Rede Filiz Polat: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Anrede,
wir bringen diesen Gesetzentwurf für ein neues Aufnahmegesetz ein, weil wir grundlegende Änderungen am System der Unterbringung von Flüchtlingen fordern. Die AsylbewerberInnenzahlen sind massiv gesunken. Gegenüber zwanzig- bis vierzigtausend AsylbewerberInnen pro Jahr in Niedersachsen zu Beginn der Neunziger Jahre hatten wir in 2007 nur noch 1.600 und in 2009 2.330 Erstanträge zu verzeichnen. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind also spätestens seit dieser quantitativen Entwicklung überflüssig geworden. Die Berechnungen des Landesrechnungshofes haben zudem ergeben, dass sich die zentrale Unterbringung in GU in den ZAABen gegenüber der dezentralen nicht rechnet. Zwar versucht die Landesregierung in ihren Antworten auf unsere Anfragen regelmäßig, die Zahlen durch Nebenrechnungen schön zu färben. Die Schließung von Einrichtungen in Goslar und der geplanten Schließung der ZAAB Oldenburg zeigt, dass unser Kostenargument auch sie endlich überzeugt hat. Wichtigster Punkt in unserem Gesetz ist die deutliche Absage an eine zentrale Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zugunsten einer dezentralen Unterbringung in Privatwohnungen. Das von der Leverkusener Stadtverwaltung, Integrationsrat, Caritasverband und Flüchtlingsrat erarbeitete und erfolgreich praktizierte Leverkusener Modell hat gezeigt, dass die dezentrale Unterbringung in Wohnungen die Integration durch mehrere Effekte fördert. Die Personen können Eigeninitiative übernehmen, weil sie selbst auf Wohnungssuche gehen können und bei Bedarf dabei unterstützt werden. Das fördert das Selbstvertrauen, den Spracherwerb und Kenntnisse unserer Gesellschaft. Sie werden durch die Wohnungsnahme in einem integrativen, deutschsprachigen Lebensumfeld viel schneller und besser mit unserem Gesellschaftssystem vertraut als in isolierten Gemeinschaftsunterkünften, die sie von der hiesigen Gesellschaft fern halten. Das Leverkusener Modell hat einen schrittweisen Paradigmenwechsel – weg von der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften hin zur Unterbringung in Privatwohnungen initiiert. Von etwa 400 Flüchtlingen leben derzeit nur noch 90 in Unterkünften. Nach Angaben des Flüchtlingsrats Leverkusen beträgt die jährliche Ersparnis an reinen Unterbringungskosten 76.000 €.
Wir wollen weg von wohnheimähnlichen Gemeinschaftsunterkünften bzw. Asylbewerberheimen und weg von Containerunterbringung, die die Flüchtlinge ausgrenzen, ihre Integration verhindern und wirtschaftlich nicht zu verantworten sind. Der Zustand der Gemeinschaftsunterkünfte ist zudem oftmals entwürdigend. Noch im April hat das Landessozialgericht die Zustände in einer Flüchtlingsunterkunft der Stadt Munster im Landkreis Soltau-Fallingbostel kritisiert und gemutmaßt, dass die Stadt die Unterbringung absichtlich abschreckend gestaltet. Munster steht für viele Unterkünfte in Niedersachsen. Damit muss Schluss sein, meine Damen und Herren. Personen mit besonderen Bedürfnissen wie unbegleitete Minderjährige, Schwerbehinderte, Schwangere, Alte oder Traumatisierte, erhalten durch unseren Gesetzentwurf die Möglichkeit in besonderen Einrichtungen wie Jugend- oder Pflegeheimen zu wohnen. Denn gerade diese Personen leiden besonders unter den Zuständen in den Gemeinschaftsunterkünften, wo ihnen zu wenig Aufmerksamkeit, Zuwendung und Unterstützung zuteil wird. Bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen sehen wir eine gesteigerte Flexibilität der Zuweisungsregelungen vor. Zu berücksichtigen sind zwecks besserer Integration familiäre Bindungen, muttersprachliche Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten sowie weitere integrationsfördernde Aspekte.
Anrede,
die Kolleginnen der FDP-Landtagsfraktion Bayern haben in einem Forderungskatalog zur Novellierung des Bayrischen Aufnahmegesetzes die Grundeinstellung vertreten, dass Asylbewerber einen uneingeschränkten Anspruch auf Lebensumstände haben sollten, die ihre Menschenwürde respektieren. Die Kollegin in Bayern Brigitte Meyer (FDP) Vorsitzende des Sozialausschusses sagte: „Die Konstellationen für Asylbewerber sind heutigen Ansprüchen unwürdig.“ Ein besonderer Aspekt unseres Gesetzes ist die Verteilung von jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion. Wir fordern, dass diese Personen nur noch in Kommunen untergebracht werden, in denen zukunftsfähige jüdische Gemeinden existieren. Die Zahlen dieser Personengruppe sind inzwischen derart niedrig, dass keine außergewöhnliche finanzielle Belastung von entsprechenden Kommunen abzusehen ist. Vielmehr wird das jüdische Gemeindeleben vor Ort gestärkt und die Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer durch eine funktionierende und in ihrem Bestand gesicherte jüdische Gemeinde gesichert. Unsere Position ist mit den jüdischen Verbänden, denen die Landesregierung diesbezüglich bisher leider nicht entgegen gekommen ist, abgestimmt.
Dieses Versäumnis der Landesregierung, die an dieser Stelle keine Bewegung zeigt, muss hier einmal ausdrücklich benannt werden. Lassen sie mich abschließend noch auf den Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats, Thomas Hammarberg, über seinen Besuch in Deutschland im Oktober 2006 eingehen. Er äußerte darin unter Bezug auf die Unterbringungsverhältnisse in Deutschland seine tiefe Besorgnis. Der Menschenrechtskommissar ist der festen Überzeugung, dass die Aufnahmebedingungen nicht zur Institutionalisierung und Marginalisierung von AsylbewerberInnen führen dürfen. Er fordert die deutschen Behörden auf, nach alternativen Möglichkeiten für die Unterbringung von Asylsuchenden im Anschluss an ihren anfänglichen Aufenthalt in den Erstanlaufstellen zu suchen. Unser Gesetzentwurf soll eine solche Alternative bieten. Ich hoffe auf eine gute und sachliche Beratung in den Ausschüssen. Vielen Dank!