Rede: Filiz Polat: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Härtefallkommission
Sehr geehrte Frau Präsidentin/Herr Präsident, meine Damen und Herren,
2010 hätte ein angemessener Neustart für die niedersächsische Härtfallkommission werden können:
Mit einer gesetzlichen Grundlage, die wir ihnen vorgelegt haben – beschlossen von diesem Parlament, in der Verantwortung dieses Parlamentes – jenseits der Landesregierung und eines Innenministers, der eine Härtefallkommission bis heute ablehnt.
Eine gesetzliche Grundlage, die die Kommission erstmalig in die Lage versetzt hätte, die Handlungsspielräume, die ihr der Bundesgesetzgeber gegeben hat, auszuschöpfen.
Anrede,
die Härtefallkommission des Landes Niedersachsen wird durch die vor kurzem zum vierten Mal beschlossene Härtefallkommissionsverordnung so stark eingeschränkt, dass die humanitäre Intention von § 23a des Aufenthaltsgesetzes konterkariert wird.
Eine Verordnung, die geprägt ist von Ausschlusskriterien. Nichts Überraschendes, so sieht nun mal die Ausländerpolitik dieser Landesregierung aus.
In Form von zehn Nichtannahmegründen und vier Regelausschlussgründen wird minutiös aufgelistet, wer keinen Anspruch hat, in der HFK beraten zu werden. Wieso ist da so? Der Gesetzgeber gibt das nicht vor.
Mit unserem Gesetzentwurf geben wir maximalen Entscheidungsspielraum den Mitgliedern der Härtefallkommission.
An dieser Stelle wünschen wir allen neuen und alten Mitgliedern viel Kraft und Energie, die vor kurzem für eine weitere Amtszeit von zwei Jahren berufen wurden.
Wir hätten gerne gesehen, wenn die Mehrheit dieses hohen Hauses den Mitgliedern für ihre Amtszeit die Wertschätzung und das Vertrauen schenkt, die wir mit unserem Gesetzentwurf intendiert haben.
Wir machen darin Vorschläge zu einer veränderten Zusammensetzung sowie einer Vorprüfungskommission und sorgen für einen freien Zugang zur Kommission und für die Möglichkeit rein nach humanitären Gesichtspunkten zu entscheiden. Wir setzen ein deutliches Zeichen, indem wir die Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder genügen lassen. So machen wir Schluss mit den Rechenkunststücken der Landesregierung, die zunächst als großzügige Zugeständnisse verkauft wurden und letztlich keine praktische Auswirkung hatten.
Weiteren Entscheidungsraum erhält die Kommission durch die konsequente Streichung der Nichtannahmegründe und Regelausschlussgründe. Die dringenden humanitären und persönlichen Gründe, die laut § 23a AufenthG die weitere Anwesenheit eines Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen können, rücken somit wieder in den Vordergrund.
Sie werden sich zum wiederholten Male einem Fortschritt verweigern. Das bedauere ich sehr. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.