Rede Enno Hagenah: Fahrgastrechte verankern ? Kundencharta auch im Nahverkehr

...

Es gehört zu den guten Prinzipien des bürgerlichen Rechts, schon seit dem Jahr 1900, dass der, der etwas verspricht, es auch zu halten hat. Der Verkäufer muss ordentliche Ware liefern, und der Handwerker muss seine Arbeit ordentlich erledigen. Und was wird beim öffentlichen Personenverkehr versprochen? Pünktlichkeit, Komfort und Service! Doch Qualität in Zügen und auf Bahnsteigen in Deutschland lässt oft zu wünschen übrig.
Seit der Bahnreform und mit der beginnenden Privatisierung auch im Nahverkehr wandeln sich unsere Verkehrsunternehmen zu gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen. Und Wirtschaftsunternehmen sollten besser keine Narrenfreiheit besitzen, sondern haben aus guten Gründen gesetzlich geregelte Haftungspflichten gegenüber ihren Kunden wahrzunehmen. Dieser Schritt ist bei uns überfällig. Verbrauchrechte von Bahn- und Buskunden zu regeln, ist sicherlich keine Aufgabe, die wir schnell lösen können. Aber wir sollten möglichst bald damit anfangen.
Das ist auch wichtig, weil wir es im Fern- aber auch in weiten Teilen des Nahverkehrs mit einem Quasi-Monopolisten zu tun haben. Dass die DB einen rechtsfreien Raum nach eigenem Gutdünken füllen kann, bekommen Bahnfahrer täglich zu spüren. Und auch jeder von uns hier kann von ungeplanten Abenteuern mit der Bahn berichten. Ob Hamburg-Berlin oder Hannover – Berlin wer weiß schon, ob er oder sie mit einem teuren ICE-Ticket tatsächlich schnell und pünktlich in der Bundeshauptstadt ankommt. Fehlender oder unzureichender Wettbewerb und keine rechtlichen Regelungen – das alles bildet einen Nährboden für schlechte Qualität und mangelnden Service. Man kann es der Bahn noch nicht einmal zum Vorwurf machen, dass sie ihre Chancen zu nutzen versteht. Doch damit muss Schluss sein!
Die derzeitige Kundencharta der DB hält nicht, was sie verspricht. Auch Stiftung Warentest kommt in der Dezemberausgabe zu dem Schluss: "Die Kunden haben kaum Rechte und können bestenfalls auf Kulanz hoffen." Das Versprechen ohne jeglichen Rechtsanspruch an den Fahrgast kann die Bahn jederzeit auch wieder rückgängig machen. Das bestehende Verfahren ist außerdem viel zu bürokratisch, zeitintensiv und lohnt sich am Ende noch nicht einmal. Dreimal muss sich der Kunde an Schaltern anstellen, um seine Erstattung auch einlösen zu können. Erstattet bekommt er nur einen geringen Bruchteil seiner Fahrkartenkosten, selbst wenn sich sein Zug um Stunden verspätet. Wer sich nicht sofort auf den Weg macht, der geht leer aus. Nach nur zwei Tagen erlischt der Anspruch auf Erstattung. Mit Ausnahme der Bahn kann es sich wohl kein anderes Unternehmen in Deutschland leisten, so mit seinen Kunden umzugehen.
Sobald von Fahrgastrechten die Rede ist, lässt das Argument: "Das ist alles viel zu teuer" nicht lange auf sich warten. Der Reflex ist der guten PR-Arbeit der Bahn zu verdanken, entspricht aber nicht der Realität und ist darüber hinaus auch ein abstruses Argument. Denn wenn die Bahn pünktlich fahren würde, dann müsste sie auch nichts oder nur wenig an ihre Kunden zurückzahlen. Es ist schlimm genug, dass mangelnde Qualität bei der DB, laut Bahnchef Mehdorn, zu Verlusten in einer Größenordnung von schätzungsweise fast einer halben Milliarde Euro führt. Aber wir müssen nun wahrlich die Bahn nicht auch noch dabei unterstützen, sich beim Service nicht anstrengen zu müssen, indem wir ihr weiter Narrenfreiheit gewähren.
Außerdem hat sich gezeigt, dass der freiwillige Feldversuch sich bewährt. Während wir hier noch von Erstattung reden, hat der Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) bereits gehandelt. Der GVH garantiert seinen Kunden seit November 2003 Pünktlichkeit und Sauberkeit. Kommt der Kunde 20 Minuten später als geplant am Ziel an, schickt der GVH ihm ein Tagesticket zu oder übernimmt auch Kosten für eine Taxifahrt nachts bis zu 20 Euro. Alles, was der Kunde zu tun hat, ist, ein Formular aus dem Internet oder an einem Servicepunkt auszufüllen, die möglichen Quittungen beizufügen und alles dem GVH zuzuschicken. Von einem solchen Service wagen Kunden der DB noch nicht einmal zu träumen. Nach einer ersten Bilanz jetzt im Januar, stellt der GVH fest, seine Kunden sind zufriedener. Und das Beste dabei: Der Service kostet nicht mehr als vor der Garantiezusicherung.
Auch die CDU im Bund fordert in ihrem jüngsten Antrag "Grünes Licht für gesetzlich normierte Fahrgastrechte". Allerdings sind sich Frau Merkel und die niedersächsische Landesregierung offenbar nicht einig bei diesem Thema. Während in Berlin die Ziele des Gesetzentwurfs aus NRW unterstützt werden, boykottiert Niedersachsen das Bemühen um verbesserte Fahrgastrechte im Bundesrat. Beim letzten Verkehrsausschuss lehnte die Regierung Wulff den Entwurf ab. Sicher, der Vorschlag aus NRW ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Auch wir verstehen das Papier eher als eine Diskussionsgrundlage. Aber Sie mit Ihrer absoluten Boykotthaltung und Gesprächsunwilligkeit fallen nicht nur Ihren CDU Kollegen in Berlin, sondern vor allem auch den Bus- und Bahnkunden in den Rücken!
Es gibt viele Ansätze, das Problem in den Griff zu bekommen: Wir könnten das Nahverkehrsgesetz ändern, eine Schlichtungsstelle nach dem Vorbild NRW einrichten, eine Kundencharta für den Nahverkehr einführen, die Bedingungen im Verkehrsvertrag mit der DB nachbessern und an Qualität koppeln. Denkbar wäre auch, den Netzbetreiber für mangelhafte Schienenstrecken in Regress zu nehmen, indem die vollen Trassenpreise nicht mehr gezahlt werden. Denn oft ist die Netzqualität verantwortlich für Verspätungen.
Vieles können wir ohne zusätzlichen Finanzaufwand für die Kunden des öffentlichen Verkehrs verbessern, damit es gutes Geld künftig auch nur noch für gute Leistung gibt.



Zurück zum Pressearchiv