst zu nehmen.

Es ist für mich wirklich absolut erschreckend, wie Sie, meine Damen und Herren von der CDU, noch während der laufenden Unterrichtung im Ausschuss den Fall für erledigt erklärt haben.

Die Fragen meines Kollegen Limburg und meine eigenen wurden teilweise falsch, teilweise auf Nachfrage korrigierend oder gar nicht beantwortet.

Anrede,

es gibt drei Komplexe, die bei Herrn Slawik C. eine entscheidende Rolle gespielt haben, die dringend aufgeklärt, aber auch hinterfragt werden müssen:

  • 1.     Die Passbeschaffung und das Personenfeststellungsverfahren
  • 2.     Die Inhaftierung selber in die Abschiebehaft
  • 3.     Die Hilferufe in der Abschiebehaft und die Haftbedingungen

Punkt 1: Passbeschaffung und Personenfeststellungsverfahren

Im Zentrum der Diskussion steht die Identitätsfrage – Armenier oder Aserbaidschaner. Nichts Ungewöhnliches, denn die Mitglieder der Familie sind Flüchtlinge, was viele in diesem Hause verdrängen. Sie kommen wie viele Familien aus der Krisenregion Bergkarabach – eines der umkämpften Gebiete zwischen Aserbaidschan und Armenien. Es starben in diesem Konflikt schätzungsweise 18.000 Armenier und 25.000 Aserbaidschaner. Fast 1.000.000 Aserbaidschaner und 300.000 Armenier wurden zu Flüchtlingen.

Menschen solcher Regionen werden auf Grund ihrer Herkunft aus den Ländern, in denen sie geboren sind, verfolgt – und Herr Slawik C. war nun mal ein solcher Flüchtling armenischer Herkunft, in Aserbaidschan geboren.

Wenn die Republik Aserbaidschan auf Nachfrage der Behörden erklärt, Herr Slawik C. sei kein Aserbaidschaner, dann ist das nichts Ungewöhnliches, meine Damen und Herren. Es ist nicht bekannt, dass die Rep. Aserbaidschan jemals einem aserbaidschanischen Staatsangehörigen amtlich armenischer Volkszugehörigkeit einen Ausweis im Ausland ausgestellt hätte. Durchaus bekannt geworden sind hingegen Fälle amtlicher "Register-Säuberungen", in deren Rahmen armenische Volkszugehörige von Amts wegen abgemeldet wurden.

Bei Herrn Slawik C. spielte das für die deutschen Behörden alles keine Rolle. Hier wurde der Fokus stattdessen auf angebliche und im Übrigen nicht bewiesene Falschangaben gelegt.

Zwei Personenfeststellungsverfahren wurden angestrengt, um Herrn Slawik C. dann im Gegenzug zum Armenier zu machen.

Nachdem das erste bereits vor Jahren negativ verlaufen war, wurde im Rahmen des zweiten Verfahrens im Mai 2009 seitens des BKA festgestellt:

"Da ich Zweifel an der Übereinstimmung des übersandten Fotos mit den Fotos aus den Erkennungsdienstliche Behandlungen hatte, ließ ich hier einen Lichtbildvergleich durchführen. Der Lichtbildvergleich verlief negativ. Es handelt sich um verschiedene Personen. "

Am 03.05.2010 wird seitens der ZAAB Lüneburg der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass Armenien keine Passersatzpapiere ausstellen könne, da das entsprechende Prüfverfahren in Armenien zu einem negativen Ergebnis geführt habe.

Nur 19 Tage später werden Passersatzpapiere der Ausländerbehörde zugesandt.

Anrede,

das ist absolut skandalös – es muss doch auch in Ihrem Sinne sein, diese Diskrepanz aufzuklären – hier passieren Dinge, die haben mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun!!!

Und diese Praxis wird nun mal in Niedersachsen seit Jahren verfolgt – das ist und bleibt eine rigorose und inakzeptable Abschiebepraxis!

Punkt 2.: Die Abschiebehaft

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2. Satz 2 GG) ein besonders hohes Rechtsgut ist, das nur aus wichtigen Gründen beeinträchtigt werden darf.

Anrede,

9-mal hat das Bundesverfassungsgericht Niedersachsen wegen seiner rechtswidrigen Anordnungspraxis bei der Abschiebungshaft gerügt.

Das sind die Alarmsignale, die wir meinen.

Hier wird Menschen die Freiheit entzogen, obwohl sie keine Straftäter sind.

Der Haftantrag der Ausländerbehörde wird nur begründet mit der Sicherung der Abschiebung – also mit der Annahme, dass er zufällig nicht anwesend sein könnte.

Alle Kommentierungen zum Aufenthaltsgesetz sagen, dass dieser Grund nicht ausreicht für einen Haftbeschluss.

Hinzu kommt, was aus meiner Sicht skandalös ist, dass sowohl Landkreis als auch Innenministerium nachträglich den weiteren Haftgrund eines Auslandsaufenthaltes anführen, der sich aber mit keinem Satz im Haftantrag wiederfindet.

Es gibt zudem weitere Aspekte wie Terminierung und Zuständigkeit der Amtsgerichte, die wir in Frage stellen.

Punkt 3.: Die Bedingungen in der Abschiebehaft

Herr Slawik C. hat nach unseren Informationen eindeutige Anzeichen auf eine extreme psychische Stresssituation gezeigt. Trotzdem wurde Herr Slawik C. mit einer Disziplinarmaßnahme in Einzelhaft untergebracht. Sogar in der Strafhaft wird üblicherweise gegenteilig verfahren. Wir mussten dem Ministerium wirklich einiges aus der Nase ziehen, einiges konnte das Ministerium gar nicht beantworten. Was aber in jedem Fall deutlich wurde – hier ist etwas passiert, was vielleicht hätte anders laufen können – und wir wollen die Alarmsignale ernst nehmen.

Meine Damen und Herren,

Abschiebehaft ist zwingend von Straf- und U-Haft zu trennen.

Die Deutsche Bischofskonferenz kommt daher zum Schluss: "Die Bedingungen, unter denen zurzeit Abschiebehaft praktiziert wird, müssen dringend überprüft und verbessert werden."

Ich denke es ist an der Zeit dies auch in Niedersachsen zu tun.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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