Rede Filiz Polat: „Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Niedersachsen sicherstellen“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

die rot-grüne Koalition möchte die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Niedersachsen voranbringen. Wir wollen

  • zum Einen für alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine elektronische Gesundheitskarte in Kooperation mit der gesetzlichen Krankenversicherung analog dem Bremer Modell und
  • zum Anderen für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus im Rahmen eines Modellversuchs einen „Anonymen Krankenschein“ einführen.

Ich sage es ganz deutlich: am liebsten würden wir das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft sehen. Das ist jedoch leider nicht in Sicht. Im Gegenteil: Der nun vorgelegte Referentenentwurf des BMAS verheißt nur wenig Gutes und umso mehr Schlechtes: Es bleibt beim Vorrang des Sachleistungsprinzips und den Möglichkeiten der Leistungskürzungen in § 1a AsylbLG, und es gibt keinerlei Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung!

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist die in Gesetzesform gegossene Diskriminierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden.

Wir Grünen fordern, dass Schutzsuchende Teil des sozialen Sicherungssystems werden, denn das Existenzminimum eines Menschen hat mit seinem Aufenthaltsstatus nichts zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klargestellt, dass die Grundaussage unserer Verfassung, „Die Menschenwürde ist unantastbar“, für den gesamten Geltungsbereich des Grundgesetzes gilt. Auch wenn sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie zur Verfassungsgemäßheit der Höhe der Grundleistungssätze geäußert hat, lassen die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts nur den Schluss zu, dass die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes überfällig ist.

Asylsuchende brauchen endlich einen Zugang zur Krankenversicherung. Sie dürfen nicht nur in Notfällen behandelt werden, sondern haben ein Recht auf umfassende medizinische Versorgung. Gerade Asylsuchende leiden aufgrund ihrer Vorgeschichte häufig unter physischen und psychischen Symptomen, die behandlungsbedürftig sind. Die nicht sachgerechte Einschränkung der medizinischen Behandlung auf sogenannte Notfälle führt häufig erst zu einer Ausbildung massiver, lebensbedrohlicher Krankheiten. Durch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung können solche Zustände verhindert werden.

Der anonyme Krankenschein stellt eine Möglichkeit dar, Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus den Zugang zu medizinscher Versorgung zu erleichtern und sie nicht der Gefahr der Entdeckung auszusetzen. Dabei darf die Anonymisierung keinen Missbrauch befördern. Das haben wir im Blick. Dieser Modellversuch sollte insbesondere durch den Vergleich mit anderen Modellen wie z. B. dem Hamburger oder Bremer ausgewertet werden. In jedem Fall sind die kommunalen Spitzenverbände zu beteiligen. In zahlreichen Kommunen besteht große Bereitschaft, die Gleichbehandlung von Flüchtlingen in der Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Auch die Presseberichterstattung zu den einschlägigen Fällen hat gezeigt, wie groß die Anteilnahme in der Bevölkerung an den Schicksalen derer ist, die unter dem derzeitigen System leiden.

Im April kam es zum tragischen Tod des kleinen Joshua in Hannover. Der Fall erinnert an den Fall des Flüchtlingskindes Leonardo Petrovic, der in der bayerischen Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf fast gestorben wäre. Die Fälle haben eine bundesweite Debatte zur gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerbern ausgelöst. Ich habe damals gesagt: „Der tragische Tod zeigt die diskriminierende und tückische Wirkung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wir fordern einen diskriminierungsfreien Zugang für Flüchtlinge und eine Gleichbehandlung bei der Krankenversorgung. Das Grundgesetz ist migrationspolitisch nicht relativierbar.“ Dem folgt nun der vorliegende Antrag. Ich bitte um Unterstützung.

Vielen Dank!

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