Rede Enno Hagenah: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Landtagssitzung am 20.06.2012

Enno Hagenah, MdL

Anrede,

Schleswig Holsteins Sonderweg in Richtung Las Vegas hat sich für Schwarz Gelb nicht ausgezahlt. Das sollte CDU und FDP auch hier zu denken geben. 

Die Absicht der Dänen-Ampel dem Staatsvertrag beizutreten stärkt die Hoffnung, trotz den sicher in einigen Punkten schwachen Kompromissen im Staatsvertrag dennoch eine Zustimmung bei der EU zu erreichen.
Deshalb werden wir Grüne trotz etlicher Kritik den Artikel 1 des vorliegenden Gesetzes zur Zustimmung des Staatsvertrages auch unterstützen.

Anders sieht es mit den dann folgenden Paragrafen aus. Durch das gerade mal 4 Wochen alte FDP Vorschaltgesetz sind nicht nur für uns unakzeptable Regelungen in das Niedersächsische Glücksspielgesetz gelangt sondern es ist auch ein künstlicher Zeitdruck in das Verfahren für den Staatsvertrag getragen worden. Der für das Parlament und eine rechtssichere Gesetzgebung sonst unverzichtbare Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) betont, dass eine Prüfung der landesrechtlichen Ausführungsregelungen in der kurzen Zeit nicht möglich war!!

Nur die vom GBD unmittelbar aus den aktuellen Änderungen heraus entwickelten Kritikpunkte und Fragen wurden in der abschließenden Ausschussberatung zwischen den Fachministerien und dem GBD vor den Abgeordneten besprochen und notdürftig abgehandelt.

Das Gesetz war im Fachausschuss somit nicht seriös zu beraten, weil regelmäßig die Fragen auf die Konsequenzen aus den weiter im Gesetz verbleibenden Teilen aus dem Vorschaltgesetz mit Achselzucken beantwortet werden musste. Das hätten wir vermeiden können, wenn wir wie andere Bundesländer im April begonnen hätten den Staatsvertrag zu beraten, anstatt mit dem Vorschaltgesetz  Beratungszeit zu vergeuden und den Staatsvertrag FDP-lastig zu interpretieren.

Anders als ursprünglich erklärt, entsorgen CDU und FDP ihr Vorschaltgesetz mit der Ratifizierung des Staatsvertrages eben nicht Rückstandsfrei, sondern belassen an etlichen Stellen FDP Liberalisierungen aus dem Vorschaltgesetz im neuen Glücksspielgesetz.

Was da in der alleinigen Entscheidung des Wirtschaftsministers zukünftig in Niedersachsen alles im Internet an Wetten möglich wird und erlaubt werden kann, lässt sich für das Parlament hier und heute nicht klar genug abgrenzen.

Dieses Entgegenkommen gegenüber der liberalen Zockerklientel ist für uns Grüne ein inakzeptabler Wortbruch gegenüber dem deutschen Sportbund, der gerade hier enge Grenzen eingefordert hat.

Ob damit sogar zusätzliche Notifizierungserfordernisse gegenüber der EU ausgelöst werden könne, die den gesamten Staatsvertrag in seinem Bestand gefährden, konnte ebenfalls nicht vom GBD beurteilt werden. 

Hinzu kommen die in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände deutlich gewordenen Unwägbarkeiten hinsichtlich der zu erwartenden Mindereinnahmen der kommunalen Haushalte aufgrund der neu eingeführten Befristung und den Beschränkungen der Spielhallenerlaubnisse. Dabei kommt auf etliche Kommunen in der Folge des Gesetzes die Verpflichtung zu Entschädigungszahlungen an Spielhallenbetreiber aufgrund der damit in spätestens fünf Jahren erforderlichen Konzessionsentzüge zu.

Ein erheblicher Konnexitätsverstoß, der hier durch die schlechte Vorbereitung und die damit viel zu verkürzte Beratung von CDU und FDP billigend in Kauf genommen wird, ohne konkrete Ausgleichsangebote.    

Zumindest hätte hier das Risiko klarer eingegrenzt und zusätzlich eine Patronatserklärung zur Übernahme der Kosten vom Land gegenüber den Kommunen abgegeben werden müssen.

Dieses niedersächsische Glücksspielgesetz ist dringend reformbedürftig, bevor es beschlossen ist.

Völlig aus dem Nichts kommt zudem der heutige "Wünsch Dir Was" Antrag von CDU und FDP, der das Fell des Bären, sprich erhoffte höhere Einnahmen aus dem Staatsvertrag bereits haarklein verteilen will, bevor klar ist wie erfolgreich und rechtssicher er Wirkung erzielt. Ein in dieser Weise finanziell völlig ungedeckter Wunschkatalog kann nur von Fraktionen gestellt werden, die sicher sind, das sie das nicht mehr selbst umsetzen müssen.

Damit wir nicht falsch verstanden werden. Die aufgeführten Wünsche haben wir Grünen auch. Sogar noch einige mehr, wenn sie mich fragen. Der Unterschied zur seriösen Politik ist nur, das dazu gehört auch nachzuweisen, dass die Rechnung aufgeht, die man damit ausstellt.

Auf diese Fragen müssen sie in der Ausschussberatung und der sicher nötigen Anhörung bei einem so wichtigen Thema noch plausible Antworten finden.

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