Rede Filiz Polat: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Denkmalpflege
Landtagssitzung am 25.05.2011
Filiz Polat, MdL
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
seit 1979 existiert in unserem 1946 gegründeten Land Niedersachsen ein Denkmalschutzgesetz und damit eine umfassende, einheitliche Rechtsgrundlage für Denkmalpflege. Die Erhaltung niedersächsischer Kulturdenkmale als Zeugnisse unserer Geschichte war und ist seit diesem Jahre für das ganze Land rechtsverbindlich.
Meine Damen und Herren, Sie wissen warum ich das so betone – denn diese rechtliche Verpflichtung gilt natürlich auch für dieses Hohe Haus. Landesregierung und Parlament sind allein verantwortlich für mehr als 500 Baudenkmale im Landesbesitz. In einem dieser Baudenkmale halte ich gerade diese Rede – und ich hoffe das bleibt auch so. Wie Sie wissen, liegt mir unser kulturelles Erbe besonders am Herzen, was sicherlich mit meinen Wurzeln zu tun hat.
Meine Fraktion hat ein eigenes Grünes Denkmalschutzgesetz eingebracht. Dieses Gesetz hat den Anspruch bürgerfreundlich und modern zu sein. Frau Ministerin, Herr Ministerpräsident – Sie haben ihr Gesetz genau unter dieses Motto gestellt; mussten aber in der Verbandsanhörung sehr schnell feststellen, dass ihr Gesetz das genaue Gegenteil ist. Die Regierungsfraktionen schienen völlig überrascht von der geballten Kritik aller Verbände, dass sie immer wieder irritiert die Landesregierung gebeten haben, zu den Kritikpunkten Stellung zu nehmen. Die Grundbesitzer forderten sogar, die Landesregierung möge ihren Entwurf zurückziehen – ich möchte zitieren, weil Herr von Klencke es so deutlich auf den Punkt gebracht hat:
"Die vom MWK entworfene Gesetzesnovelle
- weist handwerkliche Fehler auf, die in einzelnen Paragraphen ziel- und sinnentstellend wirken,
- ist unausgegoren, weil sie die nachhaltig negativ wirkenden Folgen vieler neu eingefügter Bestimmungen übersieht und rechtlich zweifelhafte Neuerungen einführt
- und ist unausgegoren, weil sie die Balance der bisher geübten Kooperation zwischen privater Denkmalpflege und aufsichtführender, unterstützender behördlicher Denkmalpflege massiv zugunsten unverhältnismäßiger und weitgehender staatlicher Kontrolle und Überwachung verschiebt."
Am Ende bittet der Verband den Entwurf zurückzuziehen.
Anrede,
das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz hatte bis 2004 Vorbildcharakter. Dann setzte diese Landesregierung im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zur erstmaligen Novellierung dieses Gesetzes an und machte tabula rasa mit dem Denkmalschutz. Ein prominentes Ergebnis war und ist der noch heute stark kritisierte Genehmigungsvorbehalt für öffentliche Gebäude im Besitz des Landes – der Landtagsabriss lässt grüßen.
Wesentliche Fehler haben Sie mit dieser kleinen Novelle also nicht korrigiert, im Gegenteil. Mit dieser Novelle versuchen sie zwar mit uns gleichzuziehen und passen das Gesetz an notwendige internationale Konventionen an, aber wieso nehmen sie dann nicht auch die "Kulturlandschaften" im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens mit in den Definitionskatalog? So hatten wir es damals getan und wurden dafür im Übrigen heftig von Herrn Riese kritisiert. Sogar der juristische Dienst hatte sie noch mal darauf hingewiesen, leider ohne Erfolg.
Auch die in ihrem Gesetzentwurf von uns übernommene Regelung, die Denkmaleigenschaft auf Wunsch der Eigentümerin per Verwaltungsakt festzustellen, ist zwar ein gut gemeinter Versuch diese Neuerung als Maßnahme für mehr Bürgerfreundlichkeit darzustellen. Dieser Versuch muss aber zwangsläufig wegen handwerklicher Schwächen scheitern und wegen der von ihnen eingefügte Stichtagsregelung.
Der juristische Dienst formuliert es trocken aber deutlich und bezweifelt, dass das gesetzgeberische Ziel von mehr Akzeptanz für den Denkmalschutz mit dieser hier gewählten Formulierung erreicht werden kann. Gleiches gilt für den Versuch sich ein grünes Mäntelchen mit diesem Gesetz umzuhängen: mehr Energieeffizienz, mehr erneuerbare Energie und Berücksichtung der Belange von Menschen mit Behinderung. Alle Verbände haben sie darauf hingewiesen, dass ihr Ansatz "nicht akzeptabel" sei, um es mit den Worten des Niedersächsischen Heimatbundes zu sagen. Leider haben sie diesen Passus trotz massiver Kritik beibehalten und haben lediglich am Ende unseren Ansatz der Denkmalbilanz – einer Eingriffsregelung - aufgegriffen, wie er ursprünglich vom Grundbesitzerverband entwickelt worden ist.
Das große Schatzregal wird am Ende nun nicht kommen – an dieser Stelle konnten Sie sich vernünftigen Überlegungen nicht weiter verschließen. An anderer Stelle wäre es genauso wichtig gewesen, dass Sie für gute und richtige Argumente und Lösungen offen gewesen wären.
Wir wollen mit unserem Änderungsantrag deutlich machen, Frau Ministerin, dass wir auch aus ihrem Gesetzentwurf einige Punkte wichtig und richtig finden und deshalb aufgegriffen haben. Zusätzlich haben wir als neuen Punkt die Verbandsklage in den Grünen Gesetzentwurf eingefügt. Gleichzeitig haben wir die Privilegierung, die Genehmigungsfreiheit bei Eingriffen in landeseigene Denkmale gänzlich gestrichen, als Konsequenz aus der unsäglichen und blamablen Diskussion um den Landtagsabriss.
Und lassen Sie mich zum Schluss noch einmal erwähnen, dass es wirklich sehr, sehr schade ist, dass sie am Ende des Tages die EigentümerInnen im Regen stehen lassen, weiterhin munter den Ausverkauf der Denkmale im Eigentum des Landes betreiben und ihre Fachbehörde personell kalt stellen.