Rede Elke Twesten: Entwurf eines Gesetzes über die Zusammensetzung und Organisation des Niedersächsischen Landesrechnungshofs sowie über die persönlichen Voraussetzungen seiner Mitglieder

Landtagssitzung am 09.11.2011

Elke Twesten, MdL

Anrede,

was lange währt, meine Damen und Herren, könnte endlich gut werden. Die erste Lesung im Landtag fand bereits im Jar 2008 statt und heute nun die  abschließende Beratung.
Unser Änderungsantrag liegt Ihnen vor: die ursprüngliche Formulierung in § 3 bedurfte der Anpassung, wir haben unseren Vorschlag gestrichen, eine neue entsprechende  Regelung findet sich mit Verweis auf den gleich folgenden TOP 12, in Artikel 8 des neuen Beamtenversorgungsrechtsgesetzes, wonach die Mitglieder des Senats ein Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einen gleichwertigen Abschluss haben müssen. Insofern ist an dieser Stelle der Maßgabe, dass die Mitglieder unbedingt eine wissenschaftliche Ausbildung vorweisen sollten, Rechnung getragen.

Gleichwohl die Beschlussfassung erst nach diesem TOP ergeht, möchte ich bereits an dieser Stelle auf die dann geänderte Formulierung hinweisen, die inhaltlich dem entspricht, was wir uns mit Blick auf die tatsächlichen Aufgabenstellungen des Landesregierung überlegt haben, wobei wir nach wie vor davon ausgehen, dass die Präsidentin/Präsident Vizepräsidentin/Vizepräsident nicht verpflichtend JuristIn sein muss.

Wir meinen, der Landesrechnungshof kann auch dann effizient arbeiten, wenn die Mitgliederzahl der Mindestzahl entspricht, auf die Vorgabe einer Juristin/eines Juristen an der Spitze verzichtet wird und der dann aus sechs Mitgliedern bestehende Senat sich im Sinne einer effizienten Aufgabenerfüllung des Sachverstandes von RichterInnen, IngenieurInnen und BetriebswirtschaftlerInnen gleichermaßen bedienen kann.

Richtig gut allerdings kann dieses Gremium nur dann arbeiten, wenn Frauen an Bord sind! Die wiederum sind selbst im Sinne Ihrer Definition stark unterrepräsentiert. Neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten sitzen dort Männer Nur eine Frau kommt in der sonst reinen Männerwirtschaft zum Zuge. seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten wird über die niedrige Zahl von Frauen in Führungspositionen diskutiert, das betrifft zweifelsohne auch den Senat des Landesrechungshofes.

Dabei geht es im Kern immer um die Frage:

Will man eine gleiche Repräsentanz von Männern und Frauen in bestimmten Ebenen – oder will man sie nicht? Um es gleich vorweg zu nehmen, es geht nicht um die Frage fehlender Qualifikation, es geht aber immer um den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes und auch den unserer Niedersächsischen Verfassung. Danach ist insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern eine ständige Aufgabe des Landes und kann auch bei der Besetzung von Spitzenpositionen im Landesrechungshof nicht ausgeblendet werden. Es stellt sich die Frage, ob es der Vorstellungvon Gleichberechtigung entspricht, wenn Männer Macht und Kontrolle unter Ausschluss von Frauen unter sich aufteilen?

Auch der Landesrechungshof kann und wird von den Kompetenzen und Potentialen der Frauen profitieren. Dass diese nicht genutzt werden, ist in ökonomischer Hinsicht ein Fehler und nicht länger hinnehmbar. Aktuelle Studien, die nachweisen, dass insbesondere gemischte Teams erfolgreicher wirtschaften, gibt es genug.

Im Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz haben Sie, die Regierungskoalition, im vergangenen Jahr selbst mit unterschrieben, dass, ich zitiere: "die berufliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen und gleichen beruflichen Chancen herzustellen" sind und dass die "Nachteile, die Männer und Frauen aufgrund ihrer geschlechtlichen Unterschiedlichkeit oder ihrer Geschlechterrolle erfahren, zu beseitigen oder auszugleichen" sind.

Das NGG spricht selbstverständlich auch davon, dass bei Entscheidungsprozessen weibliche und männliche Sichtweisen zu berücksichtigen sind und jede Art von Gremien je zur Hälfte mit Frauen und Männern zu besetzt werden sollen.

Wie kommt es, dass Sie Ihre eigenen Grundsätze bei der Besetzung des Landesrechnungshofs-Senats über Bord werfen? Sie haben die Mehrheit im Landtag und können in linearer Umsetzung Ihrer eigenen Werte und Regelungen die Plätze im Senat paritätisch verteilen. Ich frage Sie: Was hält Sie davon ab, Personalpolitik von heute zu betreiben? Wieso gehört nicht die Hälfte der Macht auch im Landesrechnungshof den Frauen? Schließen Sie sich unserer Forderung an und verändern Sie das Gesetz so, dass es im 21. Jahrhundert bestehen kann. 

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