Rede Filiz Polat: Härtefallkommissionsverordnung nach humanitären Gesichtspunkten umgestalten
Anrede,
die Landesregierung hat in keinem anderen Politikfeld so versagt wie in der Flüchtlingspolitik. Seit Antritt dieser Landesregierung müssen wir Grünen immer wieder dagegenhalten um für mehr Flüchtlingsrechte, für mehr Respekt vor der Lebenssituation der Flüchtlinge und einfach für mehr Menschlichkeit kämpfen!
Meinen Damen und Herren von CDU und FDP, ich fordere ein Bekenntnis von Ihnen.
Wollen Sie den abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Härtefällen eine Perspektive bieten? Ja oder Nein? Ich weiß, viele couragierte BürgerInnen haben Ihnen, Herr Innenminister, das Leben schwer gemacht.
Darauf bin ich stolz. Aber nicht nur von dieser Seite haben Sie Druck bekommen. Nein, es sind auch Ihre eigenen Reihen, die Ihre Politik nicht mehr mit ansehen können.
Es sind vor allem Frauenschicksale, die Ihre Fraktion gegen Sie aufgebracht haben. Schicksale von Frauen, die unter Gewalt in der Ehe und Familie gelitten haben und die keine Zuflucht fanden, weil sie kein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen.
Dieses Recht verweigern Sie Ihnen, Herr Schünemann.
Meine Damen und Herren,
die Härtefallkommission hat der Innenminister wider Willen eingerichtet und entsprechend sieht die Verordnung dazu auch aus. Herr Schünemann, Sie haben mit dieser Verordnung eines bewiesen: den Sinn einer Härtefallkommission - nämlich dort eine Entscheidung nach humanitären Gesichtspunkten herbeizuführen, wo die übrigen Institutionen und Verfahren der besonderen Härte eines Falles nicht gerecht werden können –diesen Sinn haben sie noch nicht verstanden.
Sie haben Ihrer unbegründeten und diffusen Angst vor Zuwanderung in die Sozialsysteme folgend sozial Schwache vom Zugang zur Härtefallkommission ausgeschlossen. Sie lassen Kinder für ihre Eltern haften. Und Sie schreiben - das hat in dieser Woche auch Herr Schmalstieg als Kommissionsmitglied noch einmal ausdrücklich kritisiert – eine Dreiviertel-Mehrheit für die Anerkennung als Härtefall vor.
Das ist mehr als man für eine Verfassungsänderung braucht, meine Damen und Herren! Sie schließen Fälle von der Kommission aus, in denen ein Abschiebetermin feststeht, Abschiebehaft angeordnet wird oder bereits asylrechtliche Entscheidungen vorliegen. Diese Kriterien sprechen aber nicht gegen einen Härtefall. Das sollten Sie doch aus den Erfahrungen der Vergangenheit gelernt haben. (siehe den Fall von Zahra Kameli).
Ich sage es noch mal:
Das Härtefallverfahren soll (ich zitiere § 23 a Aufenthaltsgesetz) ABWEICHEND von den im Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis (Zitatende) herbeiführen, wenn (ich zitiere weiter) dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.
Anrede,
deshalb brauchen wir endlich eine Kommission, die humanitären Grundsätzen entspricht! Nur damit können wir ihrem Zweck gerecht werden und ähnliche Anerkennungszahlen erreichen wie die anderen Bundesländer.
Fünf Anerkennungen in einem Jahr sind beschämend. Das sind 6,7 % aller Eingaben an die Kommission. In Rheinland-Pfalz sind es 39%, in Berlin sogar 67,7 und selbst in Baden-Württemberg immerhin 20%. Davon sind wir in Niedersachsen weit entfernt - deutlich zu weit.
Aus diesen Gründen schließen sich die Grünen der Kritik der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände, der Gewerkschaften und der Wohlfahrtsverbände an.
Denn Herr Famulla vom Paritätischen hat Recht, wenn er die Ausschlusskriterien als – ich zitiere - "viel zu streng und rigoros" bezeichnet und die unter allen Regelungen in den Bundesländern wohl einzigartige Sippenhaft-Regelung kritisiert.
Eine breite Front der Kritik, der auch Herr Flitta von der Arbeiterwohlfahrt und Superintendent Meyer aus Hameln angehören, erhebt sich gegen die Strangulierung der Kommission. Da ist angesichts der (Zitat Superintendent Meyer) "bundesweit geringsten Fallzahlen" von einer "Farce" (Herr Flitta) die Rede.
Und was macht der Innenminister? Er gibt sich verwundert und verweist auf das Bleiberecht, das ja – ach – so viele Fälle gelöst habe.
Dass aber auch dieses Instrument von Herrn Schünemann in seiner Entstehung aufs Schärfste bekämpft wurde und in seiner Anwendung ignoriert und sabotiert wurde, muss hier noch mal deutlich gesagt werden, um die Verhältnisse ins rechte Licht zu rücken.
Der Gipfel der Kaltschnäuzigkeit kam aber vom Ministeriumssprecher Engemann. Ich zitiere aus der HAZ vom 01.11.2007: "Es wird jemand nachrücken – und damit hat sich das."
So, damit hat sich das also, Herr Schünemann?
So gehen Sie mit ehrenamtlichen Mitgliedern einer von der Landesregierung eingerichteten Kommission um!
Es ist beschämend, wie wenig Ihnen das Engagement – und ich wage nicht die Tage und Wochenenden abzuschätzen, die die Mitglieder in ihre Kommissionsarbeit investieren – wie wenig Ihnen dieses Engagement bedeutet. Ja, es ist ihnen sogar ein Dorn im Auge, dessen bin ich mir absolut sicher.
Ich – und da habe ich die breite Front derer hinter mir, die sich eine Kommission für die humanitäre Lösung von Härtefällen wünscht, nicht etwa eine Kommission, die in solchen Fällen besondere Härte zeigt – ich fordere die Koalition auf:
Ändern Sie die Verordnung!
Die Kommission braucht Luft zum Atmen und ihre Mitglieder Raum zum Handeln. Stimmen Sie unserem Antrag zu, der die Kritik der Kommissionsmitglieder aufgreift und brechen Sie das Korsett der Kommission auf, in dem die Menschlichkeit zu ersticken droht.