Rede Filiz Polat: Wiedereinführung einer solidarischen Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Wir beraten heute abschließend über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Wiedereinführung einer solidarischen Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung“. Damit beschließen wir heute einen zweiten Antrag im Bereich der Pflege insgesamt, der einen Teil dieses so wichtigen Bereiches im Koalitionsvertrag umsetzt.

Ich bedanke mich schon jetzt bei Ministerin Frau Rundt für die Beratungen im Ausschuss. Wir müssen hier eine Situation heilen, die in der Vergangenheit zu Rechtsstreitigkeiten geführt hat. Wir hatten die Situation, dass die Umlagefinanzierung im Bereich der Altenpflegeausbildung im Jahr 2000 eingestellt wurde. Im Jahr 2003 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Umlagefinanzierung in der Altenpflege u. a. in Niedersachsen verfassungskonform ist.

Die alte Landesregierung hatte sich entschieden, bei der Rückabwicklung des Vermögens dieses in einer Stiftung aufgehen zu lassen, die den Zweck hatte, die Attraktivität des

Pflegeberufs und der Ausbildung zu erhöhen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Förderung der Altenpflege!)

Diese Stiftung hat ihren Zweck, wie wir wissen, nicht erfüllt. Damals, bei der Einführung, wurde deutlich, dass die Mehrheit der Verbände diese Form der Rückabwicklung des Restvermögens ablehnte. Ich habe bereits in der Einbringungsrede auf die einschlägigen Meinungsäußerungen hingewiesen, die damals gefallen sind.

Wir heilen dieses heute und führen das ein, was in einigen Bundesländern schon Praxis ist. NRW ist in diesem Zusammenhang maßgeblich zu nennen. Dort ist durch unsere Ministerin Frau Steffens die Umlagefinanzierung in der Altenpflege sehr erfolgreich wiedereingeführt worden. Schon nach kurzer Zeit haben sich dort die Zahlen deutlich erhöht.

Wir heilen hiermit einen Wettbewerbsnachteil für die Betriebe, die ausbilden. Wir hoffen, dass die Fragen bezüglich Gutachten etc., die in den Ausschüssen gestellt worden sind, abschließend geklärt sind, sodass auch Sie dem Antrag zustimmen können.

In dem Antrag steht auch, dass es nach § 25 Abs. 5 des Altenpflegegesetzes erforderlich ist, einen Mangel nachzuweisen. Wir alle betonen einmütig diesen Mangel, auch die Oppositionsfraktionen. Das Ministerium hat aber angekündigt, rechtskonform ein Gutachten in Auftrag zu geben. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei der Ministerin bedanken. Es gab einen Wechsel in der Art und Weise, wie die Ministerin das Thema Pflege aufgreift. Wir haben in der Vergangenheit mehrere Ministerinnen gehabt - Frau Ross-Luttmann, Frau Özkan, aber auch Frau von der Leyen -, die in diesem Bereich einen Kahlschlag herbeigeführt haben, und zwar sowohl finanziell als auch in der Wahrnehmung der Verantwortung. Mit unserer Ministerin Rundt haben wir hier einen Perspektivwechsel. Die Verbände begrüßen dies und wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch. Vielen Dank dafür.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

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