Rede Filiz Polat: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Härtefallkommission
Anrede,
meine Fraktion hat in diesem Parlament für eine Härtefallkommission gekämpft.
Wir haben gekämpft und wir mussten lange um die Einrichtung einer Härtfallkommission bangen. Nicht weil die Mehrheit des Parlaments am Ende keine Kommission wollte, sondern weil es der Innenminister ist, der eine Härtefallkommission ablehnt.
Allerdings hat sich das Parlament in diesem Hause entschieden.
Es will eine Härtfallkommission.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, aber warum tun sie sich so schwer?
Wollen Sie nicht eine Härtefallkommission, die handlungsfähig ist?
Wollen Sie nicht eine Härtefallkommission, die den Vorgaben von Artikel 1 Grundgesetz gerecht wird?
Wollen Sie nicht eine Härtefallkommission, so wie der Bundesgesetzgeber es beschlossen hat?
Eine Kommission, die die Handlungsspielräume von § 23 a AufenthG ausschöpft.
Anrede,
die Härtefallkommission des Landes Niedersachsen wird durch die derzeit geltende Fassung der Härtefallkommissionsverordnung so stark eingeschränkt, dass die humanitäre Intention von § 23a des Aufenthaltsgesetzes konterkariert wird.
Die Mitglieder der Kommission müssen jederzeit sicherstellen können, dass Geist und Buchstaben von Artikel 1 des Grundgesetzes in den Entscheidungen der Kommission zur Geltung kommen.
Wir haben eine Verordnung, die geprägt ist von Ausschlusskriterien. Nichts Überraschendes, so sieht nun mal die Ausländerpolitik dieser Landesregierung aus.
In Form von neun Nichtannahmegründen und fünf Regelausschlussgründen wird minutiös aufgelistet, wer keinen Anspruch hat, in der Härtefallkommission beraten zu werden. Wieso ist das so? Der Gesetzgeber gibt das nicht vor. Haben Sie Angst, dass es zu viele werden könnten? Haben Sie kein Vertrauen gegenüber den Mitgliedern der Härtfallkommission? Glauben Sie nicht, dass jedes einzelne Mitglied mit allergrößter und intensivster Sorgfalt, die Fälle bearbeitet?
Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen in dieser Kommission für ihre ehrenamtliche und schwierige Arbeit in diesem Gremium bedanken. Vielen Dank! Und ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass es absolut nicht akzeptabel ist, diesen Mitgliedern zu unterstellen, sie würden ihre Position missbrauchen, um politisches Kapital daraus zu schlagen. Sie sagten laut HAZ vom 24.02.2009: "Es geht um Einzelschicksale, damit darf keine Politik gemacht werden."
Herr Minister Schünemann, das ist unredlich, und Sie sollten sich bei den Mitgliedern dafür entschuldigen. Es hörte sich zudem fast wie eine Drohung an als Sie sagten, Sie würden mit den Kommissionsmitgliedern mal ein "ernstes Wort" reden wollen.
Uns zeigt das allerdings, dass Sie es sind, der diese wertvolle Arbeit nicht schätzt und diesen Menschen kein Vertrauen schenkt, in das, was sie dort tun.
Wir bringen diese Wertschätzung und dieses Vertrauen auf und legen deshalb einen Gesetzentwurf vor, um die Kommission zu stützen. Dieser Gesetzentwurf entspricht dem Ansinnen des Bundesgesetzgebers, eine Kommission zu berufen, die unabhängig arbeitet und die - Herr Biallas, extra für Sie noch einmal langsam: "abweichend von den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel" (§ 23 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorschlagen kann.
Unser Gesetzentwurf soll den gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke und meiner Fraktion ergänzen. Wir machen darin Vorschläge zu einer veränderten Zusammensetzung sowie einer Vorprüfungskommission und sorgen für einen freien Zugang zur Kommission und für die Möglichkeit rein nach humanitären Gesichtspunkten zu entscheiden.
In eine Härtefallkommission gehören auch Menschen, die praktische Erfahrung in der Flüchtlingssozialarbeit haben. Und man braucht dort MedizinerInnen, damit gesundheitliche Aspekte angemessen berücksichtigt werden können. Diese Bereiche wurden bisher leider vernachlässigt.
Der Verbesserung der Arbeitsfähigkeit dient auch die neue Regelung der für die Anerkennung eines Härtefalls erforderlichen Mehrheiten. Wir setzen hier ein deutliches Zeichen, indem wir die Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder genügen lassen. So machen wir Schluss mit den Rechenkunststücken der Landesregierung, die zunächst als großzügige Zugeständnisse verkauft wurden und letztlich keine praktische Auswirkung hatten.
Weiteren Entscheidungsraum erhält die Kommission durch die konsequente Streichung der Nichtannahmegründe und Regelausschlussgründe. Die dringenden humanitären und persönlichen Gründe, die laut § 23a AufenthG die weitere Anwesenheit eines Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen können, rücken somit wieder in den Vordergrund. Alle weiteren Regelungen kann sich die Kommission selber in Form einer Geschäftsordnung geben, wenn sie Bedarf dafür sieht.
Anrede,
wir wollen mit Ihnen gemeinsam und konstruktiv über unsere Vorschläge beraten. Das bedeutet aber auch: keine einseitige Unterrichtung durch die Landesregierung, sondern endlich alle maßgeblichen Institutionen, die Kirchen und Verbände zu einer Anhörung in den Ausschuss zu laden.
Herr Biallas hat in seiner Pressemitteilung vom 11.03.2009 eine sachlich geführte Debatte um die Voraussetzungen eines Härtefalls gefordert. Ich fordere eine Debatte, die fachlich fundiert geführt wird.