Rede Elke Twesten: Frauenhäuser und Beratungsstellen sicher finanzieren

Anrede, Herr Präsident/Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung –

bei der Finanzierung der Frauenhäuser konnte das Schlimmste verhindert werden. Den Fehler der Kürzung der Zuschüsse  für die niedersächsischen Frauenhäuser und Beratungsstellen hat die Landesregierung wieder korrigiert.

Dieser erste Schritt reicht aber bei Weitem nicht aus.

Es geht nun darum, eine tragfähige Sicherung der Arbeit gegen Gewalt herzustellen, eine bundeseinheitliche Finanzierung anzustreben.

Die nun wieder geltenden Übergangsregelungen bedeuten keine Sicherung, sondern eine Verlängerung der Unsicherheitsphase.

Um gute Arbeit in den Frauenhäusern und den Beratungsstellen zu leisten brauchen diese Einrichtungen jetzt ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit.

Wer ständig um seine Existenz kämpfen muss, verliert wertvolle Energie.

Energie, die besser eingesetzt wird für die Unterstützung der hilfesuchenden Frauen.

In der Diskussion wird von der Mehrheit hier im Hause offensichtlich, vergessen, jedoch gern vergessen, wie wertvoll die Arbeit in den Frauenhäusern ist. Ich denke, es ist auch eine Frage der Wertschätzung dieser Arbeit, eine Frage der Wertschätzung der Mitarbeiterinnen, und natürlich auch eine Frage der Solidarität mit den hilfesuchenden Frauen. Bitte bedenken Sie, die Zahl der Opfer von Gewalt steigt. Was wir in dieser Situation nicht gebrauchen können, ist eine lange Debatte über die Existenzberechtigung der Hilfeeinrichtungen

Anrede

Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren, trauen Sie sich einen nächsten Schritt zu gehen! Lassen Sie uns eine vernünftige Regelung finden. Eine Regelung,  die den Bedürfnissen der Frauenhäuser und Beratungsstellen gerecht wird und sich der Verantwortung, Opfer von Gewalt zu schützen, stellt.

Nehmen Sie sich ein Beispiel an den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin, die bereits seit Längerem eine gute einheitliche Finanzierungsregelung haben, um die wertvolle Arbeit von Schutzeinrichtungen für Frauen und ihre Kinder auszustatten. Fangen Sie am Besten gleich im Januar damit an!

Wir werden unseren Antrag NICHT zurückziehen, wie es die CDU von uns gefordert hat, sondern werden daran festhalten. Bei zahlreichen Anhörungen und Veranstaltungen in diesem Jahr sind die Einrichtungen auf uns zugekommen und haben uns um Unterstützung gebeten, eine verlässliche Finanzierung zu erreichen. Auch Sie, meine Damen und Herren der CDU und FDP täten gut daran, das Angebot der hilfesuchenden Einrichtungen, miteinander in Dialog zu treten, anzunehmen.

Anrede,

stimmen Sie unserem Antrag entgegen der Ablehnungsempfehlung des Frauenausschusses zu – die vorläufige Rücknahme von Mittelkürzungen reicht nicht aus, um den Opfern von Gewalt die notwendige Hilfe zukommen zu lassen. Stimmen Sie für unseren Antrag und eine einheitliche Finanzierungsregelung!

Zurück zum Pressearchiv