Rede Elke Twesten: Entwurf eines Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes
- es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt"
Die zentrale Frage bei dem nun vorliegenden Gesetzestext lautet: Was ist das Neue an dieser Novelle? Wenn man sich auf die Suche nach wirklichen Neuheiten begibt, ist das Ergebnis ziemlich eindeutig: Fehlanzeige!
Sie haben sich von der letzten Beratung im Jahre 2006 bis heute nicht einmal die Mühe gemacht, neue, richtungweisende Impulse für eine moderne in die Zukunft gerichtete Frauen- und Gleichstellungspolitik einzuarbeiten und ein Gesetz vorgelegt, welches in keiner Weise den aktuellen Erfordernissen Rechnung trägt.
In Niedersachsen haben wir ein Gesetz aus dem Jahre 1994. Die Novelle des NGG im Jahre 2010 hätte eigentlich zu einer Sternstunde für die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau werden Können - doch weit gefehlt.
Mit dem bisherigen NGG haben wir in Niedersachsen einen erfolgreichen Beitrag zur Chancenverbesserung geleistet, weil wir eine klare Vorstellung davon haben, wie man diesem Ziel näher kommt: Bei uns gilt nach wie vor und ohne wenn und aber: Nur die Hälfte der Macht den Männern!
Die Hälfte von 100 sind 50 und genau dieser Anteil von Frauen sollte sich in einem Gesetz mit Vorbildfunktion auch für die Privatwirtschaft wiederfinden.
Das, was Sie uns jetzt allerdings unter dem Deckmäntelchen Ihrer Definition von Gleichstellung präsentieren, verdient diesen Namen nicht. Die jetzt vorliegende Fassung bewegt sich weit weg vom eigentlichen Frauenförderaspekt in die falsche Richtung – Unterrepräsentanz greift künftig ab einem Männeranteil von 45 Prozent - damit brechen für Frauen in Niedersachsen rabenschwarze Zeiten im wahrsten Sinne des Wortes an - wenn ein Gleichberechtigungsgesetz künftig dafür sorgt, dass Männern eine besondere Förderung zukommt, sobald ihr Anteil in den Behörden unter 45 Prozent sinkt, dann schreiben CDU und FDP heute tatsächlich den Schlussakt in der Tragödie "Frauenpolitik unter Schwarz-Gelb".
Fortan wird es in Niedersachsen keine Frauenpolitik mehr geben: Mit der heutigen Abschaffung des erfolgreichen rot-grünen Gleichberechtungsgesetzes und der Einführung des schwarz-gelben Vereinbarkeitsgesetzes wird der Vorhang fallen.
Es geht Ihnen auch gar nicht um Gleichstellung, diesen Begriff meiden Sie wie die Pest, sondern um eine gleiche Stellung und auch die steht nicht an erster Stelle: Da steht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Damit Frauenförderung an sich gelingt, weil es um mehr geht, als die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, müssen Wirtschaft und Verwaltung Instrumente wie die bisher erfolgreich praktizierte landesweite Quote von 50 Prozent an die Hand bekommen.
CDU/FDP aber ignorieren die Realität. Sie tun so, als wäre Gleichberechtigung schon erreicht und es ginge es nur noch um die Beseitigung der Benachteiligung von Frauen und Männer mit Kindern gegenüber Kinderlosen, es kann aber nicht darum gehen, Kindererziehung gegen Frauenförderung ausspielen.
Denn Sie wissen so gut wie ich, dass nicht nur Mütter weniger Chancen auf gut bezahlte Führungspositionen haben. Den Frauen, die keine Kinder haben, und an denen die männlichen Kollegen trotzdem vorbei befördert werden – wie wollen Sie denen eigentlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gerecht werden?
Zur frauenpolitischen Tiefschlafsymptomatik Ihrer Politik passt, dass Sie die positiven Ergebnisse des Anhörungsverfahrens nicht aufgegriffen haben.
Spätestens da hätten Sie aufwachen müssen, das Aufweichen der landesweiten Quote, der Verzicht auf die Berichtspflicht der einzelnen Dienststellen, wie es um die Gleichberechtigung vor Ort bestellt ist und nur noch da, wo mehr als 50 Beschäftigte sind, wird es überhaupt noch Gleichstellungsbeauftragte geben – das war für alle Akteure, die sich mit der Gleichstellung von Frauen beschäftigen, zu Recht zu viel.
Nicht länger müssen Dienststellen zur Hälfte mit Frauen besetzt werden und jede Dienststelle kann künftig über ihr eigenes Gleichstellungsprofil entscheiden - an diesem Drama beteiligen wir uns nicht.
Wir wissen, was wir an dem bewährten und erfolgreichen Gesetz haben, mit dem wir in den vergangenen 16 Jahren viel erreicht haben: Der Anteil von Frauen unter den Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat deutlich zugenommen. Und die Gleichstellung von Frauen bis zur mittleren Besoldungsgruppe hat sich gut entwickelt.
Im neuen Entwurf fehlt zudem die ausdrückliche Verpflichtung, Teilzeitstellen zu fördern. Wenn das Gleichberechtigungsgesetz kein wirksames Instrument enthält, Teilzeitstellen einfordern zu können, frage ich mich, wie ernst Sie selbst Ihren selbst gewählten Schwerpunkt -Vereinbarkeit von Beruf und Familie - tatsächlich nehmen.
Anrede,
die Gleichstellung ist eines der zentralen Motive der Politik von Bündnis 90/Die Grünen.
Das alte bewährte Gesetz abzuschaffen ist ein Rückschritt in der Frauenförderung um mehrere Jahrzehnte – wir hätten uns ein Gleichstellungsgesetz gewünscht, das diesen Namen verdient!