Rede Enno Hagenah: Entwurf eines Gesetzes über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

Landtagssitzung am 09.11.2011

Enno Hagenah, MdL

Anrede,

wir Grüne erleben heute mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfes einen Etappenerfolg, auch wenn das auf den ersten Blick vielleicht paradox erscheinen mag:

Zum einen zeigt die Unterstützung der anderen Oppositionsfraktionen, dass eine solche Gesetzesbindung nach den derzeitigen Umfragen gute Chancen hat ab 2013 in Niedersachsen doch noch Gesetz zu werden.  

Und zum anderen hat unsere Initiative CDU und FDP trotz des Widerstandes aus dem Kabinett immerhin dazu bewegt, zumindest eine Absichtserklärung zur Zweckbindung der Mittel zu beschließen.

Das ist ein gutes Signal für die Kommunen in Niedersachsen und für die Verkehrsträger, die bereits erste Ablehnungen zu größeren, mehrjährigen Investitionsprojekten avisiert bekommen hatten, mit dem Hinweis auf die unklare Finanzierungslage ab 2014 in Niedersachsen.

Zunächst noch einmal für das Protokoll. Wenn CDU und FDP unseren Antrag heute ablehnen, dann tun sie das trotz der Veränderung die wir aufgrund der Beratungen mit dem GBD und der Anregungen aus aktuellen Gesetzen anderer Bundesländer bei unserem Entwurf aufgenommen haben:

Wie bei den neuen, ähnlich ausgerichteten Landesgesetzen, die in Bayern, in Schleswig Holstein, im Saarland und in Rheinland-Pfalz inzwischen beschlossen wurden, haben wir den in § 1 (1) in unserem Ursprungsentwurf noch enthaltenen Hauhaltsvorbehalt heraus genommen. – Dies war noch orientiert an den etwas älteren Gesetzen aus Baden-Württemberg und Hessen, und hat z.B. bei den kommunalen Spitzenverbänden zu Recht zur Verunsicherung beigetragen.

Auch bei anderen Punkten, wie zum Beispiel bei der Frage ob nun eine 75-Prozent Förderung, wie in anderen Ländern in das Gesetz einfließen sollte, oder ob es weiter bei bis zu 90 Prozent bleiben muss - und ob nicht auch die Grundsanierung von Verkehrswegen mit den Mitteln möglich sein sollte, oder ob es bei der Vorgabe für den oft unwirtschaftlicheren Neubau bleiben muss, hätten wir uns als Antragsteller gerne bewegt, aber diese inhaltliche Beratung mit einer dazu nötigen Fachanhörung wurde von CDU und FDP leider nicht zugelassen.  

Eine verpasste Chance, denn die Öffnung der Finanzierungsbindung des Bundes ab 2014 ist nicht nur Risiko, sie bietet auch die Chance für eine auf die niedersächsischen Gemeinden und ihre Bedürfnisse im Verkehrsbereich hin maßgeschneiderte, erweiterte Rahmensetzung.

Gerade angesichts der großen Herausforderungen des demografischen Wandels, der schnell wachsenden Klimaschutzvorgaben und des erhebliche Erhaltungsstaus auf kommunaler Ebene ist eine derartige  Neujustierung überfällig.

Jetzt bleibt es wegen Ihrer Blockade zunächst noch weiter beim Status Quo, aber die Kommunen können getrost darauf hoffen, dass es ab 2013 in unserem Sinne für sie besser wird.

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