Rede Filiz Polat: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Denkmalpflege, Archäologie und Baukultur in Niedersachsen

Anrede,

meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte nach der Sommerpause mit Ihnen gemeinsam über diesen Gesetzentwurf und unsere gemeinsame politische Verantwortung gegenüber unserem kulturellem Erbe beraten.

Das kulturelle Erbe ist ein grundlegendes Identitäts stiftendes Element für jede Gesellschaft. Es zu erhalten und zu pflegen muss das gemeinsame Ziel staatlicher und bürgerschaftlicher Bemühungen sein. Gerade in Zeiten der Globalisierung kommt dem kulturellen Erbe erhöhte Bedeutung zu.

Der Zeitpunkt dieses Thema anzugehen ist genau richtig, weil die Unzufriedenheit im Lande mit der Denkmalschutzpolitik dieser Landesregierung groß ist:

  • So beklagt der Niedersächsische Heimatbund seit Jahren - zuletzt wieder in seiner aktuellen Roten Mappe - das Desinteresse dieser Landesregierung am Erhalt des kulturellen Erbes,
  • Die privaten Denkmaleigentümer, die mit viel ehrenamtlichem Engagement für den Erhalt historischer Gebäude und Höfe in diesem Lande einen großen Beitrag zum regionalem Tourismus und Wirtschaftsförderung beitragen, fühlen sich im Stich gelassen und können nur verärgert mit ansehen, wie die Landesregierung als Eigentümerin in ihrem eigenen Wirkungskreis den Ausverkauf historisch wertvoller Denkmale betreibt.
  • Die ehemalige Präsidentin des Landesamtes für Denkmalpflege Frau Dr. Segers-Glocke sprach sogar vom personellen Notstand und sah die Fachlichkeit alarmierend geschwächt.

Anrede,

das architektonische und archäologische Erbe ist ein geistiges, kulturelles, wirtschaftliches und gesellschaftliches Gut von unersetzlichem Wert. In Politik und Gesellschaft besteht ein grundlegender Konsens darüber, dass dieses Erbe zu pflegen und zu erhalten ist. Dieser Konsens umfasst die Überzeugung, dass die Erhaltung des baulichen Erbes den unverwechselbaren Charakter der Kulturlandschaft bewahrt und so die Lebensqualität mitprägt. Das spiegelt sich in den Ergebnissen von Meinungsumfragen wieder, in der dort geäußerten breite Zustimmung der Befragten für die Ziele der Denkmalpflege und die Überzeugung der Bürgerinnen und Bürger, dass der Denkmalschutz - vergleichbar mit Klima-, Umwelt- und Naturschutz - zu den herausragenden politischen Zielen unserer Zeit gehört.

Denkmäler und Denkmalschutz machen Geschichte anfassbar und dadurch fassbar.

Denkmalschutz und Denkmalpflege genießen in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – höchstes Ansehen. Dazu haben die staatlichen Denkmalämter wesentlich beigetragen. Die Politik ist deshalb aufgefordert, deren Aufgabenvielfalt auch künftig zu sichern und den gestiegenen Anforderungen anzupassen.

Anrede

Bürgerinitiativen, DenkmaleigentümerInnen, SpenderInnen setzen sich - häufig in aufopfernder Weise - für Denkmalbauten und andere historische und archäologische Stätten ein. Private und öffentliche Stiftungen machen Schutz und Erhaltung dieses kulturellen Erbes zu ihrer Aufgabe. Die Politik dieses Engagement nicht nur wertschätzen, weil öffentliche Mittel immer zu knapp sind, privates Geld in der Denkmalpflege deshalb dringend gebraucht wird, sondern dieses Engagement muss anerkannt unterstützt und gefördert werden. Wir wollen deshalb einen starken Denkmalbeirat, mehr Mitwirkung von Ehrenamtlichen und privaten DenkmalbesitzerInnen bei politischen und administrativen Grundsatzentscheidungen im Denkmalschutz. Die Begeisterung der EigentümerInnen für ihr Baudenkmal soll gestärkt und ihr Engagement gewürdigt werden.

Anrede

Das geltende Niedersächsische Denkmalschutzgesetz aus dem Jahr 1978 erfüllt weder in seiner Begrifflichkeit noch in seinen Regelungen die vielfältigen Ansprüche an einen Schutz von Baudenkmalen, von Archäologie und Paläontologie. Die Novellierung des NDG in 2004 durch die Landesregierung hat die rechtliche Situation sogar verschlechtert.

Wir wollen mit unserem "grünen" Entwurf den Denkmalschutz effektiver, einfacher und bürgernäher gestalten und sowohl den Schutz als auch die Nutzungsmöglichkeiten von Denkmalen verbessern.  Diesem Anspruch soll unserEntwurf für ein neues modernes niedersächsisches Denkmalschutzgesetz gerecht werden.

Die Bürgerfreundlichkeit und Serviceorientierung der Denkmalschutzbehörden soll mit unserem Gesetz erhöht und das Miteinander von Behörden und Betroffenen vereinfacht werden.

Entscheidungswege werden deshalb klar im Gesetz festgelegt, sie werden gestrafft und es wird die Möglichkeit eingeräumt auf Einzelgenehmigungen zu verzichten, wenn ein mit der Fachbehörde abgestimmter Denkmalpflegeplan vorliegt, der etwa für einen denkmalgeschützten Straßenzug oder einen Innenstadtbereich ein Bündel von Maßnahmen an den Gebäuden vorsieht.

Zum ersten Mal in einem niedersächsischen Landesgesetz wird eine Genehmigungsfiktion vorgesehen, nach der drei Monate nach Antragstellung eine Erlaubnis als erteilt gilt, wenn die Behörde bis dahin der Antragstellerin noch keine Entscheidung mitgeteilt hat.

Unser Gesetzentwurf verfolgt auch an dieser Stelle den Grundsatz: Die Erfordernisse des Denkmalschutzes werden mit den berechtigten Interessen der DenkmalbesitzerInnen in Einklang gebracht, ohne den notwendigen Schutz zu vernachlässigen.

Zum ersten Mal wird in einem Denkmalschutzgesetz in Deutschland die UNESCO-Welterbekommission berücksichtigt, soweit es in einem Landesgesetz möglich ist. Der Bund kommt nicht umhin, ein Ausführungsgesetz zur UNESCO Welterbekonvention vorzulegen, eine Forderung, die kürzlich auch von einem FDP-MdB aus Sachsen erhoben wurde. Wir unterstützen diese Forderung. Aus dem Desaster um die Waldschlößchenbrücke in Dresden müssen Konsequenzen gezogen werden, die UNESCO Kommission brauch eine Rechtsstellung im NDG. Welterbeverpflichtungen müssen ernst genommen werden. Es ist zu Hoffen, dass die Stadt Dresden in letzter Minute noch zu einem Kompromiss bereit ist und sich die Blamage erspart und vermieden wird, dass in der nächsten Woche das Elbtal aus der Welterbeliste gestrichen wird.

Ich kann hier aus Zeitgründen nur wenige der Regelungen vorstellen, die wir in unserem Gesetzentwurf vorschlagen.

Anrede

Die Bedeutung des Denkmalschutzes in unserer Gesellschaft hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. In der Diskussion um zukunftsfähige Entwicklungsperspektiven für unserer Städte und Dörfer wird ein Niedergang der Baukultur, der Verlust der Unverwechselbarkeit und Eigenart der Kernbereiche der Innenstädte beklagt. Leerstände und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten als Folge von Umstrukturierungen in Handel und Gewerbe und als Folge des demografischen Wandels werden absehbar zu größer werdenden Problemen im denkmalgeschützten Gebäudebestand führen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an den Erhalt historischer Bausubstanz für die regionale Identität der Bevölkerung und als Anziehungspunkte für den Tourismus steigen.

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wird der Denkmalschutz mit unserem Gesetz in einen Zusammenhang mit Stadtentwicklung und Baukultur gestellt. Ziel ist es, die ganzheitlichen Entwicklungen der Städte und Regionen zu befördern.

Die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege (NLD) als Fachbehörde brauchen ein praxistaugliches und in seinen Regelungen eindeutiges Denkmalschutzgesetz, um ihre Aufgaben, um die Ansprüche der Kommunen und der BürgerInnen erfüllen zu können.

Für uns Grüne – und diese politische Aussage ist mir sehr wichtig – für uns Grüne ist und bleibt die Denkmalpflege ein wichtiger Teil der staatlichen Daseinsvorsorge.

Anrede,

Kultur ist ein Fundament unserer Staatlichkeit. Das Einzige, was von einer Gesellschaft bleibt, ist das kulturelle Erbe. Deshalb ist der Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz in Deutschland und Niedersachsen eine Staatsaufgabe von hohem Rang. Geben wir unserer Vergangenheit eine Zukunft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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