Rede Enno Hagenah: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Ausführung des zweiten Buchs des Sozialgesetzbuches
Anrede,
ich melde mich als Abgeordneter aus Hannover stellvertretend auch für Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kreisen und Städten bei diesem Thema zu Wort, weil hier erneut das unsoziale Verhalten dieser Landesregierung offen zutage tritt.
Einfach und kurz dargestellt, hat die beabsichtigte Regelung zur Folge, dass der Anteil der Zuschüsse des Landes Niedersachsen zu den SGB II Lasten für die Region Hannover, sowie z.B. die Kreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Helmstedt und andere sinkt, obwohl die ohnehin hohen Belastungen dort im Bereich SGB II im Landesvergleich steigen. Dies ist besonders paradox, weil gleichzeitig der Landeszuschuss für niedersächsische Kreise, mit eher unterdurchschnittlichen Belastungen aus dem SGB II, wie z.B. dem Kreis Harburg angehoben wird.
Ursache für diese absurde Benachteiligung ist der vom Land gewählte Verteilungsschlüssel. Mit der Einführung des SGB II hatten Bund und Länder ursprünglich einen Ausgleich für die Kreise beabsichtigt, die besonders hohe Belastungen durch einen hohen Anteil von Leistungsempfängern zu tragen haben. Der jetzt von ihnen gewählte Verteilungsschlüssel hintertreibt diese Vereinbarung.
Sie verweisen nun sicher auf die 50 % Regelung, d.h. nur zur Hälfte erfolgt ihre Berechnung nach den entsprechenden Vorschlägen des Landkreistages. Damit glaubten sie sich vor dem Vorwurf der Einseitigkeit wegducken zu können. –
Das können wir nicht gelten lassen: Wer zwischen einem falschen Weg und einem korrekten Weg, hier dem Vorschlag des Städtetages, die Mitte wählt, der geht trotzdem einen Irrweg. - Die einzig gerechte und sozial akzeptable Lösung im Sinne des SGB II ist die Spitzabrechnung aufgrund der realen Belastungen der Städte und Kreise, wie sie der Städtetag gefordert hat.
Der Grund für die deutlich angewachsene Verschuldung der Region Hannover und anderer Kreise in den letzten Jahren liegt doch genau in diesem Themenfeld. Während in der Region z.B. jährlich 342 € pro Einwohner für die soziale Sicherung als Pflichtaufgabe ausgegeben werden müssen, liegen diese Aufwendungen im Durchschnitt aller Landkreise nur bei 239 €.
Wir fordern, das sich alle zukünftigen Berechnungen zur Verteilung der SGB II Zuschüsse klar an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung in den Kreisen und Städten orientieren muss. Der Rückbezug auf Zahlen vor Einführung des Gesetzes ist unzulässig, weil damit Gebietskörperschaften bestraft werden, die sich beim Programm Hilfe zur Arbeit in der Vergangenheit stark engagiert haben.
Vor dem Hintergrund, dass die Belastung der Region durch Sozialkosten fast um 50 % über dem Durchschnitt liegt und auch andere Kreise und Städte ähnlich stark belastet sind, ohne das ihnen im angemessenen Verhältnis vom Land geholfen wird, sind die Regelungen in dem heute vorliegende Gesetz extrem ungerecht und damit unakzeptabel.
Trotz dieser klar belegten zusätzlichen Belastungen muss ich bei dieser Landesregierung jetzt mit dem oft gehörten Reflex gegen die angeblich unwirtschaftliche, zu große Struktur der Region Hannover rechnen. Damit versuchen sie sich ja immer frei zu sprechen, ohne auf die inhaltliche Kritik einzugehen.
Um dem auch für weitere Diskussionen einmal grundsätzlich vorzubeugen, habe ich mir aktuelle Vergleichszahlen vom Landesamt für Statistik geben lassen.
Sie sagen immer, die Verwaltung der Region sei zu aufwendig und teuer. Richtig ist dagegen, das die Region Hannover nur 25,6 € pro Einwohner für die allgemeine Verwaltung aufwendet, während das im Durchschnitt der Landkreise 40,5 € pro Einwohner sind.
Sie sagen auch häufig, die Region Hannover leiste sich zuviel Unwichtiges neben den Pflichtaufgaben. Richtig ist dagegen, das die Region nur 3,1 € pro Einwohner für Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgibt, während die übrigen Landkreise in Niedersachsen 10,4 € pro Einwohner und Jahr dafür aufwenden.