Rede Filiz Polat: Haushaltsberatungen 2015 - Flüchtlinge

„Rot-Grün hat schon 2014 viel in eine menschenrechtsbasierte Asyl- und Flüchtlingspolitik investiert und wird dieses Engagement auch in 2015 fortsetzen. Für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge haben wir für eine Aufstockung und Verlängerung der Mittel für die Jahre bis 2020 für weitere Aufnahmen und die Übernahme der Krankheits- und Pflegekosten durch das Land insgesamt 18,15 Mio. EUR eingestellt. Die Ausstattung der personellen und finanziellen Ressourcen und die Migrationsberatung in den Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtungen werden aufgestockt. Für die Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale zur Abgeltung der den Kommunen entstehenden Kosten sind 5,1 Mio. EUR eingestellt. Mit den 40 Millionen Euro vom Bund werden weitere Mittel in die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen fließen.“

- Es gilt das gesprochene Wort -

 Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,  

rot-grün hat schon in 2014 enorm in eine menschenrechtsbasierte Asyl- und Flüchtlingspolitik investiert und wird dieses Engagement auch in 2015 fortsetzen.

Für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge haben wir für eine Aufstockung und Verlängerung der Mittel für die Jahre bis 2020 für weitere Aufnahmen und die Übernahme der Krankheits- und Pflegekosten durch das Land insgesamt 18,15 Mio. EUR eingestellt. Ein ganz wichtiges Zeichen für unsere syrisch stämmigen Niedersachsen und ein Zeichen für eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik auch in Richtung Bund und Europa - Anrede.

Die Ausstattung der personellen und finanziellen Ressourcen und die Migrationsberatung in den Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtungen werden aufgestockt. Wir werden damit die aktuelle Situation in den Einrichtungen verbessern.

Für die Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale zur Abgeltung der den Kommunen entstehenden Kosten für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind 5,1 Mio. EUR eingestellt. Mit den 40 Millionen Euro vom Bund werden weitere Mittel in die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen fließen.

Aber den Erfolgen auf Landesebene stehen leider unerfreuliche Entwicklungen auf Bundesebene gegenüber. Der Bundesinnenminister verbindet in perfider Weise flüchtlingspolitische Wohltaten mit unappetitlichen Verschärfungen.

Die grün-regierten Länder haben letztlich bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten im Bundesrat den Paketen zugestimmt, da damit folgende Verbesserungen für Flüchtlinge und Geduldete erzielt wurden:

  • der erleichterte Arbeitsmarktzugang: Das Beschäftigungsverbot für Geduldete wird auf 3 Monate abgesenkt sowie für AsylbewerberInnen und Geduldete die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach 15 Monaten ohne Vorrangprüfung erlaubt.
  • die Beschränkung des Sachleistungsprinzips im Asylbewerberleistungsgesetz auf die Erstaufnahmephase
  • die Anpassung der Höhe der Asylbewerberleistungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
  • die Reduzierung der Leistungsbezugsdauer nach dem AsylbLG von 48 Monaten auf 15 Monate.

Den sehr engagierten Mitgliedern der Härtefallkommission danken wir für ihre ehrenamtliche Arbeit. Ihre Arbeit würdigen wir und werden sie auf Grund der gestiegenen Fallzahlen entlasten durch die Einrichtung einer hauptamtlichen externen Fachberatungsstelle zur Unterstützung der Mitglieder der Härtefallkommission. Dafür haben wir 65.000 EUR eingestellt. Seit der Änderung der Regularien dieses Gremiums im September vergangenen Jahres hat sich die Zahl der Eingaben gegenüber den vorangegangenen Jahren deutlich erhöht. Laut dem diesjährigen Tätigkeitsbericht wurde in diesem Jahr die Gesamtzahl der Härtefalleingaben aus dem Jahr 2013 (556) bereits Ende August nahezu erreicht.

Vielen Dank!

 

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