Rede Enno Hagenah: Verkleinerung des Landtages

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Landtagssitzung am 20.11.2003
Enno Hagenah, MdL
TOP 6: Verkleinerung des Landtages
Anrede,
die Verkleinerung des Landtages ab 2008 scheint grundsätzlich Konsens zu sein und erfreulich ist die hohe Übereinstimmung zwischen den Konzepten der Parteien im Landtag zur Verkleinerung des Parlamentes.
Im Detail gibt es aber noch wichtige Unterschiede.
Wir Grünen favorisieren mit der Zielzahl von 135 Abgeordneten ein Konzept, das die Schwankungsbreite der Abgeordnetenzahl durch Überhangmandate deutlich geringer hält, als das SPD Konzept mit der Mindestgröße von 121 Abgeordneten. Die maximale Anzahl der Abgeordneten einschließlich der Überhangmandate ist bei SPD und Grünen gleich.
Mit unserem Vorschlag ist nicht nur eine größere Kontinuität beim notwendigen Vorhalten der Infrastruktur verbunden, sondern auch eine angemessenere Regelrepräsentanz kleinerer Fraktionen im Flächenland.
Die auf absehbare Zeit bestehenden Einsparzwänge der öffentlichen Hand mit entsprechenden Mittelkürzungen bei Landesaufgaben, mit Personalabbau und dem Abbau von Vorgaben müssen auch zu Einsparungen im Parlament selbst führen. Dabei ist die Anzahl der Abgeordneten der relevanteste Kostenfaktor für den Parlamentsbetrieb.
Bei der Verkleinerung des Parlamentes sind im Flächenland Niedersachsen allerdings Kriterien, wie der Erhalt überschaubarer Wahlkreisstrukturen auch in den dünn besiedelten Regionen und eine regionale Repräsentanz auch der kleinen Fraktionen ab 5 % zu gewährleisten.
Die aktuelle Situation im Landtag, mit 28 Überhangmandaten, macht deutlich, dass es wenig sinnvoll ist bei der Verkleinerung des Landtages eine Fortschreibung des derzeitigen Verhältnisses zwischen – bisher 100 - gesetzten Wahlkreisabgeordneten und nach Proporz, ohne Ausgleichsmandate im Normalfall hinzuzuwählenden - derzeit 55 - Abgeordneten vorzunehmen. Wir schlagen deshalb zwar wie die SPD zukünftig eine Reduktion der Direktwahlkreise von 100 auf 80 vor, wollen aber anders als die SPD die Anzahl der hinzugewählten Abgeordneten nach Proporz bei 55 belassen. Dadurch reduziert sich die potenzielle Zahl von Ausgleichsmandaten zukünftig deutlich und der Landtag wird mit einer gleichmäßigeren Anzahl von Abgeordneten besetzt sein.
In der Enquete-Kommission vor zwei Jahren hatten sich SPD und Grüne noch einer Verkleinerung entgegen gestellt.
Die Gründe für unseren Positionswechsel - hin zu den Eckpunkten des Sondervotums der CDU in der Enquete Kommission zur zukünftigen Arbeit des Landtages - liegen auf der Hand. Es ist nicht in erster Linie die drangvolle Enge hier im Saal, die uns veranlasst, einer Verkleinerung zuzustimmen, sondern natürlich auch der in den vergangenen zwei Jahren noch einmal drastisch angestiegene Einspardruck, bei dem auch das Parlament nicht ausgenommen werden kann.
Lassen Sie uns zügig zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen, um unseren Willen zur Veränderung und zur Effizienzsteigerung auch nach außen deutlich zu machen.
es gilt das gesprochene Wort

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