Rede Enno Hagenah: Neukonzeption des Plenarbereichs des Niedersächsischen Landtages

Anrede,

Die CDU versucht uns und die Öffentlichkeit heute mit einem Hase und Igel Spiel vorzuführen. Sie besetzen gleichzeitig das von Ihnen gewünschte Ziel, den Abriss, aber auch den Start, mit angeblich billigen, notdürftigen Maßnahmen im Bestand. 

Dieser extreme Spagat ist weder glaubwürdig noch miteinander vereinbar, wie sie es dann mit der weitgehend einmütigen Abstimmung Ihrer Fraktion für den Neubau am Ende vorhaben.

Dies Doppelspiel inszenieren sie doch nur, weil sie damit rechnen können, dass genügend Mitglieder der SPD Fraktion ihrer eigentlichen Zielvorgabe Neubau beitreten. Damit ihnen dabei aber bei zukünftig auftretenden Schwierigkeiten durch anhaltende Proteste, Klagen und Kostensteigerungen nicht die nächsten Wahlen verhagelt werden, machen sich der Fraktionsvorsitzende und der Ministerpräsident einen schlanken Fuß und verweisen staatstragend auf die Einsparzwänge und wollen angeblich jetzt plötzlich nur noch reparieren.

Wenn das ernst gemeint wäre, und sie die 25 Mio € für die zwingenden Erhaltungsmaßnahmen und Prozesskosten heute als unabweisbar genannt hätten, dann wären wir ja sogar bei Ihnen Herr McAllister. Aber so wie Sie sich positioniert haben, würde die Verantwortungslosigkeit des Eigentümers mit mangelndem Erhalt des Gebäudes einfach fortgeschrieben und das ist nicht akzeptabel.

Anders als der Präsident sind wir überhaupt nicht der Ansicht, dass hier alle Beschlussvarianten nach Recht und Gesetz sind, oder das Verfahren transparent und in allen Schritten sorgfältig vorbereitet wurde. Da wurde getrickst und einseitig interpretiert, dass sich die Balken bogen.

Ich muss dabei anerkennen, dass z.B. Minister Möllring mit dem Picasso Bild für unser Bauproblem ein anschauliches Beispiel gesetzt hat. Allerdings wendet es sich dennoch gegen seine Position. Denn wer bei einem Picasso eine Ecke abschneidet, und nichts anderes wäre das Entfernen des Plenartraktes vom denkmalgeschützten Gesamtwerk Oesterlens, handelt illegal.                         Das hat uns der Präsident der niedersächsischen Denkmalschutzbehörde vorige Woche so erklärt:

§ 6 NDSG definiert die Pflicht ein denkmalgeschütztes Haus zu erhalten,

§ 7 ermöglicht die Genehmigung eines Eingriffes, aber nur, wenn ein Erhalt funktional und wirtschaftlich nicht zumutbar ist”¦hier genannt: "zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse"

Das ist durch die Prämierung des Zweitplazierten eindeutig widerlegt. - Der Beitrag des Architekten Gebhardt hat sowohl das Raumprogramm, als auch das Kostenbudget eingehalten und entspricht von seinem Ansatz her laut Denkmalschutzbehörde den denkmalschutzrechtlichen Vorgaben. Erst recht mit der im Beschlussvorschlag 3.B geforderten Überarbeitung, die die Denkmalgerechtigkeit noch weiter verbessert.

Bei der Umsetzungen der Neubauvariante nach Prof. Yi würden dagegen die von Frau Oesterlen angekündigte Klage auf Urheberrechtsschutz und die avisierte Schadenersatzklage der Sieger des Wettbewerbs 2002 nicht nur Mehrkosten, sondern zumindest auch  Bauverzögerungen bewirken.

Noch härter wirkt nach Lage der Dinge eine Denkmalschutzklage gegen die Umsetzung der Variante 1. - Damit wird das Parlament nicht nur bis auf die Knochen blamiert, sondern der Neubau würde dauerhaft verhindert. -   

Um aus dieser Sackgasse den Weg zu öffnen wende ich mich stellvertretend an Herrn Rolfes, Herrn Aller und Herrn Vizepräsidenten Schwarz, die am stärksten zum Entwurf Gebhardt Zweifel an der Umsetzbarkeit im Bestand und der Kostensicherheit des Konzeptes geäußert haben.

Bedenken Sie:

Kein anderer Preisträger hat uns eine Erklärung des hinzugezogenen Statikbüros für die praktische und kostenhaltige Umsetzbarkeit seines Baukonzeptes vorgelegt. Bereits im Wettbewerbsbeitrag war auf einer gesonderten Tafel der Bauablauf illustriert, der den sicheren Erhalt der Seitenwände des Plenarbereiches bei der Umbauarbeit dokumentierte.

Dagegen läuft auch der ultimative Angstmacher Möllring mit seinen Hinweisen ins Leere, der Umbau wäre ein Millionengrab, weil keine Bewehrungspläne für den Baubestand vorliegen. – Herr Möllring, mit diesem Problem müssen sich Architekten und Statiker wegen der erstaunlich schlechten Archivarbeit der letzten Jahrzehnte in ihrer Hochbauverwaltung ständig herumschlagen. Das ist keine Erschwernis, sondern leider Standard, mit dem Planer inzwischen umzugehen wissen.

Da ist auch kein Vergleich mit den Baukostensteigerungen bei Oesterlen vor 50 Jahren zulässig, der auf einer offen liegen gebliebenen Kriegsruine das Parlamentsgebäude errichtet hat, Herr McAllister.

1960 war die solide Wirtschaftswunder Bauphase, noch ohne viel Asbest, aber mit verlässlicher Bauleitung. Da hat keiner Stahlbewehrungen weg gelassen, wie heute mancherorts, um ein Zubrot zu kassieren.

Wohlüberlegt hat deshalb das Büro Gebhardt in der Vorstellung vorige Woche gegenüber uns allen seinen guten Ruf als Planer in die Wagschale geworfen und erklärt die Baukosten würden um mindestens 10 % bis hin sogar zu 30 % unter dem Kostenbudget bleiben, weil sein Team Erfahrungen mit Umbauten hat. Noch nicht eingerechnet sind dabei weitere Einsparmöglichkeiten durch die Überarbeitung der Entwürfe, wie von uns unter 3.B. vorgeschlagen.

Jetzt heißt es von Einigen hier im Haus, ein Umbau biete zu wenig Repräsentation und Sichtbarkeit und werde daher der Bedeutung des Landtages nicht gerecht. - Dabei ist es doch der Landtag selbst, der über seine Aktivitäten und die Art der Einbindung der Öffentlichkeit entscheidend seinen Repräsentationsrang und seine Sichtbarkeit gestaltet.

Nur wer mit möglichst wenig Bevölkerungskontakt in Hannover zwischen Tiefgarage, Plenarsaal, Büro und Wahlkreis unterwegs sein möchte, dem wäre auch mit einem noch so prächtigen Glashaus nicht zu helfen. – Wer aber, wie doch wohl alle hier, die Menschen mehr an Diskussionen teilhaben lassen will, der wird mit dem preiswerten Umbau im Bestand die gewünschte Verbesserung der Repräsentanz und Sichtbarkeit des Parlaments erreichen.

Wir könnten dafür z.B. den von Gebhardt zum Diskussionsforum umgestalteten Lichthof nutzten. Ebenso das großzügig zum Platz der Göttinger Sieben geöffnete Sockelgeschoss, in das eine vergrößerte Gastronomie einziehen kann, die durch das Ambiente zwischen Leine, Landtag und Innenstadt eine eigenständige Anziehungskraft entwickelt.   

Zeigen sie Mut und Verantwortung und stimmen Sie mit uns für den denkmalgerechten und Kosten sparenden Umbau.

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